Salafisten-Prozess in Düsseldorf: „Allahu-Akbar“ vor Gericht

In Düsseldorf beginnt das Verfahren gegen den mutmaßlichen Bombenleger von Bonn und dessen Gruppe. Auf der Straße protestiert „Pro NRW“.

Marco G. am Montag vor Gericht. Die Angeklagten sind durch eine Sicherheitsscheibe abgeschirmt. Bild: dpa

DÜSSELDORF taz | Unter großem Polizeiaufgebot hat im Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag der Prozess gegen eine Gruppe von Salafisten um den 27-jährigen Marco G. begonnen. Marco G. steht wegen des versuchten Sprengstoffanschlags am Bonner Hauptbahnhof im Dezember 2012 vor Gericht. Ihm und drei weiteren Angeklagten wird zudem ein versuchter Mordanschlag auf den Vorsitzenden der extrem rechten Partei „Pro NRW“ im März 2013 zur Last gelegt.

In der letzten Sitzreihe im Gerichtssaal sitzen Polizisten, der Verhandlungsbereich wird durch eine Sicherheitsscheibe abgeschirmt. Um 11 Uhr soll es losgehen. Doch um 11.13 Uhr ziehen die Verteidiger wieder ihre Roben aus. „Wegen eines Befangenheitsantrags gegen den kompletten Senat und um der kompletten Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, verzögert sich der Beginn“, sagt ein Gerichtssprecher.

Rund ein Dutzend Anhänger von „Pro NRW“ stehen noch vor der Sicherheitsschleuse, sie hatten sich morgens an der Zufahrt zum Gericht zu einer „Mahnwache“ getroffen. Durch eine „Pro NRW“-Kundgebung vor der König-Fahd-Akademie Bonn, bei der die Ultrarechten 2012 Mohammed-Karikaturen zeigten und bei der es zu einer Straßenschlacht zwischen Salafisten und Polizei kam, soll Marco G. auf die Idee mit dem Sprengstoffanschlag auf den Bonner Bahnhof gekommen sein.

Auf dem Gerichtsflur interviewen die wartenden Journalisten den früheren Linksterroristen und heutigen Salafisten Bernhard Falk, der aus Solidarität mit Marco G. gekommen ist. „Die Weltmassen werden einen Weg finden, wie sie sich gegen Unterdrückung wehren“, sagt Falk in die Mikrofone.

Als es gegen 12.30 Uhr endlich losgeht, lassen die Angeklagten keinen Zweifel daran, dass sie das weltliche Gericht nicht gelten lassen wollen. Nachdem Marco G. den Gerichtssaal betritt, reckt er den Arm in die Höhe und ruft „Allahu akbar“ („Gott ist der Größte“), auch der Mitangeklagte ehemalige albanische Elitepolizist Enea B. (44) ruft das. Beide tragen ein Tuch auf dem Kopf. Enea B. sollte laut Bundesanwaltschaft der Schütze sein, der das Attentat auf den „Pro NRW“-Chef Markus Beisicht hätte ausführen sollen.

Liste mit 28 Namen

In der Nacht vor dem vorgesehen Anschlag wurden er und Marco G. verhaftet. Der Mitangeklagte Koray D. (25) wurden in Bonn, Tayfun S. (24) in Essen festgenommen. Keiner von ihnen erhebt sich beim Eintritt des Gerichts. Nach der Feststellung der Personalien lassen die Angeklagten dem Vorsitzenden Richter Frank Schreiber ausrichten, dass sie an einer Kommunikation nicht interessiert seien.

Die Anklageverlesung zeigt das mutmaßliche terroristische Potenzial des Quartetts, für das der Anschlag auf Beisicht nur der Anfang sein sollte. „Sie haben eine Liste mit 28 Namen ausgedruckt, 9 waren mit rotem Stift markiert“, sagt Bundesanwalt Horst Salzmann. Marco G. muss mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen, für die drei anderen geht es um bis zu 15 Jahre Haft.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.