Streit um Datenschutz bei WhatsApp: Facebook muss löschen

Die Weitergabe von Daten wie etwa Telefonnummern an Facebook ist laut EU-Recht illegal, sagt Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar.

Hände legen sich schützend über ein Smartphone

Ob der Papst beim Segen auch den Datenschutz im Geist hatte? Foto: ap

HAMBURG rtr/epd | Facebook darf nach dem Willen deutscher Datenschutzbehörden ab sofort keine Nutzerdaten seiner Tochter WhatsApp mehr verwenden. Zudem müsse der US-Konzern alle bereits von WhatsApp erhaltenen Daten löschen, teilte der für Facebook bundesweit zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Dienstag mit. Dies müsse dokumentiert werden. „Die Anordnung schützt die Daten der circa 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland“, sagte Caspar.

„Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen.“ Facebook müsse vorab um Erlaubnis fragen. Eine Konzernsprecherin erklärte, man richte sich nach den Datenschutz-Richtlinien in der EU. „Wir sind offen für eine Zusammenarbeit mit der Hamburger Datenschutzbehörden in dem Bestreben, deren Fragen zu beantworten und alle Bedenken auszuräumen.“

Facebook habe nach dem Kauf von WhatsApp vor zwei Jahren zugesichert, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden, erklärte die Hamburger Behörde. Dass dies nicht geschehe, sei eine Irreführung der Nutzer und ein Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht.

An Facebook ist deswegen nach Angaben Caspars eine sogenannte Verwaltungsanordnung ergangen. Sollte der Konzern ihr nicht folgen und weiter die Nutzerdaten von WhatsApp auswerten, könne ein Zwangsgeld erlassen werden. Umgekehrt habe Facebook die Möglichkeit, die Anordnung vor einem Verwaltungsgericht anzufechten.

Datenschützer hat keine Angst vor Rechtsstreit

Caspar zeigte sich überzeugt, einen möglichen Prozess zu gewinnen: „Wir hätten eine derartige Anordnung nicht erlassen, wenn nicht unserer Auffassung nach eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen würden, dass ein Rechtsstreit zu unseren Gunsten ausgeht.“

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte den Messaging-Dienst WhatsApp wegen der Weitergabe von Kundendaten an den Mutterkonzern Facebook bereits abgemahnt und eine Frist bis zum 21. September gesetzt. Da Facebook aber um mehr Zeit gebeten habe, sei die Frist bis zum 14. Oktober verlängert worden, sagte ein Verbandssprecher.

WhatsApp wird von vielen Mobilfunkkunden als Alternative zu SMS-Nachrichten genutzt. Um mehr Werbeumsätze zu erzielen, hatte im Facebook im Sommer erklärt, dass Telefonnummern von WhatsApp-Kunden künftig an den Mutterkonzern weitergegeben werden sollen.

Facebook sei offen, die anstehenden Fragen gemeinsam mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten zu klären, sagte die Facebook-Sprecherin. Der Konzern sei zuversichtlich, die Bedenken auszuräumen.

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