Streit um „Prüffall“-Bezeichnung: AfD verklagt Verfassungsschutz

Die Partei will untersagen lassen, dass die Behörde sie öffentlich „Prüffall“ nennen darf. Der Verfassungsschutz kommentiert das Vorgehen nicht.

Zwei Menschen sitzten nebeneinander. Es sind die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland

Mitte Januar hatte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang die Partei zum „Prüffall“ erklärt Foto: dpa

BERLIN taz | Was die AfD umgehend nach der Entscheidung des Verfassungsschutzes angekündigt hat, hat sie nun auch in die Tat umgesetzt. Sie hat das Bundesamt für Verfassungsschutz verklagt. „Es geht um die Unterlassung der Aussage, dass die AfD ein Prüffall sei“, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln am Mittwochabend der Nachrichtenagentur dpa. Ein entsprechender Eilantrag sei am Montag eingegangen. Wann darüber entschieden wird, dazu könnten noch keine Angaben gemacht werden.

„Das Vorgehen des Bundesamtes ist absolut rechtswidrig“, so hatte Roland Hartwig, der Chef der AfD-internen Arbeitsgruppe zum Thema Verfassungsschutz, die Vorbereitung der Klage jüngst gegenüber der taz begründet. Das Bundesamt dürfe natürlich prüfen, dies aber nicht öffentlich machen. Denn das, so die Argumentation der AfD, bedeute eine Stigmatisierung der Partei und sei deshalb eine unzulässige Benachteiligung im Parteienwettbewerb.

Im Verfassungsschutz gibt man sich „gelassen“, offiziell aber wird die Klage nicht kommentiert. „Mit Rücksicht auf ein laufendes Gerichtsverfahren äußern wir uns derzeit zur Gesamtpartei AfD nicht“, sagte eine Sprecherin des Bundesamtes.

Der Verfassungsschutz hatte die AfD als Gesamtpartei zum „Prüffall“ erklärt, weil die Behörden Anzeichen für extremistische Bestrebungen sehen. Eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten ist dabei nicht erlaubt. Den „Flügel“, die Parteiströmung um den Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, und die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ hatte der Verfassungsschutz sogar zum „Verdachtsfall“ erklärt. Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hatte dies am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich gemacht.

Wie aus der AfD-Spitze zu hören ist, bereitet die Partei auch eine auch eine Anzeige gegen Haldenwang wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ vor, weil das vertrauliche Prüfgutachten des Bundesamtes bei einzelnen Medien landete und diese daraus zitierten. Schließlich hatte netzpolitik.org es in Gänze veröffentlicht. Gegen die Einstufung von „Flügel“ und „Junger Alternative“ sind laut AfD-Spitze keine Klagen geplant.

Die Bekanntgabe, dass die AfD als Gesamtpartei ein Prüffall sei, ist tatsächlich strittig. Dieser Status wird vom Verfassungsschutz in der Regel nicht öffentlich gemacht, in einigen Landesämtern gibt es ihn gar nicht. Haldenwang hatte betont, die Prüfung sei „ergebnisoffen“.

Die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält einen Erfolg der AfD „für nicht sehr wahrscheinlich, wenn auch nicht völlig abwegig“: „Was der Verfassungsschutz in seiner Öffentlichkeitsarbeit machen darf, ist im Einzelnen juristisch umstritten“, sagte Schönberger der Tagesschau. „Tatsächlich hat der Verfassungsschutz mit der Pressekonferenz Neuland betreten.“

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