Strassburger Urteil zu Irland: Kein Recht auf Abtreibung

Schwangerschaftsabbrüche sind in Irland illegal. Drei Frauen klagten. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt nur die fehlende Umsetzung des Abtreibungsrechts.

In den USA von Konservativen bekämpft, in Irland ganz verboten: Der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft. Bild: dpa

FREIBURG taz | Irische Frauen müssen weiter zum Schwangerschaftsabbruch nach England fahren. Sie haben kein Recht auf Abtreibung. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Bei Lebensgefahr für die Frau müsse aber eine Abtreibung in Irland möglich sein, weil dies in der irischen Verfassung garantiert ist.

Geklagt hatten zwei Irinnen und eine Litauerin, die in Irland lebt. Alle drei hatten im Jahr 2005 in England eine Abtreibung durchführen lassen, so wie tausende andere irische Frauen. Frau A. war arbeitslos und Alkoholikerin. Ihre vier Kinder lebten in einer Pflegefamilie, sollten aber zu ihr zurückkehren. Als Frau A. erneut schwanger wurde, sah sie die Familienzusammenführung gefährdet.

Bei der ledigen Frau B. versagte die "Pille danach", so dass sie ungewollt schwanger wurde. Sie sah sich nicht in der Lage, ein Kind allein großzuziehen. Am dramatischsten war der Fall von Frau C., die zum Zeitpunkt der Schwangerschaft an Krebs litt. Einerseits hatte sie Angst, dass die Chemotherapie den Fötus schädigen könnte. Andererseits war das Risiko einer Verschlimmerung der Krankheit schwer abzuschätzen. Alle drei Frauen wurden von der Irish Family Planning Association unterstützt.

In Irland sind Abtreibungen seit 1861 mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Seit 1983 steht das Abtreibungsverbot auch in der irischen Verfassung. Der irische Supreme Court entschied allerdings 1992, dass Abtreibungen bei Lebensgefahr der Frau möglich sind. Bis heute gibt es aber kein Gesetz, das dieses Urteil umsetzt.

Die Klägerinnen hielten das Abtreibungsverbot generell für einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf Privatleben. Abtreibungen in England seien "unnötig kompliziert, teuer und traumatisch". Die Klägerinnen beriefen sich darauf, dass in 40 Staaten Europas eine Abtreibung aus gesundheitlichen Gründen möglich sei, davon sei in 30 Staaten der Schwangerschaftsabbruch sogar tendenziell liberalisiert. Das strenge Verbot in Irland widerspreche einem weitgehenden europäischen Konsens und sei deshalb unverhältnismäßig.

Doch der Straßburger Gerichtshof entschied mit elf zu sechs Stimmen, dass es keinen ausreichenden europäischen Konsens in dieser Frage gebe. Die Staaten hätten also im Abtreibungsrecht weiterhin einen Gestaltungsspielraum. Irland könne daher zur Wahrung der "öffentlichen Sittlichkeit" weiterhin Abtreibungen verbieten, die aus sozialen und gesundheitlichen Gründen vorgenommen werden.

Da Frauen legal in England abtreiben können und in Irland medizinische Nachsorge gewährleistet sei, sieht der Gerichtshof sogar eine "faire Balance" zwischen den Interessen des Staates und den Interessen der betroffenen Frauen. Die Klagen von Frau A. und Frau B. wurden daher abgelehnt.

Erfolg hatte jedoch die krebskranke Frau C., denn sie könne sich auf die irische Verfassung berufen, die Abtreibungen bei Lebensgefahr erlaubt. Mangels einer gesetzlichen Umsetzung seien irische Ärzte jedoch zu verunsichert, um Abtreibungen durchzuführen, weshalb Frau C. nach England fahren musste. Sie bekommt dafür 15.000 Euro Schadensersatz.

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