Streit mit der Rentenkasse: Scheinselbstständige im Bundestag

Besucherführer im Bundestag seien scheinselbstständig beschäftigt, sagt die Deutsche Rentenversicherung – und stellt Nachforderungen in Millionenhöhe.

Der Bundestag ist bisweilen ein Spiegel der Gesellschaft. Bild: dpa

BERLIN dpa | Rentenkasse und Bundestag streiten weiter über eine mögliche Scheinselbstständigkeit von Mitarbeitern im Parlament. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verlangt nun für 43 Besucherführer die nachträgliche Zahlung von 1,45 Millionen Euro an Sozialabgaben, bestätigte das Parlament am Dienstag in Berlin einen Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Die DRV geht davon aus, dass die Verwaltung die Mitarbeiter als „Scheinselbstständige“ beschäftigt hat. Der Bescheid erfasst den Zeitraum bis Ende September 2010. Der Bundestag kündigte an, Widerspruch einzulegen. Bei allen Beschäftigungsverhältnissen würden „Recht und Gesetz“ beachtet, sagte ein Sprecher. Die Rentenversicherung äußerte sich auf Anfrage nicht.

Die Rentenversicherung hatte bereits früher beanstandet, dass die Bundestagsverwaltung Honorarkräften Sozialversicherungsbeiträge vorenthält. Insgesamt belaufen sich die Forderungen deshalb nach Angaben des Bundestages auf mittlerweile fast 2,44 Millionen Euro.

Schon 2012 hatte die DRV von der Parlamentsverwaltung verlangt, etwa 732 400 Euro an Sozialabgaben für Honorarkräfte nachzuzahlen. In dem Fall ist ein Verfahren anhängig. Bei anderen Honorarkräften hatte der Bundestag laut Süddeutscher Zeitung nachgegeben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.