Rechtsstreit um Theatergebäude: Berlin verliert Maxim Gorki

Das Gebäude des Maxim Gorki Theaters gehört nach einem Urteil des BGH nicht dem Land Berlin, sondern einem privaten Verein.

Die umkämpfte Immobilie: Berliner Maxim Gorki Theater. Bild: dpa

Das Land Berlin hat den Streit um das Maxim Gorki Theater verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach am Freitag das Gebäude in Berlin-Mitte der privaten Sing-Akademie zu. Die vor mehr als 200 Jahren gegründete Chorgemeinschaft hatte das Grundstück 1824 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen überlassen bekommen. Wie der BGH nun entschied, ist der Verein weiterhin Eigentümer der auf rund 6,3 Millionen Euro taxierten Immobilie. Derzeit ist das Land Berlin im Grundbuch eingetragen. Auf das Theater dürften nun Geldforderungen für die Nutzung zukommen (Az.: V ZR 180/11).

"Wir nehmen die Entscheidung des BGH mit Bedauern zur Kenntnis", erklärte Berlins Kultur-Staatssekretär André Schmitz. "Ungeachtet der noch vorzunehmenden sorgfältigen Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung ist der Standort des Maxim Gorki Theaters weiterhin gesichert", so Schmitz. "Die Senatskulturverwaltung wird mit der Sing-Akademie Anfang nächsten Jahres Gespräche über die sich aus dem Urteil ergebenden Folgen aufnehmen."

Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland hatte das im Zweiten Weltkrieg stark beschädigte Gebäude 1945 in Besitz genommen und wiederhergestellt. 1950 überließen die Sowjets das Theater den Behörden der DDR, 1961 wurde es per Stempel im Grundbuch zu Volkseigentum erklärt und ging nach der Wiedervereinigung auf das Land Berlin über.

Wie der BGH nun entschied, war diese Eintragung unwirksam. Die juristische Begründung ist vertrackt: Es liege keine Enteignung vor, da die Behörden irrtümlich angenommen hätten, die Sing-Akademie sei eine Einrichtung des preußischen Staates gewesen - und nur solche Grundstücke seien mit dem Enteignungsstempel gemeint gewesen. In der Vorinstanz war das Kammergericht noch von einer wirksamen Enteignung ausgegangen. In diesem Fall hätte der Verein allerdings Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz geltend machen können.

Der Vorstand der Sing-Akademie zeigte sich erfreut über den Abschluss des seit rund 20 Jahren währenden Rechtsstreits. Nun will er mit dem Land Berlin über die weitere Nutzung des Gebäudes verhandeln. Das Maxim Gorki Theater solle nicht aus seiner Spielstätte vertrieben werden, betonte Vereinsvorstand Georg Graf zu Castell-Castell. "Wir haben Vorschläge gemacht, wie das Maxim Gorki Theater weiter bestehen kann. Denkbar wäre eine Pachtlösung."

Wie teuer die Nutzung für das Land Berlin werden könnte, dazu machte Castell-Castell keine Angaben: "Es gibt keine bezifferte Forderung." Soweit das Land bislang Geld für die Instandhaltung ausgegeben habe, sei dies "auf eigenes Risiko" geschehen - das Land habe seit 20 Jahren gewusst, dass die Eigentumsverhältnisse umstritten sind.

Kritik am Senat kam von den Grünen: "Der Senat hat diesen Rechtsstreit komplett falsch eingeschätzt", sagte die kulturpolitische Sprecherin der Berliner Grünen, Sabine Bangert. Der Senat müsse nun unverzüglich mitteilen, ob er der Sing-Akademie eine eventuelle Nutzungsentschädigung zahlen werde und so die Zukunft des Gorki Theaters sichern wolle. (dpa)

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