Schleswig-Holsteins Bildungsministerin: Kein Ende für Wende

Nach heftiger Debatte im Landtag sprach eine Mehrheit Waltraud Wende das Vertrauen aus. Die Ermittlungen wegen Betrugs werden fortgesetzt.

Im Mittelpunkt – und doch am Rande der Debatte: Waltraud Wende. Bild: dpa

KIEL taz | Schweigend betrat Waltraud Wende den Parlamentssaal, schweigend verfolgte sie die Debatte, in der es um ihre möglichen Verfehlungen, ihre Zukunft und ihre Handlungsfähigkeit als Bildungsministerin in Schleswig-Holstein ging. Am Ende erhielt sie das Vertrauen der Mehrheit im Parlament: Die Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und SSW sowie die Abgeordneten der Piratenpartei lehnten Anträge von CDU und FDP ab, deren Ziel die Entlassung Wendes war. Beendet ist die „Causa Wende“ damit nicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen die parteilose Politikerin wegen des Verdachts auf Betrug und Bestechung ermittelt.

Wende sei nicht mehr glaubwürdig, inhaltliche Auseinandersetzungen unmöglich, mahnten mehrere Redner. Betroffen ist auch Ministerpräsident Torsten Albig (SPD), der Wende verteidigt: Es habe „Irrtümer“ gegeben, aber nichts, was „disziplinar- oder strafrechtlich strafbar“ wäre. Aus Sicht der Opposition eine Lüge des „Kieler Sonnenkönigs“, so Johannes Callsen (CDU).

Callsen nannte Albigs Verhalten „Flucht vor der Realität“. Wolfgang Kubicki (FDP) warf Albig und dem SPD-Fraktionschef Ralf Stegner – „unser moralischer Tausendsassa“ – vor, mit zweierlei Maß zu messen. So habe die SPD den Rücktritt von Christian Wulff, Annette Schavan oder Christine Haderthauer gefordert, als Staatsanwaltschaften zu ermitteln begannen. Im Fall Wende verlange Albig aber, es solle die Unschuldsvermutung gelten, bis ein Urteil gefällt ist.

„Der Ministerpräsident versucht, die Rituale der Politik zu brechen, meine Fraktion unterstützt diese Haltung“, sagte die Grüne Eka von Kalben – nach großem Vertrauen zu Wende klingt das nicht. Tatsächlich sind die bereits bekannten Fakten schwierig: Wende, ehemals Präsidentin der Universität Flensburg, hatte darauf gedrungen, eine Rückkehroption an die Hochschule zu schaffen, die ihr rechtlich nicht zusteht. Die Frage ist, ob sie den Vertrag – von dem sie zwischenzeitlich zurückgetreten ist - mit illegalen Mitteln erzwungen hat. Und bis zu welchem Punkt eines Verfahrens sie im Amt bleiben könnte.

Albig will sich darüber keine Gedanken machen, denn: „Es wird kein Gericht geben, das Frau Wende verurteilt.“

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