Tiefgang setzt sich durch: Bald buddeln die Bagger

Eine Genehmigung der Elbvertiefung ist nach der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wahrscheinlich.

Der Protest gegen die Elbvertiefung hat die Bundesverwaltungsrichter kaum beeindruckt Foto: Sebastian Willnow (dpa)

LEIPZIG taz | „Ich bin in meinen Erwartungen voll bestätigt worden“, so Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch direkt nach dem Ende der dreitägigen Juristenschlacht von Leipzig vor der 7. Kammer des Bundesverwaltungsgerichts. Zu einer Urteilsprognose wollte sich Horch freilich nicht hinreißen lassen. Auch die Umweltverbände Nabu und BUND äußerten Zufriedenheit. „Wir haben deutlich machen können“, so Nabu-Chef Alexander Porschke, „dass Hamburg und der Bund die Auswirkungen auf den Tidehub drastisch unterschätzen. Das Vorhaben muss deshalb untersagt werden.“

Hoffnung dafür schöpft Porschke aus dem „beschämend schlechten Auftritt der Beklagten“. Schlecht vorbereitet auf den schon vor Wochen verschickten Fragenkatalog des Gerichts machten die Vertreter von Bund und Stadt zunächst eine denkbar schlechte Figur. So hatten sie das seit Jahren überfällige Verfahren zur Kontrolle der Schiffsgeschwindigkeit nicht an Bord, fanden ihre Wasserexperten erst mit vierstündiger Verspätung den Weg ins Gericht. Klägeranwalt Rüdiger Nebelsieck hatte deshalb zunächst leichtes Spiel.

Fassungs- und fast sprachlos reagierten die Vertiefungsfreunde auf seinen Coup, ein überaus gewagtes Gutachten des Wasserbauspezis Professor Ulrich Zanke aus dem Hut zu zaubern, welches die wichtigste Grundlage des Projekts, die tidedämpfende Wirkung der drei großen Unterwasserschlickwälle in der Elbmündung in Frage stellt. Laut Zankes Modell vermindern sich die positiven Wirkungen dieser Wälle im Lauf der Zeit ganz erheblich. In einer Nachtsitzung gebrieft von den Wasserbauxeperten des Bundes konnte Anwalt Wolfgang Ewer erst am Dienstagmorgen kontern: Das Modell sei solide empirisch unterfüttert und habe sich bereits bei der letzten Elbvertiefung nachweislich bewährt – Zankes Methoden aber seien spekulativ und ungenau.

Vor allem aber, so betonte Bundesrichter Nolte abschließend, prüfe das Gericht nicht, ob andere Modelle andere Ergebnisse liefern können, sondern allein, ob die Prognose des Bundes fachgerecht abgeleitet sei. Dies war nur eines von vielen Indizien, aus denen kundige Prozessbeobachter schlussfolgern, dass die Elbvertiefung am 9. Februar 2017 grünes Licht bekommt. Mit Auflagen, versteht sich, die aber den Start des Projekts nicht unbedingt verzögern.

Es handelt sich wahrscheinlich um lösbare Aufgaben wie den Nachweis eines Kontrollsystems für die Geschwindigkeitsbegrenzung von Containerschiffen oder die Recherche, wann die Finte, ein Fisch aus der Heringsfamilie, tatsächlich laicht. Mit der Elbvertiefung könnte so vielleicht schon Ende 2017 begonnen werden. 30 Zentimeter mehr Tiefgang stünden dann im Lauf des Jahres 2018 zu Verfügung, Ende 2019 wäre die Vertiefung abgeschlossen.

Die ebenso eloquenten Attacken Nebelsiecks könnten ihr Ziel verfehlt haben. Seine ständigen Ausflüge ins Grundsätzliche gingen am Thema vorbei. Warum, das hatte Nolte bereits in seinem Eröffnungsstatement erläutert: Schon vor zweieinhalb Jahren hatte das Gericht die Elbvertiefung für im Grundsatz genehmigungsfähig erklärt, weil es die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung trotz einer Beeinträchtigung von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten gegeben sah. In den Tagen von Leipzig ging es jetzt neben einigen Nachbesserungen des alten Planfeststellungsbeschlusses im Kern um die Frage, ob das Projekt die Hürde der vom Europäischen Gerichtshof inzwischen präzisierten Wasserrahmenrichtlinie passieren kann. Im Fokus der Taktik der Projektbefürworter stand deshalb vor allem Nolte. Er sollte freundlich, dezent und rückhaltend überzeugt werden. Ob das gelang, verriet Nolte zwar nicht direkt. Der Ablauf des Frage-Antwort-Spiels legt dies jedoch nahe.

So konnte Vertiefungs-Anwalt Wolfgang Ewer am Schlusstag noch einmal mächtig aufdrehen: Das Gericht, so belehrte er seinen Kontrahenten Nebelsieck, ersetze nicht die Planungshoheit und die Gestaltungsspielräume der demokratisch legitimierten Behörden. Es prüfe lediglich, ob diese angemessen und sachgerecht vorgegangen seien. So spricht viel dafür, dass Hamburg am Ende erneut eine aus Sicht der Wirtschafts- und Hafenelite existenzielle juristische Schlacht gewinnt. Wie anno 1265, als eine gefälschte Urkunde herhalten musste, um der Stadt den zollfreien Verkehr auf der Elbe bis zur Mündung zu garantieren.

Sollte es so kommen, hat sich der Widerstand der Umweltverbände dennoch gelohnt, wie Manfred Braasch vom BUND betont: Viele Verbesserungen und Auflagen konnten durchgesetzt werden. Jörg Osterwald, Chefplaner des Projekts, geht noch einen Schritt weiter: Für ihn dokumentiert das neue integrierte Strombaukonzept, bei dem Baggergut in der Elbe und ihrem Mündungsgebiet gezielt für ökologische Verbesserungen und eine erfolgreiche Bremse gegen Sturmflutrisiken eingesetzt wird, einen grundlegenden Kurswechsel des menschlichen Eingriffs.

Die eigentlichen Themen zum Schutz der Elbe warten aber noch, wie Rüdiger Nebelsieck in seinem Schlussplädoyer mahnte: Rückdeichungsprojekte zum Beispiel in der Haseldorfer Marsch und im Kehdinger Bogen, neue Überflutungsgebiete und die Wiederöffnung von Elbezuflüssen. Dann, so seine Hoffnung, könnte eines Tages die Tideelbe einen Teil jener Lebendigkeit zurückgewinnen, die sie in den letzten 200 Jahren verloren hat.

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