Reform der Grundsteuer: Für Mieter ist noch alles offen

Bayern blockiert noch immer die Neuregelung der Grundsteuer. Ebenso ungeklärt: Zahlen Mieter oder Vermieter die höhere Grundsteuer?

Alte und neue Häuser

Wohnungen in Offenbach. Die klamme Stadt hat vor kurzem ihre Grundsteuer auf den Höchstsatz erhöht Foto: dpa

BERLIN taz | Auch nach dem Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern zur Grundsteuer am Donnerstag ist eine der wichtigsten Fragen noch immer offen: Darf die Grundsteuer, die vor allem in Innenstadtgebieten deutlich höher ausfallen könnte, weiterhin auf die Mieter umgelegt werden? Die SPD hatte sich zuletzt dagegen ausgesprochen, die Union zeigte sich aber skeptisch gegen eine solche Neuregelung.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der nach dem Treffen ankündigte, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, will darin zumindest einen Teil der Mieter von einer höheren Grundsteuer ausnehmen. Für Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgesellschaften in der Hand von Gebietskörperschaften und Wohnungsgenossenschaften ist ein Abschlag in der sogenannten Steuermesszahl vorgesehen.

Unklar ist aber, was mit Wohnungen bei privaten Wohnungskonzernen oder anderen Privatvermietern geschieht. Ein Verbot der Umlage könnte über eine Änderung der Betriebskostenverordnung geregelt werden. Für die Ausarbeitung eines solchen Gesetzentwurfs wäre das Bundesjustizministerium unter Katarina Barley (SPD) zuständig.

Die Reform der Grundsteuer wurde aber bislang in einem zweistufigen Verfahren, nicht als Paketlösung verhandelt. Zunächst verhandelt Olaf Scholz mit den Finanzministern die Grundsteuer, erst danach steht eine Einigung in der Umlagefrage an. So könnte es also dazu kommen, dass zunächst eine Einigung über die Grundsteuer zustandekommt, eine anschließende Einigung mit der Union über die Umlagefähigkeit auf die Mieter aber scheitert.

Barley hatte bereits im Dezember gesagt, es sei „eine sehr gute Überlegung“, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden könne. An einem konkreten Gesetzentwurf arbeitet ihr Ministerium aber noch nicht nicht. Inwiefern Änderungsbedarf bestehe, entscheide man, sobald ein Gesetzentwurf zur Grundsteuer vorliege, sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber der taz.

Widerstand der CSU

Bislang scheitert eine Einigung in der Grundsteuerfrage am hartnäckigen Widerstand der CSU. Bayern favorisiert ein sogenanntes Flächenmodell zur Grundsteuerberechnung. Damit würden Sozialwohnungen in der Oberpfalz genauso hoch besteuert wie Eigentumswohnungen in der Münchner Innenstadt.

Bundesfinanzminister Scholz bevorzugt dagegen ein Modell, bei dem der Wert der Immobilien berücksichtigt wird. Umstritten ist zwischen ihm und seinen Länderkollegen, wie tief man in die Berechnung der Immobilien einsteigt. Je präziser die Berechnung, desto höher ist der Bürokratieaufwand.

Offen ist bisher, wo ein möglicher Kompromiss mit Bayern liegen könnte. Neben einem Entgegenkommen in Detailfragen zur Berechnung bietet sich auch eine regionale Öffnungsklausel für die Grundsteuerberechnung an. Eine solche schlägt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor.

Nach dem Koalitionsausschuss, der ebenfalls am Donnerstag tagte, forderte Bayerns Ministerpräsident eine Arbeitsgruppe der Koalition, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Scholz, der bisher eine Lösung über die Ministerebene versucht hatte, wäre damit ein Stück weit entmachtet.

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