• 05.04.2010

Schlösserstiftung geht zum BGH

Potsdams letzter Schuss

Die Schlösserstiftung geht bis zum Bundesgerichtshof: Wer in Sanssouci fotografiert und das vermarktet, soll zahlen. Das sehen Agenturen natürlich ganz andersvon Rolf Lautenschläger

  • 06.04.2010 18:10 Uhr

    von rhapsodie:

    Von wegen das würde Privatleute nicht betreffen. Alles eine Frage der Definition :-(
    Knips die Omma vor dem Gebäude (innerhalb des Parks), dann veröffentlich das ganze in deinem Blog auf dem irgendein Werbebanner zu sehen ist und schwups, das ist definitiv nicht privat sondern kommerziell. Aber auch die Veröffentlichung auf privaten Blogs ohne Werbung ist illegal!

    Also niemals die Omma in Potsdam knipsen!

  • 06.04.2010 12:12 Uhr

    von unerträglich:

    es ist einfach unerträglich, dass man sich als potsdamer ständig mit neuem übel abfinden muss, welches sich die schlösserstiftung alljährlich ausdenkt. wie kann es sein, dass eine von öffentlicher hand getragene Stiftung so dermassen nicht im sinne des öffentlichen interesses handelt? mal schauen, was nach fahrradmitnahmeverbot (wohlgemerkt, nicht das fahrradfahren an sich, sondern das mitführen von fahrrädern auf dem grossteil des geländes ist verboten!), wiesenbetretungs-und schlittschuhlaufverbot und beinahem Badeverbot und Parkeintritt als nächstes kommen soll. so senkt man schritt für sschritt die attraktivität des parks. glückwunsch. dass gerichtsverfahren gegen das öffentliche interesse dann auch noch aus steuergeldern finanziert werden ist die höhe. dankeschön.

  • 06.04.2010 00:19 Uhr

    von Urheberunrecht:

    ich habe vo jahren einen unkommerzielln kurzfilm gemacht. muss ich nun blechn.. und ihn oeffentlich gezeit?

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