Steuerprozess gegen Cristiano Ronaldo: Weltfußballer auf der Strafbank

Cristiano Ronaldo hat seine erste Vernehmung vor Gericht überstanden. Die Einleitung eines Strafverfahrens gilt als ausgemacht.

Ein Fußballer mit der Rückennummer sieben

Vom Fußballfeld in den Gerichtssaal Foto: ap

MADRID taz | Um 13.15 Uhr wird der Menschenauflauf vor dem Gerichtsgebäude des Madrider Vororts Pozuelo de Alarcón zur wütenden Fankurve. Buhrufe und die Aufforderung, doch nach Hause zu gehen, sind zu hören von den über 200 Journalisten, die auf das Statement eines vierfachen Weltfußballers warteten. Nach etlichen Soundchecks von einer improvisierten Kanzel ist dort nur ein freundlicher Kommunikationsberater erschienen. Cristiano Ronaldo sei bereits auf dem Heimweg, lässt Iñaki Torres wissen. Alles weitere gebe es schriftlich.

Die Mitteilung lässt jedoch auf sich warten. Derweil kolportieren spanische Medien bereits erste Aussagen aus der rund anderthalbstündigen, nichtöffentlichen Vernehmung: „Hieße ich nicht Cristiano Ronaldo, wäre ich nicht hier“, soll er Untersuchungsrichterin Mónica Gómez Ferrer unter anderem vorgehalten haben. Woraufhin die Juristin entgegnet habe: „Hier sitzen jetzt Sie, und hier saßen auch schon Leute mit Namen Antonio Pérez“ – also die spanischen Lieschen Müllers.

Warum er sich entgegen ursprünglicher Planung nicht gegenüber den Medien äußerte und sich der angekündigte Schriftverkehr so lange hinzieht, kann nur vermutet werden. Eine Variante: Die Sache liegt eben nicht so einfach, wie er sich das ausgemalt hatte. Er fühle sich unschuldig und werde das notfalls auch in einem Prozess beweisen, trotz einer möglichen Gefängnisstrafe von sieben Jahren, hieß es im Vorfeld. Haben ihm Richterin und Staatsanwaltschaft nun den Ernst der Lage verdeutlicht?

14,7 Millionen Euro Einnahmen aus Bildrechten soll er laut Anzeige zwischen 2011 und 2014 über drei Briefkastenfirmen auf den Virgin Islands hinterzogen haben. Gómez Ferrer wird nun zunächst über die Einleitung eines Strafverfahrens entscheiden, ihr Entschluss dazu gilt als ebenso wahrscheinlich wie eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Um der Gefahr einer Gefängnisstrafe halbwegs sicher zu entgehen, bliebe Ronaldo nur die Option einer baldigen und umfassenden Kooperation.

CR7

„Hieße ich nicht Cristiano Ronaldo, wäre ich nicht hier“

Denn die im Raum stehenden Summen sind zu hoch, um bei einer Verurteilung das Strafmaß unter den 24 Monaten anzusetzen, die in Spanien die Bewährungsgrenze markieren. Der fünffache Weltfußballer Lionel Messi vom FC Barcelona war voriges Jahr wegen der Hinterziehung von 4,1 Millionen Euro mit 21 Monaten Haft belegt worden. Gegen eine Geldzahlung wurde die Strafe schließlich zur Bewährung ausgesetzt.

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