Tengelmann-Übernahme durch Edeka: Mit Auflagen erlaubt

Sigmar Gabriel wird die umstrittene Übernahme der angeschlagenen Kette Tengelmann durch Edeka per Ministererlaubnis genehmigen.

Ein Mann trägt Plastiktüten von Kaisers und Edeka.

Die Übernahme soll jetzt erlaubt werden. Foto: dpa

BERLIN dpa | Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird die umstrittene Übernahme der Supermarktkette Kaiser‘s Tengelmann durch den Handelsriesen Edeka per Ministererlaubnis mit Auflagen billigen. Das erfuhren die Deutsche Presse-Agentur und das Handelsblatt am Dienstag aus Regierungs- sowie Branchenkreisen.

Gabriel widersetzt sich damit der Einschätzung von Kartellamt und Monopolkommission. Gabriel muss aber neben den Auswirkungen auf den Wettbewerb bei einer Ministererlaubnis auch die Einflüsse auf das Gemeinwohl sowie gesamtwirtschaftliche Gründe berücksichtigen.

Laut Handelsblatt wird Gabriel die Sondergenehmigung noch im Januar mit Auflagen genehmigen. In Branchenkreisen werde erwartet, dass diese Bedingungen hart ausfallen. Das Wirtschaftsministerium äußerte sich zunächst nicht. Es kündigte noch für Dienstag ein „Pressestatement Gabriels zum Verfahren Kaiser‘s Tengelmann/Edeka“ an.

Das Bundeskartellamt hatte den Kauf der rund 450 Läden durch Edeka Anfang April aus Wettbewerbsgründen abgelehnt. Um das Veto auszuhebeln, beantragten die Supermarktketten bei Gabriel eine Ministererlaubnis. Auch die Monopolkommission hatte Gabriel in einem Sondergutachten empfohlen, den Antrag abzulehnen. Gegen die Entscheidung des Ministers kann geklagt werden. Damit ist offen, ob die seit Monaten andauernde Hängepartie nun beendet ist.

Edeka hatte zuletzt argumentiert, die gesamtwirtschaftlichen Vorteile würden bei einer Übernahme von Kaiser‘s Tengelmann deutlich überwiegen. Nur mit der Komplettübernahme durch Edeka sei der Erhalt der mehr als 16.000 Arbeitsplätze bei der angeschlagenen Kette Tengelmann sicher. Edeka-Konkurrenten wie die Rewe-Gruppe hatten dies bezweifelt und warnten vor einer Sondererlaubnis für die umstrittene Fusion durch Gabriel.

Eine solche Sondererlaubnis ist möglich, wenn die gesamtwirtschaftlichen Vorteile nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums deutlich schwerer wiegen als rein wettbewerbsrechtliche Kritikpunkte.

Nach Angaben der Bundesregierung gab es vor der geplanten Übernahme von Kaiser‘s Tengelmann durch Edeka bislang 21 solche Fälle. Achtmal wurde dabei die Ministererlaubnis erteilt (teils mit Auflagen), sechsmal sagte ein Minister Nein, in sieben Fällen zogen die Unternehmen ihren Antrag zurück.

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