Sklaverei in Diplomaten-Haushalt: Peiniger kommt mit Geldstrafe davon

Was zählt mehr: Menschenrechte oder diplomatische Immunität? Ein Prozess über die Ausbeutung einer Hausangestellten endet mit einem Vergleich.

Schrubben bis zum Umfallen: Der Sklaventreiber kommt nicht in den Knast. Bild: ilele / photocase

BERLIN taz | Es ging um faktische Sklaverei im Berliner Haushalt eines Diplomaten. Und diplomatisch ging auch der Prozess zu Ende, an den eine junge Indonesierin und Menschenrechtsorganisationen so hohe Erwartungen geknüpft hatten.

Mit dem Fall von Dewi Ratnasari (Name geändert) wollten sie bis zum Verfassungsgericht ziehen und dort eine Antwort auf die Frage bekommen, ob die diplomatische Immunität schwerer wiegt als Menschenrechtsverletzungen. Am Dienstag endete der Fall mit einem Vergleich vorm Berliner Arbeitsgericht. „Wir wollten viel mehr erreichen, aber jetzt ging es nur ums Geld“, sagte Anwalt Klaus Bertelsmann.

2010 war Ratnasari aus dem Haushalt eines saudischen Diplomaten geflüchtet. Der Diplomat und seine Familie habe sie ausgebeutet und misshandelt, berichtete die damals 30-Jährige. Für bis zu 18 Stunden Arbeit jeden Tag habe sie keinen Pfennig Lohn erhalten.

Im angestrebten Musterprozess wiesen die ersten Instanzen die Klage mit Hinweis auf die Immunität des Diplomaten ab. Nachdem das Königreich Saudi-Arabien seinem Entsandten den Diplomatenstatus entzogen hatte und damit den Gang bis zum Verfassungsgericht verhinderte, war nun doch das Berliner Arbeitsgericht zuständig. Dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich über 35.000 Euro Zahlung an Dewi Ratnasari stimmten beide Parteien zu.

Es bleibt eine Entscheidung mit Beigeschmack. Für den Einzelfall sei das zwar ein guter Ausgang, sagt Heike Rabe vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Angesichts der Ressourcen, die das Verfahren in den vergangenen drei Jahren verschlungen habe, ließe sich dies aber nicht auf andere Fälle übertragen. Die rechtliche Situation der Hausangestellten bleibe ungeklärt. Alle Hoffnung ruht nun auf einer Verfassungsbeschwerde.

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