@ gunther Ein paar gute Ansätze, ansonsten völlig realitätsfern. Mindestalter 20? warum nicht gleich 30?
30.01.2012 23:01 Uhr
von sanktgeorgianer:
Dieses Vorgehen ist doch nur ein Ablenkungsmanöver vom Senat, (Egal ob SPD oder CDU) die Immobilienpreise und die Mieten in die Höhe schnellen zulassen. Wenn man ein wenig Rescherchiert wird man schnell merken wem einige Immobilien besonders im Bereich Hansaplatz gehören und da ist es nicht weit her schnell mal die paar "Nutten" , die teilweise schon über 10 Jahren hier Arbeiten, zuvertreiben. Diese Diskusion ist doch erst entstanden nachdem in Sankt Georg die ersten Millionen Beträge von Immobilien in Alsternähe geflossen sind.Wie immer profitieren hier nur ein paar wenige ohne Rücksicht auf andere Existenzen.
25.01.2012 10:07 Uhr
von Apollo:
Lieber guntherkummmerlande:
Auf deine kranke Idee, ein totales Überwachungsystems für die Prostitution einführen zu wollen, kann nur jemand kommen, der sich weder mit Menschen noch mit Prostitution auskennt. Der einzig vernünftige und damit auch gangbare Weg wäre, die Prostitution als ein normales Gewerbe wie jedes andere auch anzuerkennen. Dazu bedarf es aber ein Umdenken in der Gesellschaft und auch ein großes Umdenken bei den Prostitution-Anbietern. Denn auch deren häufig halbillegales und unprofessionelles Verhalten ('Nachkobern', schlechte und falsche Dienstleistungen, Steuerhinterziehung, kriminelles Milieu usw.) trägt sehr zu den bekannten Problemen bei.
22.01.2012 23:15 Uhr
von guntherkummmerlande:
Dieses Verbot ist dumm, denn warum sollte man etwas leugnen, was ohnehin offensichtlich ist. Was nutzt es Kindern eine nicht vorhandene heile Welt vorzugaukeln und die Faszination dadurch noch anzuheizen. Prostitution ist als legales Gewerbe anerkannt. Wer A sagt, muß auch B sagen und folgerichtig auch das Verhandlungsrecht in der Öffentlichkeit beiden Vertragsparteien zugestehen. Denn auch jedem anderen Gewerbe ist die Vertragsortfreiheit zugebilligt . Also gleiches Recht für alle.
Ein sinnvoller Umgang mit Prostitution wäre, Prostitutionshotels zu eröffnen in denen freie Sexanbieterinnen ihre Freier hinbeordern können und in sicheren Ambiente vielleicht auch die Verhandlungen führen - nur als Angebot. Sinnvoll wäre es diese Prostitutionshotels mit Wellness zu kombinieren und sie weit weg von dem Reeperbahn-Image hin zur Wohlfühldienstleistung zu integrieren als festen Life-Style, Trend, Chilling-Lounge zu etablieren, der abgesichert durch strengste medizinisch geprüfte Überwachung, absoluter Körper-und Zimmerhygiene schon bei der Auswahl des Mobiliars Maßstäbe setzt. KundInnen können Abos ordern. Ein fester Kundenstamm schützt die Prostituierten von unangenehmen Überraschungen. Die Abo-Konsumenten werden ebenso wie die Huren polizeilich diskret gefilzt und die Aufenthaltszeit registriert, um Morde im Milieu zu erschweren. Die Polizei verpflichtet sich zur Diskretion gegenüber der Familie der Huren und Freier. Nur Prostituierte ohne Suchtproblematik und ohne Zwang zur Prostitution werden zugelassen. Jede registrierte Prostituierte muß wenigstens ein alternatives Jobangebot oder eine alternative Weiterbildung gewährt bekommen. Deshalb, um nicht die Normalbevölkerung zu benachteiligen müssen neu zugezogene Prostituierte die Wohnerlaubnis in der Gemeinde entzogen werden, wenn die Anzahl der "normalen" Vollzeit-Jobangebote nicht ausreichend für die Huren und NormalbürgerInnen wäre.
AlkoholikerInnen, Rauschgiftsüchtige(illegale Drogen), psychisch Kranken, chronisch Kranken, Verstümmelten(auch Leuten mit Genitalverstümmelung aus Entwicklungsländern), Schwerstkriminellen( Verurteilung wegen Körperverletzung), gehört die Gewerbelizenz generell entzogen. Zuhälter, Bordellbetreiber die Huren anstellen werden bei Tests mit vorliegenden Langzeitsuchtkonsum von Alkohol oder Rauschgift mit Strafen zwischen 10 000€ bis 5.000.000€ belangt! Jeder Bordellbetreiber/Zuhälter bürgt für die Gesundheit der Frauen mit und muß sich entsprechend versichern. Jede unabhängige Hure legt eine extra Infektionskrankenversicherung an, um die Schäden bei Übertragung von Sexkrankheiten finanziell dem Geschädigten zu bezahlen. Die Abo-Sexfreier legen ihrerseits eine Versicherung an, um Schäden durch Übertragung von Geschlechtskrankheiten der Hure zu bezahlen. Versicherungsschutz wird nur bei regelmäßiger Routineuntersuchung halbjährlich und festen Sexualpartnerbezug zu nur einer Hure pro Halbjahr gewährt.
Mindestpreise von 65€ und Kondomzwang werden eingeführt. Mindestalter von 20 Jahren werden vorgeschrieben bei ständiger Ausweispflicht. Lohndumping wird mit 500€ Strafe geahndet.
Der Zahlungsverkehr erfolgt durch Vorabbuchung auf ein Treuhandkonto. Nach erfolgter elektronischer Bestätigung der Ankunft des Freiers an der Tür der Prostituierten wird die Buchung vorgenommen. Ohne die elektronische Bestätigung gibt es keinen Eintritt. Sollte der Freier nicht innerhalb einer Frist von 2 Tagen die Dienstleistung entgegengenommen haben, überweist der Treuhänder verlustfrei(außer Bankrückbuchungsgebühren) das Geld zum Freier zurück.
Liebe Leute in St. Georg, so könnte ein guter Ansatz aussehen! Keine Phrasendreschereien, kein Diskriminieren, kein Bagatellisieren, kein Aneinander-vorbeireden. Jeder ob Anwohner, Hure, Freier, Gewerbebetreiber hat ein Recht auf dieser Zeit auf Erden ein würdevolles, wohlständiges Leben zu führen, solange er keine Gefahr für die Öffentlichkeit und oder sich selbst wird.
Leserkommentare
01.02.2012 17:28 Uhr
von Kesselflicker:
@ gunther
Ein paar gute Ansätze, ansonsten völlig realitätsfern.
Mindestalter 20? warum nicht gleich 30?
30.01.2012 23:01 Uhr
von sanktgeorgianer:
Dieses Vorgehen ist doch nur ein Ablenkungsmanöver vom Senat, (Egal ob SPD oder CDU) die Immobilienpreise und die Mieten in die Höhe schnellen zulassen. Wenn man ein wenig Rescherchiert wird man schnell merken wem einige Immobilien besonders im Bereich Hansaplatz gehören und da ist es nicht weit her schnell mal die paar "Nutten" , die teilweise schon über 10 Jahren hier Arbeiten, zuvertreiben. Diese Diskusion ist doch erst entstanden nachdem in Sankt Georg die ersten Millionen Beträge von Immobilien in Alsternähe geflossen sind.Wie immer profitieren hier nur ein paar wenige ohne Rücksicht auf andere Existenzen.
25.01.2012 10:07 Uhr
von Apollo:
Lieber guntherkummmerlande:
Auf deine kranke Idee, ein totales Überwachungsystems für die Prostitution einführen zu wollen, kann nur jemand kommen, der sich weder mit Menschen noch mit Prostitution auskennt.
Der einzig vernünftige und damit auch gangbare Weg wäre, die Prostitution als ein normales Gewerbe wie jedes andere auch anzuerkennen. Dazu bedarf es aber ein Umdenken in der Gesellschaft und auch ein großes Umdenken bei den Prostitution-Anbietern. Denn auch deren häufig halbillegales und unprofessionelles Verhalten ('Nachkobern', schlechte und falsche Dienstleistungen, Steuerhinterziehung, kriminelles Milieu usw.) trägt sehr zu den bekannten Problemen bei.
22.01.2012 23:15 Uhr
von guntherkummmerlande:
Dieses Verbot ist dumm, denn warum sollte man
etwas leugnen, was ohnehin offensichtlich ist.
Was nutzt es Kindern eine nicht vorhandene
heile Welt vorzugaukeln und die Faszination
dadurch noch anzuheizen.
Prostitution ist als legales Gewerbe anerkannt.
Wer A sagt, muß auch B sagen und folgerichtig
auch das Verhandlungsrecht in der Öffentlichkeit
beiden Vertragsparteien zugestehen.
Denn auch jedem anderen Gewerbe ist die
Vertragsortfreiheit zugebilligt .
Also gleiches Recht für alle.
Ein sinnvoller Umgang mit Prostitution wäre,
Prostitutionshotels zu eröffnen in denen
freie Sexanbieterinnen ihre Freier hinbeordern können und in sicheren Ambiente vielleicht auch
die Verhandlungen führen - nur als Angebot.
Sinnvoll wäre es diese Prostitutionshotels
mit Wellness zu kombinieren und sie weit weg von
dem Reeperbahn-Image hin zur Wohlfühldienstleistung
zu integrieren als festen Life-Style, Trend,
Chilling-Lounge zu etablieren, der abgesichert
durch strengste medizinisch geprüfte Überwachung,
absoluter Körper-und Zimmerhygiene schon bei der Auswahl des Mobiliars Maßstäbe setzt.
KundInnen können Abos ordern. Ein fester Kundenstamm
schützt die Prostituierten von unangenehmen
Überraschungen. Die Abo-Konsumenten werden ebenso
wie die Huren polizeilich diskret gefilzt
und die Aufenthaltszeit registriert, um Morde
im Milieu zu erschweren.
Die Polizei verpflichtet sich zur Diskretion
gegenüber der Familie der Huren und Freier.
Nur Prostituierte ohne Suchtproblematik
und ohne Zwang zur Prostitution werden zugelassen.
Jede registrierte Prostituierte muß wenigstens
ein alternatives Jobangebot oder eine alternative
Weiterbildung gewährt bekommen.
Deshalb, um nicht die Normalbevölkerung zu benachteiligen müssen neu zugezogene Prostituierte
die Wohnerlaubnis in der Gemeinde entzogen werden,
wenn die Anzahl der "normalen" Vollzeit-Jobangebote
nicht ausreichend für die Huren und NormalbürgerInnen
wäre.
AlkoholikerInnen, Rauschgiftsüchtige(illegale Drogen), psychisch Kranken, chronisch Kranken,
Verstümmelten(auch Leuten mit Genitalverstümmelung
aus Entwicklungsländern), Schwerstkriminellen(
Verurteilung wegen Körperverletzung),
gehört die Gewerbelizenz generell entzogen.
Zuhälter, Bordellbetreiber die Huren anstellen werden bei
Tests mit vorliegenden Langzeitsuchtkonsum
von Alkohol oder Rauschgift mit Strafen
zwischen 10 000€ bis 5.000.000€ belangt!
Jeder Bordellbetreiber/Zuhälter bürgt für die Gesundheit der Frauen mit und muß sich
entsprechend versichern.
Jede unabhängige Hure legt eine extra Infektionskrankenversicherung an, um
die Schäden bei Übertragung von Sexkrankheiten
finanziell dem Geschädigten zu bezahlen.
Die Abo-Sexfreier legen ihrerseits eine Versicherung
an, um Schäden durch Übertragung von Geschlechtskrankheiten der Hure zu bezahlen.
Versicherungsschutz wird nur bei regelmäßiger
Routineuntersuchung halbjährlich und festen
Sexualpartnerbezug zu nur einer Hure pro Halbjahr
gewährt.
Mindestpreise von 65€ und Kondomzwang werden eingeführt.
Mindestalter von 20 Jahren werden vorgeschrieben
bei ständiger Ausweispflicht.
Lohndumping wird mit 500€ Strafe geahndet.
Der Zahlungsverkehr erfolgt durch Vorabbuchung
auf ein Treuhandkonto.
Nach erfolgter elektronischer Bestätigung
der Ankunft des Freiers an der Tür der Prostituierten
wird die Buchung vorgenommen.
Ohne die elektronische Bestätigung gibt es
keinen Eintritt.
Sollte der Freier nicht innerhalb einer
Frist von 2 Tagen die Dienstleistung entgegengenommen
haben, überweist der Treuhänder verlustfrei(außer
Bankrückbuchungsgebühren)
das Geld zum Freier zurück.
Liebe Leute in St. Georg, so könnte ein
guter Ansatz aussehen!
Keine Phrasendreschereien, kein Diskriminieren,
kein Bagatellisieren, kein Aneinander-vorbeireden.
Jeder ob Anwohner, Hure, Freier, Gewerbebetreiber
hat ein Recht auf dieser Zeit auf Erden ein
würdevolles, wohlständiges Leben zu führen, solange
er keine Gefahr für die Öffentlichkeit
und oder sich selbst wird.