Staatstrojaner gegen Drogendealer
Heimlicher Einbruch bei Dieben
Bayerns LKA bricht auch mal heimlich in ein Firmenbüro ein, um Schnüffelsoftware zu installieren. Bisher haben Staatstrojaner mehr als 160.000 Screenshots angefertigt.von Sebastian Heiser
Leserkommentare
13.10.2011 21:07 Uhr
von Hermann:
Die Begründung der Politiker ist grundsätzlich unglaubwürdig, da sie ständig die Verfassung und Gesetze brichen.
Man sollte sich bewußt sein, das der Staat nicht demokratisch ist und schon gar nicht den Schutz des Bürgers im Auge hat.
Wer sich diese Sachlage vor Augen führt, wird auch geeignete Schritte unternehmen können nicht ausgespäht zu werden.
TrueCrypt ist eine notwendige aber nicht hinreichende Bedingung für den eigenen Schutz.
12.10.2011 21:17 Uhr
von Granado:
@ rechtschaffenDer Bürger
Gehörst du zur bayerischen Polizei? Die hat sich das Recht nämlich selbst geschaffen - nicht mal die Landshuter Gerichte haben DAS genehmigt. Inzwischen ist als 5. Bundesland Sachsen-Anhalt beteiligt.
Ansonsten:
http://netzpolitik.org/2011/netzpolitik-interview-ulf-buermeyer-uber-den-staatstrojaner/
12.10.2011 20:06 Uhr
von Karola:
Wie sieht es eigentlich mit der Vorratsdatenspeicherung aus ?
Da wurde auch immer gesagt, es ginge im Terroristenfang, alle BürgerInnen aber gleichzeitig unter Generalverdacht gestellt.
Das gleiche Scheissspiel mit dem Trojaner. Erst so, dann kommt die ganze Gemeinschaft unter Sippenverdacht und unser demokratischer Rechtsstaat wird ein DDR-Unrechtstaat oder einer wie in allen anderen Diktaturen.
Heribert Prantl schrieb richtig: "Trojaner fressen Grundrecht auf" aber das stört diese verkappten Demokraten nicht, die lustig und listig unsere Demokratie verkaufen um ihre eigene Paranoia zu beruhigen. Dabei gehören sie zum Psychiater!
12.10.2011 15:05 Uhr
von Tobias Wagner:
Ein Grund mehr, seine Festplatte mit "truecrypt" zu verschlüsseln.......
12.10.2011 14:43 Uhr
von Joe:
Die neue Version von Horch und Guck...........
Na, die richtige Vorsitzende haben wir ja schon........
12.10.2011 12:33 Uhr
von Der Duderich:
Ich glaube nicht, dass ein Durchsuchungsbefehl den Einbruch (und schon gar nicht das Aufspielen von Schnüffelsoftware) abdeckt. Bei einer richterlich Angeordneten Durchsuchung darf ich doch zugegen sein, oder nicht.
Bin mal gespannt, wann der erste Trojaner auf APO-Rechnern gefunden wird.
12.10.2011 10:38 Uhr
von bate75:
Wir leben eben in keinem Rechtsstaat.
Schon allein ein Gerichtsvollzieher verletzt die Gewaltenteilung.
Meinung eines Juristen zum Thema:
> http://www.buergeranwalt.com/standpunkte/die-mar-vom-rechtsstaat-art-20-absatz-3-grundgesetz/
> http://www.buergeranwalt.com/standpunkte/die-mar-vom-rechtsstaat-art-20-absatz-3-grundgesetz/
Quelle:
http://www.buergeranwalt.com/standpunkte/
12.10.2011 08:41 Uhr
von Wolfgang Klein:
Und alle, die damals schon vor diesen Auswüchsen der Überwachung und dem inflationären Einsatz der Überwachungstechnik gewarnt haben, wurden als Spinner, Chaoten und Anhänger von Verschwörungstheorien beschimpft.
Doch keine Verschwörungstheorie und kein Kassandra-Ruf kann jedoch das wiedergeben, was täglich in der Politik hinter verschlossenen Türen und wider jeden demokratischen Gedankens geschieht.
12.10.2011 02:04 Uhr
von Grüss Gott!:
Wer die Praxis der bayrischen Inquisition von Kindes Beinen an kennt, der würde sich wundern, wenn die Fahnder sich nicht auch noch in der Freizeit dabei amüsieren, ihren Beobachtungsobjekten quasi in Echtzeit den lieben Gott nahelegen zu können.
11.10.2011 18:43 Uhr
von Völliger Schwachsinn:
Ein Blick ins Lexikon genügt: Trojaner wurden vor über 3000 Jahren von Griechen ausgerottet. Trojaner gibt es genauso wenig wie Selbstmord verübende Lemminge. Letzteres hatte Disney erfunden, ersteres auch?
Oder Schwachköppe, die als Gruß "Mitfahrgelegenheit" unter ihre e-mails schreiben oder meinen sie wären Piraten, weil sie sich mal ne Cd aus'm Netz saugen?
11.10.2011 16:52 Uhr
von Ernst Hagen:
Das Verhalten der bayrischen Ermittlungsbehörde ist eine Frechheit, da sie die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts missachtet. Es gibt insoweit bereits ein Urteil des Landgerichts Landshut, das das Anfertigen von Screenshots, wie in dem streitigen Fall geschehen, als rechtswidrig einstuft. Und dabei kann man schon darüber streiten, ob juristisch eine Quellen-TKÜ nach § 100 a StPO überhaupt zulässig ist. Die Vorschrift setzt den Ermittlungsbehörden keinerlei Grenzen und die Amtsrichter sind in der Regel mit dem Umfang und der Reichweite der Maßnahmen überfordert.
11.10.2011 16:13 Uhr
von groooveman:
Danke für den Artikel, viel zu selten wird darauf hingewiesen wegen welcher Lappalien in diesem Land Telefon-Überwachungen, Hausdurchsuchungen oder eben auch Trojaner eingesetzt werden.
11.10.2011 15:36 Uhr
von Hasso:
Wir leben in einem Rechtsstaat!? Aber wo geht er hin?
11.10.2011 15:16 Uhr
von rechtschaffender bürger:
schritt für schritt, so macht das sinn, weiter zur überwachung hin!
wen interessieren denn die paranoiden spinner, die meinen es gäbe immer mehr überwachung? es gibt immer mehr terror aus dem all-kah-ida! und von links kommt bestimmt auch bald die neue RAF, von rechts ganz zu schweigen. als rechtschaffender bürger hat man doch ganz einfach nichts zu verbergen, warum also nicht mal einen screenshot von den gehirnen der mutmaßlichen terroristen? gut nur, dass es immerhin ja noch nicht so weit ist, dass massenhaft telefonate mitgeschnitten würden. wenn ich als rechtschaffender bürger davon was mitkriegen würde, dann müsste ich mir ja mal ernsthaft gedanken machen...
11.10.2011 14:39 Uhr
von Sebastian H.:
Die Nachlademöglichkeit bedeutet, dass man dne Rechner nicht nur komplett - also mehr als vom BVG erlaubt - ausforschen kann, man könnte damit auch verbotene Dateien auch den Rechner bringen oder vebotene Internetseiten aufrufen.
Außerden zeigt der Fall, dass die Überwachiung der Polizei durch Richter und Kontrolllgremien hier nicht funktioniert.
D.h. die Polizei hat praktisch eine sehr einfach Möglichkeit jemanden etwas anzuhängen. Und anders als bisher sind dazu nur wenige Mitwisser nötig und das Entdeckungsrisiko ist sehr gering. Solche Macht bei der Polizei ist demokratiegefährdent!
11.10.2011 13:55 Uhr
von nobody:
Bei "Drogendealern" hat das "Volk" immer Verständnis. Da kann man ja auch immer das super-restriktive Kriterium des BVerfG: "Gefahr für Leib und Leben einer! Person" als gegeben ansehen.
11.10.2011 10:50 Uhr
von A.v.F.:
Der bayerische Polizeistaat ist nur noch unerträglich. Es ist widerlich, wie den Leuten Angst eingejagt wird mit schrecklichen Horroszenarien. Nur um einen Grundrechtseingriff durchzukriegen, damit man noch schnell den letzten dreckigen Rest säubern und Bayern in seinem ganzen Glanze strahlen kann.
Für den Bürger reicht nur ein Bruchteil des kriminellen Potentials eines bayerischen Durchschnittspolizeibeamten aus, und er befindet sich sofort im Visier des paranoiden Überwachungsstaates. Staatlich legitimierte Kriminalität ist das, nicht weiter...
Abgesehen davon finde ich es gut, wie die TAZ es auf den Punkt bringt, dass eben keine Terroristen überwacht wurden.
11.10.2011 10:00 Uhr
von Westberliner:
STASI 2.0
11.10.2011 09:59 Uhr
von buccaneer:
Stasi 2.0
Wahrscheinlich wird die Opposition laut aufschreien um dann in ein paar Jahren das selbe zu machen- Ein Minister oder Staatssekrätar wird zurücktreten und die Online Überwachung enden wie einst die Telefonüberwachung. Anfangs als "seltener" Ausnahmefall, heute die Regel.
Mein Tipp, installiert virtuelle Rechner, die bietet Microsoft kostenlos an um die Überwachung zumindest zu erscheren. Einen für die Planung von Terroranschlägen, einen für Drogen, Waffen und Frauenhandel, einen für die Preisung Allahs, einen für die NSA, die Taliban und das bayerische Landeskriminalamt.
Hab ich was vergessen? Ach ja, auch einen für Apple für umfassende Bewegungsprotokolle.
Ich liebe meinen grossen Bruder !
11.10.2011 09:50 Uhr
von Thomas:
Schon allein das man dadurch Waffenbesitzer geschnappt hat finde ich sehr gut!
11.10.2011 09:45 Uhr
von bayrische logik:
wer kleider klaut zündet auch menschen an
11.10.2011 09:42 Uhr
von Branko:
An welche Gauck-Behörde muß/kann ich mich in diesem Fall wenden, um Auskunft darüber zu erhalten, ob über mich und wenn ja welche Daten gesammelt worden sind?
11.10.2011 09:40 Uhr
von JHu:
Das eigentliche bayrische Problem ist: die Strafverfolgungsbehörden handeln tatsächlich im Recht, wenn sie ihren Auftrag vom Ermittlungsrichter abgesegnet erhalten. Leider hat der Ermittlungsrichter, und der ist der Verantwortliche, üblicherweise keine Ahnung von dem, was er tut oder genehmigt oder anordnet.
Nahtlos reiht er sich damit in die Reihen der sächsischen Oberen ein, die mit ihrer Flächenüberwachungswut auf der zwangsneurotischen Linken/Rechten/Terroristenjagd ebenfalls jedes Grundrecht mit Füßen treten... und zwar genauso erfolglos...