Streit um Untersuchungsausschuss: Verfassungsklage wegen Snowden

Die Opposition aus Grünen und Linken geht gemeinsam nach Karlsruhe. Die große Koalition will den Whistleblower nicht in Deutschland befragen.

Darf nicht mal zur Anhörung nach Deutschland: Edward Snowden. Protest im Juli 2014 vor einem US-Abhörzentrum in Hessen. Bild: Michael Probst/AP

BERLIN taz | Grüne und Linke geben nicht auf. Um Edward Snowden als Zeugen nach Deutschland zu holen, haben die beiden Oppositionsfraktionen jetzt gemeinsam das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. „Snowden ist der wichtigste Zeuge für den NSA-Untersuchungsausschuss“, sagte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz bei der Vorstellung der Klage in Berlin.

Die Lage ist verzwickt. Grundsätzlich ist der NSA-Ausschuss einig, dass Snowden als Zeuge angehört werden soll. Die Ausschuss-Mehrheit will Snowden aber in Russland hören. Snowden ist zwar nicht bereit, dort auszusagen, würde aber nach Deutschland kommen. Deshalb haben Linke und Grüne beantragt, Snowden explizit nach Berlin zu laden. Das hat die Ausschussmehrheit abgelehnt.

Hintergrund ist ein Gutachten der Bundesregierung vom Mai, in dem angekündigt wird, dass man Snowden auch auf Wunsch des Bundestags kein Aufenthaltsrecht in Deutschland geben werde. Ein Aufenthalt in Deutschland würde die deutsch-amerikanischen Beziehungen und damit das deutsche Staatswohl gefährden.

Linke und Grüne haben nun Organklage beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Ausgearbeitet hat sie die renommierte Frankfurter Staatsrechtlerin Astrid Wallrabenstein.

Die Professorin wirft der Ausschussmehrheit von Union und SPD die Missachtung von Minderheitsrechten vor. Die Mehrheit habe die Anträge, Snowden „nach Berlin“ zu laden, „verschleppt“. Und die Bundesregierung habe Rechte des Untersuchungsausschusses verletzt, indem sie „ohne überzeugende Begründung“ eine Amtshilfe beim Aufenthaltsrecht verweigert. „Warum soll das deutsch-amerikanische Verhältnis weniger gestört sein, wenn Snowden in Moskau über die NSA aussagt?“, fragte Wallrabenstein.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende fordert, Snowden müsse zwingend in Deutschland aussagen. Traditionell mischt sich Karlsruhe nicht in die außenpolitischen Einschätzungen der Regierung ein. Die Kontrolldichte des Gerichts in der Außenpolitik ist sehr gering. Außerdem könnte die Klage gegen die Regierung schon unzulässig sein, weil bisher ja nur ein unverbindliches Gutachten vorliegt.

Erfolgsversprechender ist die Klage gegen die Ausschuss-Mehrheit, die erst gar nicht versucht hat, Edward Snowden nach Deutschland zu holen – obwohl dies nach derzeitigem Stand der einzige Weg ist, ihn anhören zu können. Allerdings kann auch hier nicht viel Konkretes herauskommen. Denn letztlich würde der Ausschuss doch am außenpolitischen Einschätzungsspielraum der Regierung scheitern. Der Bundestagsabgeordnete der Linken, André Hahn, sagte deshalb: „Es geht uns auch darum, ein Zeichen zu setzen“.

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