Tödlicher Unfall und Berliner Polizei: Polizisten sollen freiwillig pusten

Nach dem tödlichen Unfall eines möglicherweise betrunkenen Beamten hat die Polizeipräsidentin erste Konsequenzen gezogen.

29. Januar 2018: Bei dem Unfall war eine 21-jährige Autofahrerin ums Leben gekommen Foto: dpa

Es war das erste Mal, dass sich Innensenator Andreas Geisel (SPD) zu dem Fall äußerte. „Alkohol im Dienst ist absolut tabu“, sagte Geisel am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Etwaige Versäumnisse würden aufgearbeitet. „Allein der Verdacht wiegt schwer.“

Der 51-jährige Polizeihauptkommissar Peter G. steht wie berichtet im Verdacht, alkoholisiert gewesen zu sein, als er vor einem Jahr mit dem Funkwagen in das Auto einer 21-Jährigen gerast war. Die Frau starb sofort. Am Unfallort selbst war bei G. kein Alkoholtest durchgeführt worden. Erst danach, in der Charité, wurde ihm Blut abgenommen.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Raupach, sagte am Montag im Innenausschuss, erst im Herbst habe seine Behörde durch anonyme Hinweise Kenntnis von der Existenz einer Blutprobe erhalten. Medienberichten zufolge hatte die Probe einen Wert von 1,1 Promille Alkohol aufgewiesen. Raupach bestätigte das Messergebnis, ohne die Zahl zu nennen.

Die Frage, ob die Probe verwertbar sei, werde in dem anstehenden Verfahren gegen G. eine entscheidende Rolle spielen, so Raupach. Verschiedene Grundrechte des Beschuldigten seien berührt.

Wie berichtet steht der Verdacht im Raum, G.s mutmaßliche Alkoholisierung könnte vertuscht worden sein. Eine mögliche Trunkenheit werfe laut Raupach Fragen auf: „Wer wusste davon und warum ist das nicht weitergegeben worden?“ Eine gesetzliche Verpflichtung, am Unfallort einen Alkoholtest durchzuführen, bestehe allerdings nur, wenn es einen Anfangsverdacht gebe, sagte der Oberstaatsanwalt. Zu dem Beifahrer in dem Polizeiwagen äußerte er sich nicht.

Indirekt bestätigte Raupach auch, dass G. mit rund 130 Stundenkilometern durch die Stadt gefahren und mit über 90 Stundenkilometern in den Kleinwagen der Frau gerast war. Die Zahlen ergäben sich „zirka“ aus dem von der Staatsanwaltschaft eingeholten Verkehrsgutachten. „Damit müssen wir rechtlich umgehen.“

Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro, hatte letzte Woche darauf hingewiesen, dass es für die Geschwindigkeit bei Blaulichtfahren keine gesetzliche Regelung gebe, sondern nur eine Handlungsempfehlung. Demnach dürfe die Geschwindigkeit 50 Prozent über der jeweils zulässigen liegen. G. sei demnach „deutlich zu schnell“ gewesen.

Künftig soll eine andere Direktion ermitteln als diedes betroffenen Beamten

Polizeipräsidentin Barbara Slowik erklärte im Ausschuss, sie habe inzwischen Konsequenzen aus dem Fall gezogen: Gegen Polizisten, die in schwere Verkehrsunfälle verwickelt seien, werde künftig stets eine andere Direktion ermitteln als die, der „die Kollegen entstammen“. G. gehört der Direktion 3 an, diese hatte auch die Ermittlungen in der Unfallsache geführt. Der Direktion 3 habe sie den Fall inzwischen entzogen und das Landeskriminalamt damit betraut, so Slowik. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in Unfälle mit Personenschäden verwickelt seien, rate sie, sich am Unfallort freiwillig einem Alkoholtest zu unterziehen, „um jedem Verdacht vorzubeugen“.

Neben den Ermittlungen läuft gegen G. ein Disziplinarverfahren. Das habe sie an sich gezogen und gegen G. ein Verbot der Dienstausübung verhängt, so die Polizeipräsidentin.

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