Schulessen: Gut essen soll nicht teuer sein

Elternvertreter fordern vom Senat, mehr von den Kosten für die Schulverpflegung zu übernehmen.

Ob das lecker war? Bild: DPA

Sechs der zwölf Berliner Bezirkselternausschüsse (BEA) fordern, das Schulessen über die schulischen Betriebskosten zu finanzieren. In einem Brief an Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) begrüßen sie, dass Schüler künftig ein besseres Mittagessen bekommen sollen, kritisieren jedoch die Kosten für die Eltern.

Scheeres will pro Mahlzeit 3,25 Euro festsetzen, was sich auf durchschnittlich 53 Euro im Monat addiert. Weil das Land einen Teil übernimmt, sollen Eltern von GrundschülerInnen künftig 37 Euro zahlen. Die Bildungssenatorin spricht von einem Paradigmenwechsel: Mit dem Festpreis würden die Anbieter von Schulessen den Wettbewerb bei der Qualität konkurrieren.

Wenn die Anwesenheitspflicht in der Schule über die Mittagszeit hinausreiche, so das Schreiben der BEA Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Mitte, müsse das Land eigentlich die Essensversorgung vollständig bezahlen. Es handele nämlich um „verpflichtende ’Nebenkosten‘, die dem bestehenden Schulbetrieb direkt oder indirekt zu Grunde liegen“. Mit dieser Argumentation schlössen sich die BEA der Sicht des Landeselternausschusses (LEA) an, sagte dessen Vorsitzende Lieselotte Stockhausen-Doering.

Allerdings sind nach Einschätzung der BEA-Vetreter die Eltern durchaus bereit, das Schulmittagessen zur Hälfte zu übernehmen. Es müsse aber eine soziale Staffelung geben, um die Situation von Geringverdienern, AlleinerzieherInnen und Mehrkindfamilien zu berücksichtigen. Den vom Senat geplanten Härtefallfonds lehnen sie ab: Er sei „für eine längerfristige Hilfe ungeeignet“. Zudem sei bei dem Verfahren vor dem Schulpersonal eine Stigmatisierung der betroffenen Familien zu befürchten. Eltern investierten bereits sehr viel in ihre Kinder, die die Gesellschaft künftig zu tragen hätten, heißt es in dem Brief. Daraus resultiere die gesellschaftliche Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen.

In Berlin werden ohnehin nur Mittagessen an gebundenen Ganztagsgrundschulen subventioniert. In verlässlichen Halbtagsgrundschulen, Oberschulen und Gymnasien müssen die Eltern, sofern eine Mahlzeit angeboten wird, diese vollständig zahlen.

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