US-Gericht zu Schwangerschaftsabbrüchen: Ende der Abtreibungsfreiheit

Nach 50 Jahren haben die USA das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche quasi abgeschafft. Der Protest gegen die Entscheidung folgte sofort.

Demonstranten weinen vor dem Obersten Gerichtshof

Washington: Abtreibungsrechtsaktivisten reagieren schockiert auf die Entscheidung des Gerichts Foto: Jacquelyn Martin/ap

NEW YORK taz | Nach fast fünf Jahrzehnten ist die Abtreibungsfreiheit in den USA passé: Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein entsprechendes Grundsatzurteil aus dem Jahr 1973 in den Vereinigten Staaten gekippt. Damit ermöglicht es der Supreme Court den US-Bundesstaaten, Schwangerschaftsabbrüche einzuschränken oder gar zu verbieten. Etwa in der Hälfte der Staaten dürften nach allen Erwartungen in Zukunft schärfere Gesetze für Abtreibungswillige oder gar Verbote gelten. 13 Staaten haben nach Informationen des Guttmacher-Instituts bereits sogenannte „trigger bans“, zu deutsch in etwa „Auslöser-Gesetze“, die sofort oder sehr schnell inkraft treten können.

„Der Oberste Gerichtshof hat Po­li­ti­ke­r*in­nen nun offiziell die Erlaubnis erteilt, zu kontrollieren, was wir mit unserem Körper tun und entschieden, dass man uns nicht mehr zutrauen kann, den Kurs für unser eigenes Leben zu bestimmen“, erklärte Planned-Parenthood-Präsidentin Alexis McGill Johnson auf Twitter. „Aber täuschen Sie sich nicht – wir sind eine Bewegung, die fordern wird, dass wir wie gleichberechtigte Bür­ge­r*in­nen behandelt werden.“

Bisher hatte das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ aus dem Jahr 1973 landesweit das Recht auf Abtreibungen gesichert, bis der Fötus außerhalb des Mutterleibs lebensfähig wäre – also etwa bis zur 24. Schwangerschaftswoche. „Die Verfassung gewährt kein Recht auf Abtreibung“, heißt es nun im am Freitag veröffentlichten Urteilstext des Supreme Court, den der konservative Richter Samuel Alito verfasst hat. Sowohl „Roe v. Wade“ als auch ein bestätigendes Urteil von 1992 würden aufgehoben und „die Befugnis zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs wird an das Volk und seine gewählten Ver­tre­te­r*in­nen zurückgegeben“.

Richter Alito wird von seinen ebenfalls konservativen Amts­kol­le­g*in­nen Clarence Thomas, Neil Gorsuch, Brett Kavanaugh und Amy Coney Barrett unterstützt. Die liberalen Rich­te­r*in­nen Stephen Breyer, Sonia Sotomayor und Elena Kagan stimmten dagegen. John Roberts, der konservative Vorsitzende des Gerichtshofs, sprach sich für eine weniger strenge Einschränkung aus, er sah ein Abtreibungsverbot ab der 15. Schwangerschaftswoche als ausreichend an.

USA sind gespalten

Die jetzige Entscheidung hatte sich abgezeichnet, nachdem das US-Nachrichtenportal Politico im Mai einen entsprechenden Urteilsentwurf durchgestochen bekommen und veröffentlicht hatte. Schon damals hatte es einen Aufschrei von Menschenrechtler*innen, Abtreibungskliniken und liberaleren Po­li­ti­ke­r*in­nen gegeben – auch wenn der Supreme Court damals erklärte, der geleakte Text sei noch nicht die endgültige Entscheidung. Viele US-Amerikaner*innen mussten für einen Schwangerschaftsabbruch schon bisher weite Wege und einen dementsprechend hohen Zeitaufwand sowie Reisekosten in Kauf nehmen – so haben Staaten wie Texas mit seinem Herzschlag-Gesetz durch rechtliche Kniffe auch ohne Supreme-Court-Entscheidung strengere Regelungen durchgesetzt.

Nach Medienberichten füllte sich die Gegend außerhalb des Gerichtsgebäudes in Washington schnell mit Protestierenden sowie feiernden Abtreibungsgegner*innen. Die USA sind gespalten in der Frage nach Schwangerschaftsabbrüchen, doch Erhebungen zeigen, dass eine Mehrheit das Abtreibungsrecht nicht aufheben will: In einer Anfang Mai veröffentlichten CNN-Umfrage etwa sprachen sich 66 Prozent der Befragten dagegen aus, „Roe v. Wade“ komplett zu kippen.

Ak­ti­vis­t*in­nen hatten nach dem Leak im Mai gewarnt, dass nach einer solchen Entscheidung auch andere Freiheiten auf dem Spiel stünden, etwa die Rechte von LGBTIQ-Menschen sowie der Zugang zu Verhütung. Der konservative Richter Clarence Thomas schien diese Befürchtungen nun zu bestätigen: Er sprach sich dafür aus, auch andere Urteile des Obersten Gerichtshofs zu überprüfen, deren Regelung nach seiner Ansicht den Bundesstaaten überlassen werden sollte. Als Beispiele nannte er etwa ein Urteil, das ein Recht auf Ehe für gleichgeschlechtliche Paare etabliert.

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