Studienplatz-Klage erfolgreich: Gerichts-Klatsche für Stapelfeldt

29 Bewerber klagen Studienplatz an Hafen-City-Universität ein. Ein neues Ausbildungs-Kapazitätsgesetz sollte das eigentlich verhindern

Sind doch noch ein paar Plätze frei, sind die Richter streng. Bild: dpa

Das Verwaltungsgericht hat die Hafen-City-Universität (HCU) verpflichtet, 29 Bewerber zusätzlich aufzunehmen. Statt 71 können somit 100 Anfänger das Bachelorstudium Stadtplanung beginnen. Das ist das Ergebnis einer Klage von 50 Bewerbern. „Mit weiteren Beschüssen ist zu rechnen“, sagt Joachim Schaller, der einige Kläger vertritt.

Der Vorgang sei eine „ziemliche Klatsche für die Wissenschaftssenatorin“, sagt der auf Hochschulrecht spezialisierte Jurist. Wollte diese doch mit dem „Ausbildungskapazitätsgesetz“ (AKapG) Klagen verhindern.

Früher haben sich Jahr für Jahr mehrere hunderte Studierwillige ihren Wunschplatz auf dem Klageweg erfüllt, wenn die Gerichte zu der Auffassung gelangten, dass die Kapazität nicht vollständig ausgeschöpft war. Ab diesem Wintersemester sollte dies mit dem Kapazitätsgesetz anders werden. Die sechs staatlichen Hochschulen haben dafür mit der Behörde eine Platz-Obergrenze vereinbart, die im Haushaltsplan der Bürgerschaft festgehalten wird. Die HCU musste demnach 320 Bachelor-Anfängerplätze bereit stellen, darunter besagte 71 für Stadtplanung.

Das Gericht moniert nun, dass in dieser Vereinbarung die notwendigen Angaben über personelle und finanzielle Resourcen fehlten. Deshalb könne das Gericht nicht prüfen, ob die genannte Zahl auf einer „fehlerfreien Abwägung beruht“. Insoweit sei die Vereinbarung „rechtswidrig und damit unwirksam“.

Die Richter haben den Durchschnitt der 2011, 2012 und 2013 aufgenommenen Studierenden errechnet, der bei 100 liegt, und der HCU aufgetragen, mit der Aufnahme von 29 Klägern diese Zahl wieder zu erreichen.

Die HCU will nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. „Wir sehen dafür gute Chancen“, sagt Präsident Walter Pelka. Habe man doch mit der Behörde vereinbart, in den nächsten fünf Jahren 20 Prozent der Professuren abzubauen. Die vom Gericht angesetzten Lehrkapazitäten wären während der Studienzeit der Einklägerinnen „schlicht nicht mehr da“.

Aus Behördensicht ist das Kapazitätsgesetz noch nicht gescheitert. „Das Gesetz selbst wurde nicht für ungültig erklärt“, sagt Sprecher Alexander von Vogel. Den Richtern sei nur die Begründung der Kapazitätsverordnung „nicht ausführlich genug“.

Schaller dagegen, der als Experte im Wissenschaftsausschuss starke Bedenken gegen das Gesetz geäußert hatte, sieht diese bestätigt: „Die massiven Fehler führen dazu, dass die HCU bis zur Grenze der Funktionsunfähigkeit mehr Studierende aufnehmen muss“. Besser wäre gewesen, das alte Recht behutsam weiter zu entwickeln.

Das sieht auch Dora Heyenn so. "Hamburg hätte das Kapazitätsausschöpfungsgebot weiter entwickeln sollen, statt ein bedenkliches Gesetz zu initiieren", sagt die Hochschulpolitikerin der Hamburger Links-Fraktion. Es sei "erschütternd", dass die Behörde nicht in der Lage sei, die im AKapG vorgesehen Vereinbarungen korrekt zu gestalten. Obendrein halte Die Linke dieses Gesetz für verfassungswidrig. Darauf, so Heyenn, sei das Gericht "leider nicht eingegangen".

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