Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein: SS-Täter bleibt frei wegen Todesurteil

Ein 95-jähriger Niedersachse entgeht einem Verfahren wegen eines Nazi-Massakers in Frankreich. Der Grund: Schon 1949 wurde er verurteilt.

Regal mit Ordnern

Archiv der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg Foto: dpa

BERLIN taz | Ein mutmaßlicher Nazi-Täter profitiert davon, dass er vor fast 70 Jahren in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden ist. Obwohl er deshalb niemals eine Strafe antreten musste, schützt ihn die Erst-Verurteilung doch vor einem erneuten Prozess. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft in Celle entschieden und das entsprechende Verfahren eingestellt, wie ein Sprecher der Behörde der taz bestätigte.

In dem Fall geht es um einem 95-Jährigen Mann aus Nordstemmen in der Nähe von Hildesheim. Vorgeworfen wurde ihm die Beteiligung an einem Massaker der 12. SS-Panzerdivision „Hitlerjugend“ im französischen Ascq nahe der Großstadt Lille.

In der Nacht von 1. auf den 2. April 1944 sollte die Division mit der Eisenbahn von Belgien in die Normandie verlegt werden – die Deutschen fürchteten eine Invasion der Alliierten über den Kanal. Doch in der Nähe des Dorfs Ascy kam es zu einer Explosion, ausgelöst durch Widerstandskämpfer. Zwei Waggons wurden aus den Schienen gehoben, es gab aber keine Verletzten. Der Kommandeur des Transports, SS-Obersturmführer Walter Hauck, ordnete dennoch an, alle Männer des Dorfes festzunehmen.

16 Menschen wurden schon während der Hausdurchsuchungen ermordet. Weitere 70, die die SS dazu gezwungen hatte, entlang der Bahngleise zu gehen, wurden dort erschossen. Das älteste Opfer war 75 Jahre alt. „Die Deutschen haben ihn aus dem Bett gezerrt“, berichtete Jahrzehnte später seine Enkelin Béatrice Delezenne.

Todesurteil in Abwesenheit

Das Verbrechen von Ascq ähnelt dem Massaker von Oradour, ist aber wesentlich weniger bekannt.

Schon 1949 wurden 16 beschuldigte SS-Männer vor einem französischen Gericht in Lille angeklagt, neun von ihnen erschienen zum Prozess. Das Verfahren endete mit der Verkündung der Todesstrafe – doch die Urteile wurde nie vollstreckt sondern in Haftstrafen umgewandelt, die Täter später begnadigt. Sieben der Verurteilten konnten gar nicht belangt werden, weil das Verfahren in ihrer Abwesenheit stattfand.

Einer dieser sieben war der heute 95-Jährige Renter aus Nordstemmen. Das Verbrechen geriet in Vergessenheit, und mit ihm auch der SS-Mann. Erst im Jahr 2013 begann die Dortmunder Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen auf Initiative des Urenkels eines Ermordeten mit Ermittlungen gegen noch lebende Täter. Oberstaatsanwalt Andreas Brendel fand drei von ihnen. 2016 erfolgten Hausdurchsuchungen bei den Verdächtigen. Im Oktober 2017 eröffnete die Generalstaatsanwaltschaft Celle ein Verfahren gegen den Mann aus Nordstemmen.

Staatsanwalt ist unzufrieden

Brendel sagte der taz, einer der drei Beschuldigten sei zwischenzeitlich verstorben, ein zweiter vermutlich verhandlungsunfähig. Die Einstellung des Verfahrens gegen den 95-Jährigen Renter durch die Generalstaatsanwaltschaft in Celle nannte er gegenüber der taz eine „unbefriedigende Lösung“.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle sagte der taz, man habe sich streng an Recht und Gesetz gehalten. Niemand dürfe wegen derselben Tat zweimal bestraft werden. Dieser Grundsatz gelte auch dann, „wenn ein Beschuldigter in Frankreich verurteilt worden ist und dieses Urteil nach dem Recht des Urteilstaates, also dem französischen Recht, nicht mehr vollstreckt werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft. Das französische Justizministerium habe mitgeteilt, dass eine Strafe wegen eines solchen Verbrechens nach 20 Jahre verjähre. Das gelte auch für ein Abwesenheitsurteil.

Das Urteil aus dem Jahr 1949 erging wegen Kriegsverbrechen. Hätte das Gericht den Beschuldigten damals wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, hätte man weiter gegen ihn vorgehen können – denn dieses Delikt verjährt in Frankreich nicht.

So profitiert der Rentner aus Nordstemmen von seinem eigenen, nicht vollstreckten Todesurteil. Er ist damit jeder Bestrafung entgangen. Gegen die Einstellung des Verfahrens sind Rechtsmittel von unmittelbar Beteiligten möglich, auch von Kindern der Ermordeten. Das aber scheint unwahrscheinlich. Der Kölner Jurist Andrej Umansky unterstützt zwölf Kinder von Opfern. Zur Einstellung des Verfahrens sagte er der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: „Angesichts der Stellungnahme aus Frankreich blieb der Behörde wohl keine Wahl.“

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