Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat verhindert, dass
ein Kriegsdienstverweiger am Bundesverwaltungsgericht über Soldaten
Recht sprechen darf. Jetzt protestiert die Justiz.von Christian Rath
Dass ein Richter, der über die Exekutive richtet von dieser bestellt wird ist nicht nur offensichtlich eine Verletzung von Art. 92 (richterliche Unabhängigkeit), sondern auch fast einmalig in Europa: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm
Genauso schlimm ist es, dass diese Vereinbarung nicht öffentlich war.
Walter Keim Netizen und Informationsfreiheitskämpfer
11.02.2011 17:59 Uhr
von Rechtsstaat passé:
Jungs Einflussnahme auf die Besetzung eines Gerichts, das auch über Ministerentscheidungen zu richten hat, ist ohne Zweifel ein Skandal. Dass Jung als Minister untragbar ist, weiß man allerdings nicht erst seit gestern, sondern seit Beginn seiner Amtszeit.
Ein ebenso großer Skandal ist allerdings auch, in welcher Weise die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ihr Besetzungsrecht ausübt. Die Richter beider Senate haben keinen Schimmer von der Materie, über die sie urteilen. Daher sind viele ihrer Entscheidungen eine mittlere Katastrophe für die Bundeswehr. Ich erinnere nur an das sog. Pfaff-Urteil. Der abgelehnte Richter Dr. Wysk hätte sich gut in diese Mannschaft eingefügt. Was ihn außer seinem Parteibuch für die vorgesehene Aufgabe qualifizieren sollte, ist nicht zu erkennen.
In der Besetzungspraxis muss sich dringend etwas ändern, wenn sich die Wehrjustiz nicht selbst ad absurdum führen will.
11.02.2011 17:59 Uhr
von Peter Braun:
"Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere..." Warum "doch", ich denke, "und" wäre der richtige Anschluss.
"... in welchem Senat Recht
spricht."
Die Leerzeile sollte gelöscht werden.
11.02.2011 17:59 Uhr
von denninger:
Oh, klar, wenn der "vic" den Verteidigungsfall ausruft dann muss das ja auch so sein. Statt mit einer gebetsmühlenartigen Monotonie Dein Unwissen zu verkünden solltest Du einfach einmal §115a Abs. 1 und 3 lesen und Dir fachkundig erklären lassen. Nein, vic, Du bist nicht Bundestag und Bundesrat in einer Person (SCNR).
11.02.2011 17:59 Uhr
von Frommefrauen:
Zwar genießt Jung wegen seiner Afghanistan Kriegspolitik nicht meine Zustimmung, aber hier ist er im Recht. Wie soll ein Mensch über Dinge urteilen, von denen er nix versteht - und besser noch kund getan hat, daß er davon auch nix verstehen will.
11.02.2011 17:59 Uhr
von vic:
Jung schert sich ebenso wenig um die Verfassung der BRD wie alle anderen Regierungsmitglieder. Die nimmt man erst wieder wahr im Umgang mit dem Stimmvieh. Ich hoffe, Justitia haut ihm dafür die Waage um die Ohren. Und noch etwas, von mir oft erwähnt. Per Definition befindet sich die BRD derzeit im "Verteidigungsfall", wie Krieg seit damals genannt wird. Daraus folgert mindestens zweierlei: 1; Die Bundestagswahl war ungültig und muss- nach Beendigung des Verteidigungsfalls- nachgeholt werden. 2; Oberbefehlshaber der Truppen ist Merkel, mit allen Konsequenzen die das nach sich zieht. Tja, und jetzt frage ich mich (und euch); Hat Merkel überhaupt gedient? Und wenn ja, WO?
11.02.2011 17:59 Uhr
von Anna Luehse:
"Ungedient"? :-) Als RichterIn sind andere Qualifikationen erforderlich, bes. in NRW.
Dass ein Richter, der über die Exekutive richtet von dieser bestellt wird ist nicht nur offensichtlich eine Verletzung von Art. 92 (richterliche Unabhängigkeit), sondern auch fast einmalig in Europa: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm
Genauso schlimm ist es, dass diese Vereinbarung nicht öffentlich war.
Walter Keim Netizen und Informationsfreiheitskämpfer
12.10.2009 14:31 Uhr
von Rechtsstaat passé:
Jungs Einflussnahme auf die Besetzung eines Gerichts, das auch über Ministerentscheidungen zu richten hat, ist ohne Zweifel ein Skandal. Dass Jung als Minister untragbar ist, weiß man allerdings nicht erst seit gestern, sondern seit Beginn seiner Amtszeit.
Ein ebenso großer Skandal ist allerdings auch, in welcher Weise die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ihr Besetzungsrecht ausübt. Die Richter beider Senate haben keinen Schimmer von der Materie, über die sie urteilen. Daher sind viele ihrer Entscheidungen eine mittlere Katastrophe für die Bundeswehr. Ich erinnere nur an das sog. Pfaff-Urteil. Der abgelehnte Richter Dr. Wysk hätte sich gut in diese Mannschaft eingefügt. Was ihn außer seinem Parteibuch für die vorgesehene Aufgabe qualifizieren sollte, ist nicht zu erkennen.
In der Besetzungspraxis muss sich dringend etwas ändern, wenn sich die Wehrjustiz nicht selbst ad absurdum führen will.
12.10.2009 10:11 Uhr
von Peter Braun:
"Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere..." Warum "doch", ich denke, "und" wäre der richtige Anschluss.
"... in welchem Senat Recht
spricht."
Die Leerzeile sollte gelöscht werden.
11.10.2009 20:16 Uhr
von denninger:
Oh, klar, wenn der "vic" den Verteidigungsfall ausruft dann muss das ja auch so sein. Statt mit einer gebetsmühlenartigen Monotonie Dein Unwissen zu verkünden solltest Du einfach einmal §115a Abs. 1 und 3 lesen und Dir fachkundig erklären lassen. Nein, vic, Du bist nicht Bundestag und Bundesrat in einer Person (SCNR).
11.10.2009 18:15 Uhr
von Frommefrauen:
Zwar genießt Jung wegen seiner Afghanistan Kriegspolitik nicht meine Zustimmung, aber hier ist er im Recht. Wie soll ein Mensch über Dinge urteilen, von denen er nix versteht - und besser noch kund getan hat, daß er davon auch nix verstehen will.
11.10.2009 16:43 Uhr
von vic:
Jung schert sich ebenso wenig um die Verfassung der BRD wie alle anderen Regierungsmitglieder. Die nimmt man erst wieder wahr im Umgang mit dem Stimmvieh. Ich hoffe, Justitia haut ihm dafür die Waage um die Ohren. Und noch etwas, von mir oft erwähnt. Per Definition befindet sich die BRD derzeit im "Verteidigungsfall", wie Krieg seit damals genannt wird. Daraus folgert mindestens zweierlei: 1; Die Bundestagswahl war ungültig und muss- nach Beendigung des Verteidigungsfalls- nachgeholt werden. 2; Oberbefehlshaber der Truppen ist Merkel, mit allen Konsequenzen die das nach sich zieht. Tja, und jetzt frage ich mich (und euch); Hat Merkel überhaupt gedient? Und wenn ja, WO?
11.10.2009 15:57 Uhr
von Michael Hofferbert:
Es ist gewiß ein Problem, dass derjenige Teil der Exekutive auf die Besetzung eines Gerichts Einfluß nehmen will und kann, dessen Entscheidungen von eben diesem Gericht überprüft werden sollen (indess: Die Justizministerien des Bundes und der Länder entscheiden schon seit den alten Preußen über die Ernennung der Richter - und keiner findet etwas dabei, so wie nun mal der Bundestag über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts entscheidet, dessen Gesetze dieses Gericht dann auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen soll). Interessanter ist hier ein ganz anderes Problem: Noch immer gilt - und das vielleicht zu Recht - die Rechtsprechung des 6. Senats des BVerwG, wonach nur derjenige als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden kann, der die Anwendung militärischer Gewalt als "sittlich verwerflich" (!! - und nicht lediglich als überflüssig oder unpassend oder etwas, was man besser den Freiwilligen überläßt) ansieht. Das ist allem Anschein nach untergegangen, seit es mehr Wehrpflichtige gibt als Soldaten benötigt werden und es scheinbar völlig gleichgültig ist, wenn einer die (verfassungsrechtlich nicht zugelassenen) "freie Wahl" zwischen Wehr- oder Zivildienst trifft. Wie aber - so muß man sich doch fragen - kann ein Richter eben jenes Gerichts, dessen 6. Senat verlangt, dass ein Kriegsdienstverweigerer militärische Gewalt für - um es zu wiederholen - "sittlich verwerflich" halten muß, um anerkannt zu werden, mit eben dieser ethischen Grundhaltung Mitgleid eines Wehrdienstsenates sein, ohne Gefahr zu laufen, gegenüber einem einem Soldaten mindestens die Besorgnis der Befangenheit gegenüber seinem militärischen Tun zu wecken? Es wäre interessant, ob denn Richter Wysk seine Verweigerung auf die Annahme der sittlichen Verwerflichkeit militärischer Gewalt gestützt oder eben einfach nur ohne diese ethische Abwägung zwischen Wehr- und Zivildienst "gewählt" hat wie zwischen Kino und Theater, wie das heute weit abseits aller Reflexion über die ethischen Grundlagen militärischer Gewalt üblich und modisch ist. Michael Hofferbert, RA
11.10.2009 15:45 Uhr
von SunshineReggae:
Deutschland nimmt mehr Kurs Richtung Bananenrepublik, was soll so ein schwachsinn.
11.10.2009 15:36 Uhr
von Beobachter:
Die Kritik ist nicht nachvollziehbar. Es wird ja nicht ein bestimmter Richter verlangt, sondern ein Richter mit Einblick in das Sachgebeit.
Zu häufig erfährt man von weltfremden Urteilen einiger Richter.
Es ist für alle Beteiligten das Beste, die Richter kennen sich nicht nur theoretisch in ihrem Sachgebiet aus sondern kennen auch das Umfeld aus eigener Erfahrung.
11.10.2009 15:28 Uhr
von Schulz:
Es kann von Vorteil sein, wenn man die Leute beim Militaer nicht namentlich kennt und damit keine Befangenheit vorhanden sein kann. Natuerlich kann es ein Nachteil sein, wenn die Befehlsstrukturen und Anweisungen nicht aus eigenem Erleben gekannt werden. Nur eine Trennung zwischen der Wertigkeit von Zivilisten oder Militaer darf es nicht geben. Sonst sage ich: Zivildienstleistende sind wertvoller als Militaers, von denen unrechte Gewalt ausgeht... das ist wohl ein Affront, aber nicht mehr als erlaubt. Denn auch Zivilisten koennen boese Gewalt ohne Waffen ausueben, durchfuehren. Es liegt eigentlich nicht an den Waffen, sondern an der Charakterbildung, die nur durch Lebenserfahrung oder Erziehung gewonnen werden kann. Jeder haelt sich selbst am besten.
11.10.2009 14:56 Uhr
von herbert:
Interessant! Frage an das Verteidigungsministerium: Was war mit Peter Struck, der ja bekanntlich nicht gedient hat[1] ? Ansonsten finde ich es befremdlich, dass sich da eingemischt wird? Was spricht wirklich dagegen? Haben die Angst, dass der Richter zu unbefangen ist, weil er den Geist der Bundeswehr nicht kennt?
[1] http://www.zeit.de/2003/40/Struck
11.10.2009 13:58 Uhr
von Pro Untersuchungsausschuss:
Offenbar befürchtet verteidigungsminister Franz Josef Jung, dass richter Peter Wysk als rechtsexperte für fragen des flugverkehrs oberst Georg Klein unangenehme fragen bezüglich des befehls zur bombardierung der tanklastzüge am 4. September 2009 in der afghanischen region Kunduz nahe des quartiers der Bundeswehr stellen könnte. Das einsatzreglement für die Nato-truppen schreibt ja vor, dass nicht ohne vorherige warnflüge bombardiert werden darf. Hatte Herr Klein also die hosen voll und deshalb der US-airbase mitgeteilt, die Taliban würden bereits einen angriff gegen das quartier der Bundeswehr starten???
Die einmischung in fragen der richterlichen besetzung des Wehrdienstsenats II am Bundesverwaltungsgericht Leipzig durch Herrn Jung von der CDU stellt einen eindeutigen verstoß gegen das Grundgesetz dar, das die trennung, d. h. gewaltenteilung von Legislative, Judikative und Exekutive, sowie die richterliche unabhängigkeit, vorsieht.
Die sozialdemokratische noch-justizministerin Brigitte Zypries scheint ja laut taz bei der entscheidung über das veto ebensowenig zivilcourage bewiesen zu haben wie ein großteil der deutschen mainstream-medien, die menschenrechtsverletzungen durch deutsche bundeswehrgeneräle selten nachspüren und anprangern. Die drecksarbeit überlässt man lieber britischen journalistinnen und journalisten.
Wo bleiben die rücktrittsforderungen?
11.10.2009 13:41 Uhr
von Tanja:
Wo wir da hinkommen, wenn die Politik Einfluss auf die Auswahl der Richter nimmt, frage ich mich allerdings auch.
Als nächstes will Kriegsminister Jung wohl noch die Militärgerichte wieder einführen, damit die Angelegenheiten komplett "in der Familie" bleiben.
11.10.2009 13:29 Uhr
von Anna Luehse:
"Ungedient"? :-) Als RichterIn sind andere Qualifikationen erforderlich, bes. in NRW.
Leserkommentare
11.02.2011 18:00 Uhr
von Walter Keim:
Dass ein Richter, der über die Exekutive richtet von dieser bestellt wird ist nicht nur offensichtlich eine Verletzung von Art. 92 (richterliche Unabhängigkeit), sondern auch fast einmalig in Europa: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm
Genauso schlimm ist es, dass diese Vereinbarung nicht öffentlich war.
Walter Keim
Netizen und Informationsfreiheitskämpfer
11.02.2011 17:59 Uhr
von Rechtsstaat passé:
Jungs Einflussnahme auf die Besetzung eines Gerichts, das auch über Ministerentscheidungen zu richten hat, ist ohne Zweifel ein Skandal. Dass Jung als Minister untragbar ist, weiß man allerdings nicht erst seit gestern, sondern seit Beginn seiner Amtszeit.
Ein ebenso großer Skandal ist allerdings auch, in welcher Weise die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ihr Besetzungsrecht ausübt. Die Richter beider Senate haben keinen Schimmer von der Materie, über die sie urteilen. Daher sind viele ihrer Entscheidungen eine mittlere Katastrophe für die Bundeswehr. Ich erinnere nur an das sog. Pfaff-Urteil. Der abgelehnte Richter Dr. Wysk hätte sich gut in diese Mannschaft eingefügt. Was ihn außer seinem Parteibuch für die vorgesehene Aufgabe qualifizieren sollte, ist nicht zu erkennen.
In der Besetzungspraxis muss sich dringend etwas ändern, wenn sich die Wehrjustiz nicht selbst ad absurdum führen will.
11.02.2011 17:59 Uhr
von Peter Braun:
"Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere..." Warum "doch", ich denke, "und" wäre der richtige Anschluss.
"... in welchem Senat Recht
spricht."
Die Leerzeile sollte gelöscht werden.
11.02.2011 17:59 Uhr
von denninger:
Oh, klar, wenn der "vic" den Verteidigungsfall ausruft dann muss das ja auch so sein.
Statt mit einer gebetsmühlenartigen Monotonie Dein Unwissen zu verkünden solltest Du einfach einmal §115a Abs. 1 und 3 lesen und Dir fachkundig erklären lassen.
Nein, vic, Du bist nicht Bundestag und Bundesrat in einer Person (SCNR).
11.02.2011 17:59 Uhr
von Frommefrauen:
Zwar genießt Jung wegen seiner Afghanistan Kriegspolitik nicht meine Zustimmung, aber hier ist er im Recht. Wie soll ein Mensch über Dinge urteilen, von denen er nix versteht - und besser noch kund getan hat, daß er davon auch nix verstehen will.
11.02.2011 17:59 Uhr
von vic:
Jung schert sich ebenso wenig um die Verfassung der BRD wie alle anderen Regierungsmitglieder. Die nimmt man erst wieder wahr im Umgang mit dem Stimmvieh.
Ich hoffe, Justitia haut ihm dafür die Waage um die Ohren.
Und noch etwas, von mir oft erwähnt.
Per Definition befindet sich die BRD derzeit im "Verteidigungsfall", wie Krieg seit damals genannt wird.
Daraus folgert mindestens zweierlei:
1; Die Bundestagswahl war ungültig und muss- nach Beendigung des Verteidigungsfalls- nachgeholt werden.
2; Oberbefehlshaber der Truppen ist Merkel, mit allen Konsequenzen die das nach sich zieht.
Tja, und jetzt frage ich mich (und euch);
Hat Merkel überhaupt gedient?
Und wenn ja, WO?
11.02.2011 17:59 Uhr
von Anna Luehse:
"Ungedient"? :-) Als RichterIn sind andere Qualifikationen erforderlich, bes. in NRW.
Die Führung informiert:
http://rotary1900.de/bochum_constantin/00_aktuell/Presse/25392_Graf-Schlicker.php
17.10.2009 15:11 Uhr
von Walter Keim:
Dass ein Richter, der über die Exekutive richtet von dieser bestellt wird ist nicht nur offensichtlich eine Verletzung von Art. 92 (richterliche Unabhängigkeit), sondern auch fast einmalig in Europa: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm
Genauso schlimm ist es, dass diese Vereinbarung nicht öffentlich war.
Walter Keim
Netizen und Informationsfreiheitskämpfer
12.10.2009 14:31 Uhr
von Rechtsstaat passé:
Jungs Einflussnahme auf die Besetzung eines Gerichts, das auch über Ministerentscheidungen zu richten hat, ist ohne Zweifel ein Skandal. Dass Jung als Minister untragbar ist, weiß man allerdings nicht erst seit gestern, sondern seit Beginn seiner Amtszeit.
Ein ebenso großer Skandal ist allerdings auch, in welcher Weise die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts ihr Besetzungsrecht ausübt. Die Richter beider Senate haben keinen Schimmer von der Materie, über die sie urteilen. Daher sind viele ihrer Entscheidungen eine mittlere Katastrophe für die Bundeswehr. Ich erinnere nur an das sog. Pfaff-Urteil. Der abgelehnte Richter Dr. Wysk hätte sich gut in diese Mannschaft eingefügt. Was ihn außer seinem Parteibuch für die vorgesehene Aufgabe qualifizieren sollte, ist nicht zu erkennen.
In der Besetzungspraxis muss sich dringend etwas ändern, wenn sich die Wehrjustiz nicht selbst ad absurdum führen will.
12.10.2009 10:11 Uhr
von Peter Braun:
"Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere..." Warum "doch", ich denke, "und" wäre der richtige Anschluss.
"... in welchem Senat Recht
spricht."
Die Leerzeile sollte gelöscht werden.
11.10.2009 20:16 Uhr
von denninger:
Oh, klar, wenn der "vic" den Verteidigungsfall ausruft dann muss das ja auch so sein.
Statt mit einer gebetsmühlenartigen Monotonie Dein Unwissen zu verkünden solltest Du einfach einmal §115a Abs. 1 und 3 lesen und Dir fachkundig erklären lassen.
Nein, vic, Du bist nicht Bundestag und Bundesrat in einer Person (SCNR).
11.10.2009 18:15 Uhr
von Frommefrauen:
Zwar genießt Jung wegen seiner Afghanistan Kriegspolitik nicht meine Zustimmung, aber hier ist er im Recht. Wie soll ein Mensch über Dinge urteilen, von denen er nix versteht - und besser noch kund getan hat, daß er davon auch nix verstehen will.
11.10.2009 16:43 Uhr
von vic:
Jung schert sich ebenso wenig um die Verfassung der BRD wie alle anderen Regierungsmitglieder. Die nimmt man erst wieder wahr im Umgang mit dem Stimmvieh.
Ich hoffe, Justitia haut ihm dafür die Waage um die Ohren.
Und noch etwas, von mir oft erwähnt.
Per Definition befindet sich die BRD derzeit im "Verteidigungsfall", wie Krieg seit damals genannt wird.
Daraus folgert mindestens zweierlei:
1; Die Bundestagswahl war ungültig und muss- nach Beendigung des Verteidigungsfalls- nachgeholt werden.
2; Oberbefehlshaber der Truppen ist Merkel, mit allen Konsequenzen die das nach sich zieht.
Tja, und jetzt frage ich mich (und euch);
Hat Merkel überhaupt gedient?
Und wenn ja, WO?
11.10.2009 15:57 Uhr
von Michael Hofferbert:
Es ist gewiß ein Problem, dass derjenige Teil der Exekutive auf die Besetzung eines Gerichts Einfluß nehmen will und kann, dessen Entscheidungen von eben diesem Gericht überprüft werden sollen (indess: Die Justizministerien des Bundes und der Länder entscheiden schon seit den alten Preußen über die Ernennung der Richter - und keiner findet etwas dabei, so wie nun mal der Bundestag über die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts entscheidet, dessen Gesetze dieses Gericht dann auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen soll).
Interessanter ist hier ein ganz anderes Problem:
Noch immer gilt - und das vielleicht zu Recht - die Rechtsprechung des 6. Senats des BVerwG, wonach nur derjenige als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden kann, der die Anwendung militärischer Gewalt als "sittlich verwerflich" (!! - und nicht lediglich als überflüssig oder unpassend oder etwas, was man besser den Freiwilligen überläßt) ansieht. Das ist allem Anschein nach untergegangen, seit es mehr Wehrpflichtige gibt als Soldaten benötigt werden und es scheinbar völlig gleichgültig ist, wenn einer die (verfassungsrechtlich nicht zugelassenen) "freie Wahl" zwischen Wehr- oder Zivildienst trifft.
Wie aber - so muß man sich doch fragen - kann ein Richter eben jenes Gerichts, dessen 6. Senat verlangt, dass ein Kriegsdienstverweigerer militärische Gewalt für - um es zu wiederholen - "sittlich verwerflich" halten muß, um anerkannt zu werden, mit eben dieser ethischen Grundhaltung Mitgleid eines Wehrdienstsenates sein, ohne Gefahr zu laufen, gegenüber einem einem Soldaten mindestens die Besorgnis der Befangenheit gegenüber seinem militärischen Tun zu wecken?
Es wäre interessant, ob denn Richter Wysk seine Verweigerung auf die Annahme der sittlichen Verwerflichkeit militärischer Gewalt gestützt oder eben einfach nur ohne diese ethische Abwägung zwischen Wehr- und Zivildienst "gewählt" hat wie zwischen Kino und Theater, wie das heute weit abseits aller Reflexion über die ethischen Grundlagen militärischer Gewalt üblich und modisch ist.
Michael Hofferbert, RA
11.10.2009 15:45 Uhr
von SunshineReggae:
Deutschland nimmt mehr Kurs Richtung Bananenrepublik, was soll so ein schwachsinn.
11.10.2009 15:36 Uhr
von Beobachter:
Die Kritik ist nicht nachvollziehbar.
Es wird ja nicht ein bestimmter Richter verlangt, sondern ein Richter mit Einblick in das Sachgebeit.
Zu häufig erfährt man von weltfremden Urteilen einiger Richter.
Es ist für alle Beteiligten das Beste, die Richter kennen sich nicht nur theoretisch in ihrem Sachgebiet aus sondern kennen auch das Umfeld aus eigener Erfahrung.
11.10.2009 15:28 Uhr
von Schulz:
Es kann von Vorteil sein, wenn man die Leute beim Militaer nicht namentlich kennt und damit keine Befangenheit vorhanden sein kann.
Natuerlich kann es ein Nachteil sein, wenn die Befehlsstrukturen und Anweisungen nicht aus eigenem Erleben gekannt werden.
Nur eine Trennung zwischen der Wertigkeit von Zivilisten oder Militaer darf es nicht geben.
Sonst sage ich: Zivildienstleistende sind wertvoller als Militaers, von denen unrechte Gewalt ausgeht...
das ist wohl ein Affront, aber nicht mehr
als erlaubt.
Denn auch Zivilisten koennen boese Gewalt ohne Waffen ausueben, durchfuehren.
Es liegt eigentlich nicht an den Waffen,
sondern an der Charakterbildung,
die nur durch Lebenserfahrung oder Erziehung gewonnen werden kann.
Jeder haelt sich selbst am besten.
11.10.2009 14:56 Uhr
von herbert:
Interessant!
Frage an das Verteidigungsministerium: Was war mit Peter Struck, der ja bekanntlich nicht gedient hat[1] ?
Ansonsten finde ich es befremdlich, dass sich da eingemischt wird? Was spricht wirklich dagegen? Haben die Angst, dass der Richter zu unbefangen ist, weil er den Geist der Bundeswehr nicht kennt?
[1] http://www.zeit.de/2003/40/Struck
11.10.2009 13:58 Uhr
von Pro Untersuchungsausschuss:
Offenbar befürchtet verteidigungsminister Franz Josef Jung, dass richter Peter Wysk als rechtsexperte für fragen des flugverkehrs oberst Georg Klein unangenehme fragen bezüglich des befehls zur bombardierung der tanklastzüge am 4. September 2009 in der afghanischen region Kunduz nahe des quartiers der Bundeswehr stellen könnte. Das einsatzreglement für die Nato-truppen schreibt ja vor, dass nicht ohne vorherige warnflüge bombardiert werden darf. Hatte Herr Klein also die hosen voll und deshalb der US-airbase mitgeteilt, die Taliban würden bereits einen angriff gegen das quartier der Bundeswehr starten???
Die einmischung in fragen der richterlichen besetzung des Wehrdienstsenats II am Bundesverwaltungsgericht Leipzig durch Herrn Jung von der CDU stellt einen eindeutigen verstoß gegen das Grundgesetz dar, das die trennung, d. h. gewaltenteilung von Legislative, Judikative und Exekutive, sowie die richterliche unabhängigkeit, vorsieht.
Die sozialdemokratische noch-justizministerin Brigitte Zypries scheint ja laut taz bei der entscheidung über das veto ebensowenig zivilcourage bewiesen zu haben wie ein großteil der deutschen mainstream-medien, die menschenrechtsverletzungen durch deutsche bundeswehrgeneräle selten nachspüren und anprangern. Die drecksarbeit überlässt man lieber britischen journalistinnen und journalisten.
Wo bleiben die rücktrittsforderungen?
11.10.2009 13:41 Uhr
von Tanja:
Wo wir da hinkommen, wenn die Politik Einfluss auf die Auswahl der Richter nimmt, frage ich mich allerdings auch.
Als nächstes will Kriegsminister Jung wohl noch die Militärgerichte wieder einführen, damit die Angelegenheiten komplett "in der Familie" bleiben.
11.10.2009 13:29 Uhr
von Anna Luehse:
"Ungedient"? :-) Als RichterIn sind andere Qualifikationen erforderlich, bes. in NRW.
Die Führung informiert:
http://rotary1900.de/bochum_constantin/00_aktuell/Presse/25392_Graf-Schlicker.php