Rückmeldegebühr an Berlins Unis: Studierende wollen Geld zurück

Die Studierendenvertretungen helfen ehemaligen Studierenden dabei, ihre einst bezahlten Rückmeldegebühren wiederzubekommen.

Auch die Freie Uni, hier mit ihrem Markenzeichen "the brain", kassierte Rückmeldegebühren. Bild: promo

Ende November hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Gebühren, die Berliner Universitäten in den Jahren 1996 bis 2004 zur Rückmeldung von Studierenden erhoben hatten, waren verfassungswidrig. Der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Freien Universität rät ehemaligen Studierenden nun, einen Antrag zur Rückzahlung der Gebühren zu stellen. Der Asta veröffentlichte dafür einen Musterbrief im Netz, in den Betroffene ihre Daten eintragen können. „Wir wollen so einerseits den betroffenen Ex-Studis helfen und andererseits Druck auf die Uni ausüben – damit endlich was passiert“, sagte Arvid Peschel vom Referat für Lehre und Studium des Asta. Auch die Asten der Technischen und Humboldt-Universität empfehlen, die Erstattung der Gebühren zu beantragen.

Anspruch haben alle

Obwohl zunächst vermutet wurde, den Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren hätten nur diejenigen Studierenden, die ihre Gebühr damals unter Vorbehalt gezahlt haben, rät Peschel allen ehemaligen Studierenden, den Antrag zu stellen. „Die Gebühr wurde schließlich insgesamt gekippt. Einen Anspruch auf Erstattung haben also alle, die sie bezahlt haben“, so Peschel.

Adressat des Musterbriefes vom Asta der FU ist die Freie Universität selbst. Wer die Kosten im Fall einer Rückzahlung aber letztendlich tragen muss, ist noch unklar. In den bis 2005 geltenden Hochschulverträgen hatte es geheißen, dass die Rückzahlungsverpflichtungen der Hochschulen im Fall eines letztinstanzlichen Gerichtsbeschlusses gegen die Gebühr vom Land Berlin ausgeglichen werden sollen. Die Anfrage des Asta an die FU, ob die Uni die Gebühren erstatte, war bislang ergebnislos. Der Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Thorsten Metter, sagte, das Urteil werde derzeit noch gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen ausgewertet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im November der Klage zweier ehemaliger Studenten gegen die Gebühr Recht gegeben und die 1996 unter einer schwarz-roten Koalition eingeführten Rückmeldegebühren von 100 Mark (später 51,13 Euro) für verfassungswidrig erklärt. In der Begründung des Urteils heißt es, die Gebührenhöhe stehe in „grobem Missverhältnis“ zu den tatsächlichen Verwaltungskosten der Rückmeldung, die das Oberverwaltungsgericht Berlin auf 22,41 Mark beziffert hatte. 2004 wurde die Gebührenregelung geändert.

Mehr Infos unter www.astafu.de

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