Steuerpläne der US-Regierung: Hauptsache, weniger

Die US-Regierung hat die Eckpunkte zur geplanten Reform vorgestellt. Der Spitzensteuersatz soll gesenkt und das Steuersystem vereinfacht werden.

Zwei Männer vor dem Logo des Weißen Hauses

Wirtschaftsberater Gary Cohn (links) und Finanzminister Steven Mnuchin stellen die Pläne der Presse in Washington vor Foto: reuters

WASHINGTON dpa | Mit der größten Steuerreform seit Jahrzehnten will US-Präsident Donald Trump die Wirtschaft ankurbeln und neue Jobs schaffen. Vor allem Unternehmen sowie Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen entlastet, das Steuersystem vereinfacht werden. Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer soll von derzeit 39,6 auf 35 Prozent sinken. Bei der Besteuerung von Einnahmen, die US-Unternehmen im Ausland erzielen, soll es einen Kurswechsel geben.

Das sind Eckpunkte der geplanten Reform, die US-Finanzminister Steven Mnuchin und Trumps Wirtschaftsberater Gary Cohn am Mittwoch in Washington vorstellten. Konkrete Angaben zur Gegenfinanzierung machten sie nicht. Ein erhöhtes Wachstum und die Schließung von Steuerschlupflöchern sollen die Lücken schließen. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim bezeichnete dies als Illusion.

Cohn sprach von der größten Steuerreform seit mehr als 30 Jahren, Mnuchin von der „einer der größten Steuersenkungen“ in der Geschichte der USA. Die Reform solle noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Erwartet werden aber harte Verhandlungen im Kongress. Die geplanten Steuererleichterungen würden den ohnehin strapazierten US-Haushalt belasten und die Staatsschulden in die Höhe treiben. Dies wird von Republikanern klassischerweise nicht gutgeheißen.

Im Einzelnen sollen die Unternehmenssteuern massiv gesenkt werden, von 35 auf 15 Prozent. Mnuchin sagte, damit solle die Wettbewerbsfähigkeit der US-Firmen erhöht werden. Bisher hätten die USA einen der höchsten Unternehmenssteuersätze.

Außerdem soll es den Vorschlägen zufolge bei der Besteuerung von Einnahmen, welche US-Unternehmen im Ausland erzielen, einen Kurswechsel geben. Das bisherige US-Steuersystem verpflichtet Unternehmen, in den USA Steuern auch auf Gewinne zu entrichten, die im Ausland erwirtschaftet wurden. Das hat in einem komplexen System dafür gesorgt, dass US-Firmen Gewinne im Ausland horten.

Das bisherige US-Steuersystem verpflichtet Unternehmen, in den USA Steuern auch auf Gewinne zu entrichten, die im Ausland erwirtschaftet wurden.

Künftig soll es nach den Reformplänen möglich sein, bereits im Ausland entrichtete Steuern gegen die – dann niedrigere – US-Steuerpflicht aufzurechnen. Mnuchin erhofft sich dadurch, Billionensummen zurückzuholen, die US-Firmen im Ausland parken.

Für Privatpersonen soll die Zahl der Steuerstufen von derzeit sieben auf drei sinken, und zwar auf 10, 25 und 35 Prozent. Bisher liegt der Spitzensteuersatz bei 39,6 Prozent. Der Grundfreibetrag soll verdoppelt werden – auf die ersten 24.000 Dollar Jahreseinkommen soll etwa ein Ehepaar gar keine Steuern mehr zahlen. Es soll weniger Abschreibungsmöglichkeiten geben, nur noch für Spenden und Hypothekenzinsen. Der Kinderfreibetrag soll bleiben.

Eine umstrittene Grenzausgleichssteuer zur Gegenfinanzierung der Steuerentlastungen ist in den Vorschlägen bisher nicht enthalten sein. Mit einer solchen Steuer würden US-Exporteure entlastet und Importe belastet. Diese könnte insbesondere Deutschland hart treffen. „Eine gute Nachricht für Europa und den Welthandel“, kommentierte Heinemann.

Gegenfinanzierung ungeklärt

Die Umsetzung der Steuerreform aber dürfte Monate in Anspruch nehmen. Denn auch wenn beide Kammern des Kongresses und das Weiße Haus von Republikanern geführt werden, sind die Interessen in wichtigen Feldern unterschiedlich. Vor allem die Frage der Gegenfinanzierung ist völlig offen.

Heinemann erklärte, die meisten EU-Staaten könnten mit dem Wettbewerbsdruck im Falle eines stark verringerten US-Steuersatzes gut leben. Bislang seien die USA im internationalen Vergleich „ein Hochsteuerland“ für Unternehmen gewesen.

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