Streit um Kältemittel: Daimler gegen Frankreich

Der Autobauer Daimler kämpft vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht um die Zulassung seiner neuen Modelle. Ein Gericht entscheidet am Dienstag.

Vorerst benutzt Daimler weiterhin das umstrittene Kältemittel R134a Bild: dpa

PARIS dpa | Im Verfahren um den umstrittenen Zulassungsstopp für Mercedes-Modelle in Frankreich will das oberste Verwaltungsgericht in Paris am kommenden Dienstag eine Entscheidung verkünden. Das kündigte der zuständige Richter Jacques-Henri Stahl nach der mündlichen Anhörung am Freitag an.

Frankreich hatte im Juni einen Zulassungstopp für Mercedes-Modelle mit einem alten Kältemittel in der Klimaanlage verhängt. Der Autobauer Daimler will eine einstweilige Verfügung erwirken und damit erreichen, dass die Blockade mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden muss.

„Nach der von uns vorgetragenen Faktenlage sind wir zuversichtlich, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt und die Zulassungsblockade in Frankreich aufheben wird“, sagte ein Daimler-Sprecher nach der Anhörung.

Nach Angaben des Unternehmens können in Frankreich derzeit mehr als 4.500 Fahrzeuge der A-, B-, SL- oder CLA-Klasse nicht ausgeliefert werden – mehr als die Hälfte davon wurde bereits von den Kunden bezahlt.

Es drohen hohe Umsatzeinbußen

Sollte der Zulassungsstopp nicht sofort aufgehoben werden, drohten Daimler in Frankreich erhebliche Verluste, sagte ein Anwalt des Herstellers vor Gericht. Der mögliche Umsatzverlust im Vergleich zum Vorjahr wurde auf 40 Prozent beziffert, der beim Absatz sogar auf 60 Prozent.

Die französischen Behörden wollen Daimler mit dem Zulassungstopp zwingen, in neuen Modellen das moderne Kältemittel R1234yf einzusetzen. Sie werfen dem Autokonzern eine unzulässige Umgehung von EU-Umweltvorschriften vor.

Daimler verweist hingegen auf Ergebnisse von Sicherheitstests. Bei diesen hatte das neue Kältemittel R1234yf Feuer gefangen und ein giftiges Gas freigesetzt. Das deutsche Kraftfahrtbundesamt genehmigte Daimler daraufhin die Verwendung des alten, klimaschädlichen Kältemittels R134a. Bis auf Frankreich erkannten alle EU-Staaten dies an.

Nur noch klimaschonende Kältemittel

Grundsätzlich sind für Neuwagen, die ihre Typgenehmigung nach dem 1. Januar 2011 erhalten haben, seit Anfang 2013 klimaschonendere Kältemittel in der EU Pflicht. Ab 2017 gilt die Regelung für alle Neuwagen.

Nach Daimler-Angaben kommen noch heute mehr als 90 Prozent aller produzierten Fahrzeuge mit dem alten Kältemittel auf den Markt. Volkswagen beantragte beispielsweise die Genehmigung für den Golf 7 so früh, dass das Auto seine Zulassung noch vor dem Stichtag bekam.

Die US-amerikanischen R1234yf-Hersteller Honeywell und Dupont betonen, ihre Chemikalie könne völlig unbedenklich eingesetzt werden.

Mittlerweile ist auch die EU-Kommission in den Streit involviert. Sie muss entscheiden, ob die Bundesregierung das klimaschädlichere R134a unzulässig weiter zulässt.

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