Tod von Oury Jalloh in Dessau: Keine weitere Aufklärung in Sicht

Die Linksfraktion wollte den Fall des Asylsuchenden, der vor 14 Jahren in einer Polizeizelle verbrannte, untersuchen lassen. Der Antrag scheiterte.

Teilnehmer einer Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh ziehen durch Dessau-Roßlau.

Auch am 7. Januar 2019, dem Todestag, gedenken Menschen Oury Jalloh Foto: dpa

MAGDEBURG epd | Mit ihrem neuen Vorstoß für einen Untersuchungsausschuss zum Fall Oury Jalloh ist die Linke-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt gescheitert. Der Antrag zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der die Todesumstände des Asylsuchenden vor mehr als 14 Jahren und folgende Ermittlungen aufarbeiten sollte, erreichte am Donnerstag im Magdeburger Landtag nicht die erforderliche Mehrheit. Die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen hatten sich auf eine Enthaltung zum Antrag verständigt. Die AfD lehnte den Antrag ab.

Die innenpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Henriette Quade, sagte, zentrale Fragen in dem Fall seien noch immer nicht beantwortet worden, auch nicht in den zwei vorangegangenen Prozessen. Den Beschluss der Regierungskoalition zur Einsetzung zweier Sonderermittler bezeichnete Quade als Makulatur. Damit habe man die Diskussion um einen Untersuchungsausschuss ersticken wollen.

Die Koalition hatte vor acht Monaten den Rechtsanwalt Jerzy Montag (Grüne) und den früheren Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel als Sonderberater vorgestellt, die die Akten zum ungeklärten Tod von Oury Jalloh untersuchen und bewerten sollten. Diese sollen ihre Arbeit allerdings erst nach Abschluss aller gerichtlichen Verfahren aufnehmen. Nun soll erst das noch laufende Klageerzwingungsverfahren abgewartet werden.

Der aus Sierra Leone stammende Asylsuchende Oury Jalloh starb am 7. Januar 2005 wenige Stunden nach seiner Inhaftierung bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle gefesselt an einer Matratze. Der Fall konnte bislang nicht aufgeklärt werden. Anfang Januar hatte eine Anwältin der Familie von Jalloh einen Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht Naumburg gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft gestellt. Diese hatte im November erklärt, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt bleibt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.