Sängerin Nadja Benaissa ist wegen gefährlicher Körperverletzung für schuldig gesprochen worden, weil sie einen Mann wohl mit dem Aids-Erreger angesteckt hat. Ins Gefängnis muss sie aber nicht.

Kein Gefängnis: Nadja Benaissa. Bild: dpa
DARMSTADT apn | Die Sängerin Nadja Benaissa ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Darmstadt verhängte am Donnerstag zwei Jahre Haft gegen die 28-Jährige, setzte die Strafe aber zu Bewährung aus, so dass sie nicht ins Gefängnis muss.
Nach einem Gutachten hatte die HIV-infizierte Künstlerin im Jahr 2004 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Mann mit dem Aids-Erreger angesteckt.
Das Gericht befand sie deshalb der gefährlichen Körperverletzung und in einem anderen Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den Sexualkontakten von ihrer Infektion gewusst zu haben. In ihrem Schlusswort als Angeklagte hatte sie am Mittwoch ihr tiefes Bedauern über die Ansteckung des Exbekannten ausgedrückt und erklärt: "Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen."
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Leserkommentare
28.08.2010 06:31 | Karin Haertel
Ein Pop(p)sternchen geht fuer dieses Vergehen straffrei aus und der Infizierte hat Lebenslang oder eher -kurz und seine Zuk ...
27.08.2010 21:15 | Viktoria
@Jottka und Gunter: und ihr meint, so eine Haltung bringt uns in Deutschland i.S. der Pävention, Aufklärung und Ent-Stigmat ...
26.08.2010 14:52 | birghe
Warum wurde während des ganzen Prozesses und auch nicht von den Medien die Frage nach der Selbstverständlichkeit des Selbst ...