Tödlicher Schuss auf Walter Lübcke: Das Problem heißt nicht RAF

140 Todesopfer rechter Gewalt gibt es seit 1993. Dennoch verweisen nach der Tötung von Lübcke viele auf die 70er. Der Bezug ist geschichtsvergessen.

Ein Polizist sichert die Spuren einer Explosion in der Keupstraße

Terror gab es in Deutschland auch nach der RAF – zum Beispiel in der Kölner Keupstraße Foto: dpa

An die Rote Armee Fraktion fühlen sich einige erinnert, seit die Ermittlungsbehörden einen rechtsradikalen Hintergrund beim Mord am Regierungspräsidenten von Kassel, Walter Lübcke, vermuten und ein Verdächtiger mit einschlägigen Verbindungen und entsprechend aktenkundiger Vergangenheit festgesetzt ist.

Die RAF bleibt offenbar auch gut 26 Jahre nach dem letzten ihr zugeschriebenen Anschlag der unangefochtene Referenzrahmen für die brutale Störung des bürgerlichen Friedens in Deutschland.

Aber warum? Im selben Zeitraum, seit dem Frühjahr 1993, zählt die Amadeu Antonio Stiftung mehr als 140 Todesopfer rechter Gewalt. Mit dem NSU wurde 2011 zumindest ein Teil eines rechtsradikalen Terrornetzwerkes enttarnt. Vergleichswerte abseits der RAF gibt es also zur Genüge.

Und dennoch führt die schnelle Assoziationskette immer wieder zurück auf die Baader-Meinhof-Gruppe und ihre Erben. So verständlich es sein mag, dass der Mord an einem Politiker die öffentliche Erinnerung in die bleierne Zeit wirft, so sichtbar wird hier die Leerstelle deutscher Selbstwahrnehmung.

Obdachlose, Blumenhändler und Imbissbetreiber nichtdeutscher Herkunft, Asylbewerber*innen, Punker, sexuelle Minderheiten und Linke – die Ziele der rechten Mordbrenner haben weniger Gewicht, sie werden in der Mehrheitsgesellschaft selbst als Fremdkörper wahrgenommen.

Die mörderische Realität des rechten Terrors hingegen ist den Verteidiger*innen der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung oft kaum mehr als ein Achselzucken wert.

Ihr Tod und ihre Verletzungen gewinnen nie die treibende Symbolkraft, die eine rigorose Isolierung und die daraus folgende energische Verfolgung der Täter und ihres Umfeldes hätte begründen können. Dahinter stehen Bequemlichkeit, Gleichgültigkeit und immer wieder Rassismus.

„Gewalt, Terror, Mord – so kann es nicht weitergehen. … Jetzt muss gehandelt werden. Die CDU fordert die gesetzlichen Maßnahmen, die den Terrorismus wirkungsvoll bekämpfen. Offene Gewalt und Unterwanderung dürfen nicht länger geduldet, den Feinden der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung muss der Kampf angesagt werden.“

Das plakatierte die Union 1977 nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Zum Werkzeugkasten der Verfolgung der RAF gehörten Rasterfahndung, der parteiübergreifende Große Krisenstab im Kanzleramt, Gedankenspiele über die Erschießung von Häftlingen, die massive Kriminalisierung tatsächlicher und vermeintlicher Sym­pathisant*innen, inklusive Jahrzehnte dauernder Repression.

Die mörderische Realität des rechten Terrors hingegen ist den Verteidiger*innen der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung oft kaum mehr als ein Achselzucken wert. Die Meldungen über Rechtsradikale in Polizei, Bundeswehr und Justiz reißen nicht ab. Ihr parlamentarischer Arm konsolidiert sich in der ganzen Republik und kann sich Hoffnungen machen, noch in diesem Jahr an Landesregierungen beteiligt zu sein. Nichts, aber rein gar nichts erinnert hier an die RAF. Auch nicht der Mord an Walter Lübcke.

Alle müssen handeln

Dass selbst aufmerksame und sensible Beobachter*innen bei diesem Verbrechen einen möglichen Wendepunkt im Umgang mit dem rechten Terror sehen wollen, ist wohl Ausdruck einer ganz besonderen Déformation professionnelle, die alle befällt, die sich regelmäßig mit Nazis und ihren Netzwerken beschäftigen: dem Unglauben, der Fassungslosigkeit darüber, dass einfach nichts geschieht.

Jeder neue Mord sollte dieser Wendepunkt sein, keiner wird es. Das ändert auch nicht der geschichtsvergessene RAF-Bezug. Denn solange nicht jedes einzelne Todesopfer rechter Gewalt als Symbol für einen Angriff auf die Gesellschaft als Ganzes in deren Selbstvergewisserung einfließt, solange Rassismus und soziale Ausgrenzung Alltag sind, so lange bleiben die Terroristen, selbst wenn sie einen CDU-Politiker hinrichten, Einzeltäter.

Einfach nur über die Stränge schlagende „Jungs von hier“, deren Verbrechen uns nichts über den fruchtbaren Humus der mörderischen Menschenverachtung erzählen, der das ganze Land und seine Institutionen durchzieht und der alle zu eiligem Handeln auffordert.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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