Tierschützer über Hahnenkampfverbot: „Alles andere wäre skandalös“

Das französische Verfassungsgericht bestätigt das Verbot des Hahnenkampfes. Tierschützer Christophe Marie hatte Sorge, dass die Richter ein Auge zugedrücken würden.

Nahaufnahme eines kampfhahns

Ein Kampfhahn wartet auf seinen Auftritt auf La Réunion. Foto: ap

taz: Herr Christophe Marie, sind Sie zufrieden über das Urteil der Pariser Verfassungsrichter?

Christophe Marie: Der eigentliche Skandal ist doch, dass sich die Verfassungsrichter noch mit einer solchen Frage der Zulässigkeit von Hahnenkämpfen befassen mussten. Das Gericht musste doch nur bestätigen, dass das seit 1964 geltende Verbot weiterhin gilt. Alles andere wäre erst recht skandalös gewesen.

Es ist doch der Gipfel der Unverschämtheit, dass zwei Bürger von La Réunion, die total illegalerweise eine Arena für Hahnenkämpfe gebaut haben, nun kommen und verlangen, dass die Gesetzgebung zu ihren Gunsten angepasst werde. Zum Glück bleibt es aber dabei, dass der Bau neuer Arenen für Hahnenkämpfe („Gallodrome“) verboten ist, auch in den Gebieten, in denen sie noch weiterhin als „Tradition“ geduldet werden.

Haben Sie mit einem anderen Urteil gerechnet?

Wir waren schon besorgt. Denn oft drücken die Behörden ein Auge zu. Juristisch ging es hier um den Status quo. Was die Richter sagen, ist darum also nur normal und für uns das absolute Minimum. Wir wollen jetzt weitergehen und alle Arten von barbarischen „Kämpfen“ von Tieren, namentlich die „Corrida“, abschaffen.

Werden denn in Frankreich überhaupt noch Hahnenkämpfe organisiert?

Ja, nicht nur in den Antillen und auf La Réunion, sondern auch in Nordfrankreich. Dort wird das als so genanntes „ununterbrochenes und überliefertes lokales Brauchtum“ toleriert. Im restlichen Frankreich gilt das klar als Tierquälerei, auf der laut Strafgesetzbuch zwei Jahren Haft und 30.000 Euro Geldstrafe stehen. Wir meinen, das ist inkonsequent, denn wenn der Gesetzgeber sagt, das ist Tierquälerei, dann muss das gleichermaßen auf dem ganzen Territorium der Republik gelten! Wir hoffen, dass das heutige Urteil in diesem Sinne für die Klagenden zu einem Bumerang wird.

ist Pressesprecher der „Fondation Brigitte Bardot“, einer Tierschützerstiftung, die eine Kampagne gegen Hahnenkämpfe und alle Formen von Tierquälerei führt.

Ja, aber was ist mit der Tradition, das ist doch auch eine Art Gewohnheitsrecht?

Mit Tradition kann man doch nicht Tierquälerei und andere Brutalitäten rechtfertigen! Sonst könnte man sich ja auch auf die Tradition berufen, um die Klitorisbeschneidung oder andere Verstümmelungen zu verteidigen. Nein, hier muss mit einer Tradition gebrochen werden, weil sie archaisch ist. Es braucht eine entsprechende Anpassung der Gesetze für ein generelles Verbot dieser Formen von Tierquälerei. Eine große Mehrheit der Franzosen wäre dafür, es ist nur einen Minorität, die Gefallen an solchen Kämpfen findet.

Man hat der Fondation Brigitte Bardot gelegentlich auch vorgeworfen, sie interessiere sich mehr für Tiere als für leidende Menschen. Stimmt das?

Jedem sein prioritäres Anliegen, meine ich. Es stimmt, man hat uns früher solche Dinge gesagt. Heute setzt sich die Idee durch, dass man die Tiere als empfindende und fühlende Wesen betrachtet. Das ist unsere Position, die wir mit unseren Kampagnen vertreten. Und schließlich hat es noch nie zur Größe der Menschheit beigetragen, Tiere zu quälen.

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