Streit um Vorratsdatenspeicherung: Merkel mischt sich ein

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung hat Bundeskanzlerin Merkel eine Lösung gefordert. Doch Innen- und Justizministerium streiten sich weiter, wie die EU-Richtlinie zu interpretieren ist.

Merkels Worte dürften Friedrich bestärkt haben. Bild: dapd

BERLIN dpa | Eine Woche vor Ablauf eines Ultimatums aus Brüssel hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Minister aufgefordert, schnell die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zu erfüllen. „Die Richtlinie als solche liegt auf dem Tisch, und sie muss umgesetzt werden“, sagte Merkel am Donnerstag in Berlin.

Damit könnte sich Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) im Streit mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in seiner Position bestätigt fühlen. Friedrich hatte wiederholt betont, er wolle die EU-Richtlinie umsetzen, die eine sechsmonatige Speicherung der Telekommunikationsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung vorsieht.

Leutheusser-Schnarrenberger will Internet- und Telefonverbindungsdaten dagegen nur bei konkreten Anlässen speichern lassen und den Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung stellen. Bei IP-Adressen von Computern sieht ihr Entwurf eine pauschale Speicherung von sieben Tagen vor.

Der Streit läuft schon seit Monaten – am Donnerstag endet eine von der EU-Kommission gesetzte Frist zur Neuregelung. Am Mittwochabend sprachen Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger abermals im kleinen Kreis über das Thema - eine Einigung gab es aber nicht.

Merkel sagte, es gehe nicht um einen Kompromiss von zwei Ministern über einen politischen Gegenstand. Es gebe die EU-Richtlinie, die neu umgesetzt werden müsse, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt habe. „Um den Erfordernissen und den Anforderungen der europäischen Regeln zu entsprechen, müssen wir eine solche Umsetzung finden, die dem Inhalt der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entspricht“, sagte Merkel.

Streit um die Rechtslage

Friedrich sieht nun die Justizministerin am Zug. Er sagte dem Bayerischen Rundfunk: „Ich muss mich nicht einigen, Frau Leutheusser muss sich auf die Richtlinie der Europäischen Kommission einlassen.“ Er könne keinen Kompromiss eingehen, der unterhalb der Rechtslage der Europäischen Union sei, sagte Friedrich.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte: „Mein Ziel ist es, im Gespräch zu bleiben und zu verhandeln.“ Allerdings habe Friedrich Maximalpositionen vorgelegt, die weit über die Richtlinienumsetzung hinausgingen. „Die Maximalforderung, die uns zugeschickt wurde, kann keine Grundlage für eine Einigung sein.“ Friedrich hatte den Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger am Montag offiziell abgelehnt und um eigene Vorstellungen ergänzt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf Friedrich vor, die Neuregelung zu verschleppen. „Leider hat sich das Bundesinnenministerium meinen Vorschlägen und denen des Justizministeriums verweigert“, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Mögliche Verbesserungen für die Strafverfolgung, „die es schon längst hätte geben können“, seien auf der Strecke geblieben.

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