• 10.01.2012

Rechtssprechung in El Salvador zu Dalton

Der Tod des Dichters bleibt straffrei

Ein Gericht stellt das Verfahren wegen des Mordes an Roque Dalton 37 Jahre nach der Tat ein. Ein Sohn des Opfers spricht von juristischer Barbarei.von Cecibel Romero

  • 11.01.2012 15:08 Uhr

    von KD Wolff / Stroemfeld Verlag:

    Stroemfeld/Roter Stern hat 1981 eine erste zweisprachige Gedichtausgabe "y otros lugares / und andere Orte" von Roque Dalton herausgebracht. Beim rotpunktverlag, Zürich, ist 1989 auf Deutsch "Däumlings verbotene Geschichten" erschienen.
    Im Anhang zu unserem Gedichtband haben wir biographische Materialien dokumentiert. Die Mörder-Fraktion des Revolutionären Volksheeres (ERP)hat übrigens 1975 den Mord am salvadorenischen Dichter Roque Dalton öffentlich zugegeben - bzw. sogar damit geprahlt! Roque Dalton hatte zeitweilig auf Cuba gelebt, als er in den salvadorenischen Untergrund ging, blieb seine Familie dort. Die Mörder-Fraktion des ERP hielt sich wohl eher für maoistisch - damals! Alberto Flores schrieb 1975: "Diejenigen, die den Dichter Roque Dalton 'exekutierten', wiederholen in Roque Dalton auf eine noch absurdere und tragischere Weise das Absurde an dem Mord an Federico Garcia Lorca, der 'ein Agent Moskaus' gewesen sein sollte. Wie Garcia Lorca in Granada wurde er in El Salvador gemordet, und es ergibt sich der Zufall, daß Dalton ein Dichter fern aller Dogmatismen war, genau wie Garcia Lorca."

    KD Wolff - Verleger - STROEMFELD VERLAG, Frankfurt am Main / Basel

Ihr Name (wird angezeigt):*

Email (wird nicht angezeigt):*

Kommentar* - bitte beachten Sie unsere Netiquette:

Bitte geben Sie hier das Wort ein, das im Bild angezeigt wird. Dies dient der Spamvermeidung Wenn Sie das Wort nicht lesen konnten, bitte hier klicken.

CAPTCHA Bild zum Spamschutz

Wenn Sie auf "Abschicken" klicken, wird ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an taz.de verschickt. Er wird veröffentlicht, sobald einRedakteur ihn freigeschaltet hat. taz.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus ähnlichen Gründen unangemessene Beiträge nicht zu publizieren.

*Pflichtfelder