Nachdem bekannt wurde, dass der Todesschütze von Benno Ohnesorg SED-Mitglied und Stasispitzel war, wird eine Neuauflage des Verfahrens gefordert.von Grit Weirauch
Eine noch einseitigere Auswahl von Gesprächspartnern (Holzapfel, Staadt, Knabe, Langguth) wäre sicher schwer gefallen. Also herzlichen Glückwunsch an die Berlin-Redaktion der taz für diesen Text von Frau Weirauch.hu
04.04.2011 19:18 Uhr
von Jens H.:
Nichts gegen Aufarbeitung! ... wenn aber zu Zeiten einer Weltwirtschaftskrise Medien darauf zu warten scheinen, daß Amokläufe, Unwetterkatastrophen o.ä. passieren, um Titelblätter zu füllen, dann sage ich nein. "Symbolische Anklage"? Wenn man Mord nachweisen kann, dann anklagen und verhandeln. Wenn nicht, dann wäre es nicht übel, wenn sich die Medien (sogg. 4.Kraft ?) kritisch mit aktuellen Mißständen in unserem wertevermissenden, durch Un-Bildung gekennzeichneten Land beschäftigen würden. Vorschläge für eine sinnvolle Beschäftigung, fernab von Demokratiegläubigkeit und Verdummung des Souveräns lt. GG hätte ich genug.
04.04.2011 19:18 Uhr
von Schneider:
Der "Zeitpunkt" des Aktenfundes wirft neue Fragen auf.
11.02.2011 17:53 Uhr
von Schneider:
Der "Zeitpunkt" des Aktenfundes wirft neue Fragen auf.
24.05.2009 14:10 Uhr
von Ruth Henning:
Eine noch einseitigere Auswahl von Gesprächspartnern (Holzapfel, Staadt, Knabe, Langguth) wäre sicher schwer gefallen. Also herzlichen Glückwunsch an die Berlin-Redaktion der taz für diesen Text von Frau Weirauch.hu
24.05.2009 12:05 Uhr
von Jens H.:
Nichts gegen Aufarbeitung! ... wenn aber zu Zeiten einer Weltwirtschaftskrise Medien darauf zu warten scheinen, daß Amokläufe, Unwetterkatastrophen o.ä. passieren, um Titelblätter zu füllen, dann sage ich nein. "Symbolische Anklage"? Wenn man Mord nachweisen kann, dann anklagen und verhandeln. Wenn nicht, dann wäre es nicht übel, wenn sich die Medien (sogg. 4.Kraft ?) kritisch mit aktuellen Mißständen in unserem wertevermissenden, durch Un-Bildung gekennzeichneten Land beschäftigen würden. Vorschläge für eine sinnvolle Beschäftigung, fernab von Demokratiegläubigkeit und Verdummung des Souveräns lt. GG hätte ich genug.
23.05.2009 21:58 Uhr
von Nachdenker:
Nun wissen wir ja endlich etwas genauer, wer mit dem "Schweinestaat" gemeint war. Ob jemand rückblickend nach-denkt? Ob Kommunisten sich erinnern lassen?
Guten Abend noch!
23.05.2009 20:00 Uhr
von Schneider:
Der "Zeitpunkt" des Aktenfundes wirft neue Fragen auf.
23.05.2009 08:41 Uhr
von Benjamin Wacker:
Das damalige Strafverfahren gegen Kurras wurde rechtskräftig abgeschlossen. Daher lassen die Verfassung und die Strafprozessordnung eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur unter sehr engen Voraussetzungen zu. Keinesfalls reicht hierfür eine veränderte Beweislage aus, denn es wäre die Pflicht der Anklage gewesen, alle belastenden Indizien und Beweise bereits in den damaligen Strafprozess einzuführen. Geschieht dies nicht, geht dies nicht zu Lasten des Angeklagten. Im konkreten Fall wird eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Kurras nur zulässig sein, wenn es den Medien gelingt, ihm ein "glaubwürdiges Geständnis" (§ 362 StPO) zu entlocken.
23.05.2009 08:07 Uhr
von Spitzbube:
Ein neues Verfahren wird es nicht geben: Kurras wurde rechtskräftig freigesprochen. Und die Voraussetzungen des § 362 StPO für ein Wiederaufnahmeverfahren liegen nicht vor.
Leserkommentare
04.04.2011 19:18 Uhr
von Ruth Henning:
Eine noch einseitigere Auswahl von Gesprächspartnern (Holzapfel, Staadt, Knabe, Langguth) wäre sicher schwer gefallen. Also herzlichen Glückwunsch an die Berlin-Redaktion der taz für diesen Text von Frau Weirauch.hu
04.04.2011 19:18 Uhr
von Jens H.:
Nichts gegen Aufarbeitung! ... wenn aber zu Zeiten einer Weltwirtschaftskrise Medien darauf zu warten scheinen, daß Amokläufe, Unwetterkatastrophen o.ä. passieren, um Titelblätter zu füllen, dann sage ich nein.
"Symbolische Anklage"? Wenn man Mord nachweisen kann, dann anklagen und verhandeln. Wenn nicht, dann wäre es nicht übel, wenn sich die Medien (sogg. 4.Kraft ?) kritisch mit aktuellen Mißständen in unserem wertevermissenden, durch Un-Bildung gekennzeichneten Land beschäftigen würden.
Vorschläge für eine sinnvolle Beschäftigung, fernab von Demokratiegläubigkeit und Verdummung des Souveräns lt. GG hätte ich genug.
04.04.2011 19:18 Uhr
von Schneider:
Der "Zeitpunkt" des Aktenfundes wirft neue Fragen auf.
11.02.2011 17:53 Uhr
von Schneider:
Der "Zeitpunkt" des Aktenfundes wirft neue Fragen auf.
24.05.2009 14:10 Uhr
von Ruth Henning:
Eine noch einseitigere Auswahl von Gesprächspartnern (Holzapfel, Staadt, Knabe, Langguth) wäre sicher schwer gefallen. Also herzlichen Glückwunsch an die Berlin-Redaktion der taz für diesen Text von Frau Weirauch.hu
24.05.2009 12:05 Uhr
von Jens H.:
Nichts gegen Aufarbeitung! ... wenn aber zu Zeiten einer Weltwirtschaftskrise Medien darauf zu warten scheinen, daß Amokläufe, Unwetterkatastrophen o.ä. passieren, um Titelblätter zu füllen, dann sage ich nein.
"Symbolische Anklage"? Wenn man Mord nachweisen kann, dann anklagen und verhandeln. Wenn nicht, dann wäre es nicht übel, wenn sich die Medien (sogg. 4.Kraft ?) kritisch mit aktuellen Mißständen in unserem wertevermissenden, durch Un-Bildung gekennzeichneten Land beschäftigen würden.
Vorschläge für eine sinnvolle Beschäftigung, fernab von Demokratiegläubigkeit und Verdummung des Souveräns lt. GG hätte ich genug.
23.05.2009 21:58 Uhr
von Nachdenker:
Nun wissen wir ja endlich etwas genauer, wer mit dem "Schweinestaat" gemeint war. Ob jemand rückblickend nach-denkt? Ob Kommunisten sich erinnern lassen?
Guten Abend noch!
23.05.2009 20:00 Uhr
von Schneider:
Der "Zeitpunkt" des Aktenfundes wirft neue Fragen auf.
23.05.2009 08:41 Uhr
von Benjamin Wacker:
Das damalige Strafverfahren gegen Kurras wurde rechtskräftig abgeschlossen. Daher lassen die Verfassung und die Strafprozessordnung eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur unter sehr engen Voraussetzungen zu. Keinesfalls reicht hierfür eine veränderte Beweislage aus, denn es wäre die Pflicht der Anklage gewesen, alle belastenden Indizien und Beweise bereits in den damaligen Strafprozess einzuführen. Geschieht dies nicht, geht dies nicht zu Lasten des Angeklagten. Im konkreten Fall wird eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Kurras nur zulässig sein, wenn es den Medien gelingt, ihm ein "glaubwürdiges Geständnis" (§ 362 StPO) zu entlocken.
23.05.2009 08:07 Uhr
von Spitzbube:
Ein neues Verfahren wird es nicht geben: Kurras wurde rechtskräftig freigesprochen. Und die Voraussetzungen des § 362 StPO für ein Wiederaufnahmeverfahren liegen nicht vor.