Schlappe für Windkraftkonzern Enercon: Betriebsrat darf weiterarbeiten

Er setzte sich für Leiharbeiter-Interessen ein. Deshalb sollte ein Arbeitnehmervertreter von Enercon gefeuert werden. Das hat ein Gericht nun untersagt.

Weiterhin Enercon-Mitarbeiter: Betriebsrat Nils-Holger Böttger. Bild: dpa

BERLIN  taz | Eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat der führende deutsche Windanlagenhersteller Enercon eingesteckt. Am Mittwoch verkündete das Arbeitsgericht Magdeburg seinen Beschluss, dass der Betriebsrat einer Enercon-Tochter nicht entlassen werden darf. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Firma kann Beschwerde einlegen.

Der Fall hat breite Aufmerksamkeit ausgelöst, weil die Gewerkschaft IG Metall eine bundesweite Unterstützungskampagne für den Betriebsrat organisierte. 19.000 Unterschriften kamen bislang zusammen. Kommunalpolitiker, Abgeordnete, Gewerkschafter und Bürger protestierten damit gegen „den aggressiven Druck auf gewerkschaftlich aktive Beschäftigte“. ArbeitnehmervertreterInnen beschweren sich seit Langem über den autokratischen Führungsstil in dem Unternehmen.

Enercon mit Hauptsitz in Aurich beschäftigt weltweit rund 13.000 Leute. Im Prozess geht es um Nils-Holger Böttger, den Vorsitzenden des Betriebsrats der Enercon-Tochter Windenergieanlagen Service Ost in Magdeburg. Dieser setzte sich unter anderem für die Interessen von Leiharbeitern ein. So wandte er sich gegen unbezahlte Arbeitszeit für eine Schulung am Wochenende. Die Firma versuchte ihm zu kündigen.

Böttger habe „seine Kompetenzen massiv überschritten“, sagte Enercon-Sprecher Felix Rehwald. Die Firma erklärte, der Betriebsrat habe sich beleidigend über die Leiharbeitsfirma geäußert. „In der Konsequenz hat der Vertragspartner die Zusammenarbeit beendet, so dass der Servicegesellschaft ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden ist“, so Rehwald.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Arbeitsrichter wiesen die beiden Anträge der Firma auf Entlassung und Amtsenthebung Böttgers jedoch ab. Die angeblichen Beleidigungen seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Laut IG Metall wurden gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte und Betriebsräte bei Enercon bereits mehrfach behindert und schikaniert. Beispielsweise habe eine Firmenleitung IG-Metall-Vertretern vor Betriebsratswahlen den Zugang zum Unternehmen verweigert. Eine andere Methode der Geschäftsführung bestehe darin, Betriebsräten Abmahnungen zu schicken, weil sie angeblich Freizeitaktivitäten als Arbeitszeit deklarierten. Über Schikanen gegen Beschäftigtenvertreter bei dem Windanlagenhersteller berichtete die taz schon 2006 mehrfach.

Mit manchen Betriebsräten, die nicht auf Konfrontation gehen, kommt die Firmenleitung von Enercon allerdings gut aus. „Wir möchten betonen, dass wir uns klar zu einer fairen und gleichen Behandlung aller Mitarbeiter bekennen“, so Enercon-Sprecher Rehwald.

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