„Tatort“ aus Luzern: Doppelmoral und Anmaßung

Um organisierte Sterbehilfe geht es im Luzern-„Tatort“. Jedoch wird eine Sterbebegleiterin ermordet. Waren es die „Lebensschützer“?

Die zwei Schaupieler Liz Ritschard (Delia Mayer) und Reto Flückiger (Stefan Gubser) zeigen ein Fahndungsfoto

Liz Ritschard (Delia Mayer) und Reto Flückiger (Stefan Gubser) Foto: ARD

Der erste Impuls, wenn man die Eröffnungsszene von „Freitod“ sieht: Man möchte der Frau den Becher aus der Hand schlagen, mit dessen Inhalt sie sich umbringen will. Auch wenn man sieht, wie sie unter ihrer Parkinson-Krankheit leidet – es fühlt sich nicht gut an zuzuschauen, wie sich jemand umbringt.

Um organisierte Sterbebegleitung geht es im Luzern-„Tatort“ – in der Schweiz bekanntlich erlaubt, in Deutschland seit Ende vergangenen Jahres per Gesetz verboten. Also fährt die parkinsonkranke Gisela Aichinger (Barbara-Magdalena Ahren) nach Luzern, um dort sterben zu können. In einem kleinen Appartement, von der Sterbehilfeorganisation Transitus extra dafür angemietet, wo Sterbebegleiterin Nadine Camenisch (Anna Schinz) sorgfältig die weißen Astern in der Vase drapiert und hinterher in der Teeküche das unschuldig aussehende Wasserglas ausspült und es für den nächsten „Klienten“ in den Einbauschrank zurückstellt.

Friedvoll wird in diesem Appartement gestorben. „Ich spüre eine positive Energie, bei den Menschen, die hierher kommen, um zu sterben“, sagt Camenisch. „Wahrscheinlich, weil sie selbstbestimmt gehen können“, sagt ihr Kollege Jonas Sauber (Sebastian Krähenbühl).

Nun empfinden bei diesem Thema nicht alle so harmonisch: Eine weitere Sterbebegleiterin liegt nach Frau Aichingers Tod erstickt auf einem Spielplatz. Waren es die selbst ernannten „Lebensschützer“ von pro Vita? Oder Aichingers bipolarer Sohn, der mit dem Freitod der Mutter – selbstbestimmt hin oder her – nicht klarkommt?

Luzern-„Tatort“: „Freitod“; So., 20.15 Uhr, ARD

Kommissar Flückiger (Stefan Gubser), frisch verliebt und dabei sehr putzig anzuschauen, und Kollegin Liz Ritschard (Delia Mayer) ermitteln – vor allem das Maß an Doppelmoral und Anmaßung, das am Ende beide Seiten, die „Lebensschützer“ und die Sterbehelfer, nicht gut dastehen lässt.

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