Streit um Oppositionsrechte: Linke und Grüne sind zu klein

Bei einer großen Koalition hätte die Opposition zu wenig Sitze, um die Regierung zu kontrollieren. Eine niedrigere Quore könnten extremistische Parteien ausnutzen.

Zartes Pflänzchen muss unter erschwerten Bedingungen blühen: Opposition aus Linkspartei und Grünen. Bild: dpa

BERLIN dpa |Im Fall einer großen Koalition wollen Union und SPD die Kontrollrechte der dann deutlich geschrumpften Opposition im Bundestag erhalten. Sollten CDU/CSU und SPD eine Regierung bilden, käme die Opposition aus Linkspartei und Grünen auf 127 Sitze und damit nur auf 20 Prozent der Abgeordneten. Das Quorum zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder für die Überprüfung eines Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht liegt aber bei 25 Prozent.

Die SPD will laut Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung im Koalitionsvertrag festschreiben, dass die Opposition aus Linkspartei und Grünen gemeinsam einen Untersuchungsausschuss beantragen können. Ob das durch eine Änderung der Geschäftsordnung oder aber des Grundgesetzes geregelt wird, müsse noch entschieden werden.

In der Union werden Verfassungsänderungen allerdings skeptisch gesehen. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl stellte eher Änderungen an der Geschäftsordnung zugunsten kleinerer Parteien in Aussicht. Diese müssten aber behutsam vorgenommen werden, sagte er dem Tagesspiegel: „Exzessiv ausgebaute Minderheitenrechte lassen sich nur schwer zurückschrauben.“ Auch informelle Lösungen zwischen den Regierungs- und Oppositionsfraktionen seien denkbar.

Quoren hätten nicht den Sinn, Kleine klein zu halten, sondern sie sollten die Arbeitsfähigkeit des Parlaments schützen. „Sollten es extremistische Parteien mal ins Parlament schaffen, könnten diese auch Minderheitenrechte ausnutzen, um die Legislative lahmzulegen.“

Der Vorsitzende der Linksfraktion, Gregor Gysi, hatte sich in einem Schreiben an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) gewendet und Lösungen angemahnt.

Die Grünen machten deutlich, dass Signale allein nicht ausreichten. Die neue Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, sagte Spiegel Online: „Wir brauchen verbindliche Regelungen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, zur Einsetzung einer Enquete-Kommission, dem Verlangen öffentlicher Ausschussanhörungen oder der Redezeitvereinbarung.“ Am Montag will die Fraktion über diese Punkte mit Verfassungsexperten sprechen.

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