• 12.12.2008

Rechtsextreme Attacke

Prügel im Supermarkt

Vor zwei Jahren griffen Neonazis die Journalistin und taz-Autorin Andrea Röpke während einer Recherche an. Damals half ihr niemand. Nun wurden die Rechtsextremen vor Gericht verurteilt.von Andreas Speit

  • 04.04.2011 19:01 Uhr

    von Andi Ypsilon:

    Auf dem politisch korrekten Auge blind?

    "In dem Supermarkt habe niemand geholfen, als sie mehrmals zu Boden gestoßen und ins Gesicht geschlagen worden sei. Auch ihr Fotograf sei gestoßen und gewürgt worden. "Diese Erfahrung war schon erschütternd", sagt die Journalistin Röpke."

    Dazu "wolf": "der gesetzgeber hat dafür eine mindeststrafe von 6 monaten freiheitsstrafe vorgesehen, im ausnahmefall auch geldstrafe von mindestens 180 tagessätzen."

    Welche Strafe wäre demnach dann im folgenden Fall angemessen?

    "Die Tat, um die es geht, geschah am Abend des 15. Februar 2007 im Kölner Stadtteil Ostheim. Zusammen mit den vier Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin befand sich der Erwerbslose Waldemar W. auf dem Heimweg von einer Karnevalsfeier, als er an einer Telefonzelle auf Erdinc S. und seine Kumpels traf. [...] Dann schlug Erdinc S. plötzlich zu. Die Wucht seines Schlages ließ Waldemar W. gegen die Glasscheibe der Zelle stürzen. Dabei verletzte er sich so schwer, dass er wochenlang im Koma lag. Die Ärzte attestierten ein "Schädelhirntrauma mit Gehirneinblutungen". Seit der Tat, an die er sich nicht mehr erinnern kann, ist Waldemar W. zu sechzig Prozent schwer behindert. In den medizinischen Gutachten ist von "dauerhaften hirnorganischen Schäden“ die Rede. Er ist arbeitsunfähig und seine Freundin hat ihn verlassen. Von der "Katastrophe eines zerstörten Lebens", spricht sein Anwalt Bernd Neunzig."

    In der ersten Instanz ging der Täter Erdinc S. straffrei aus. Die taz spricht von einem "vermeintlich milden Urteil."

    Gerecht?

  • 04.04.2011 19:01 Uhr

    von Bichette:


    Nur wenn sich die Demokratie glaubhaft und deutlich sichtbar wehrt, kann den rechten Demagogen, Mitläufern und den brutalen Gewalttätern Einhalt geboten werden. Milde ist gegenüber solchen Demokratiefeinden nicht angebracht. Die Jahre vor 1933 lassen herzlich grüßen, wo eine zu milde und z.T. blinde Justiz, eine meist auf der falschen Seite stehende Polizei und vor allem zerstrittene Parteien den Nazis dummerweise zuarbeiteten.

  • 04.04.2011 19:01 Uhr

    von Pas Materski:

    so getz darf der mann nicht mehr bei behörden
    oder post oder so arbeiten, knallhart.
    da gibt es nichts.
    voll harte strafe, das.
    digga fall ma nen bild-heini an, mal sehen wieviel das bringt...!

  • 11.02.2011 17:48 Uhr

    von wolf:

    sollte am ende der beweisaufnahme tatsächlich eine gefährliche körperverletzung zu beweisen gewesen sein, ist das urteil unvertretbar milde. der gesetzgeber hat dafür eine mindeststrafe von 6 monaten freiheitsstrafe vorgesehen, im ausnahmefall auch geldstrafe von mindestens 180 tagessätzen.

  • 11.02.2011 17:48 Uhr

    von Pas Materski:

    so getz darf der mann nicht mehr bei behörden
    oder post oder so arbeiten, knallhart.
    da gibt es nichts.
    voll harte strafe, das.
    digga fall ma nen bild-heini an, mal sehen wieviel das bringt...!

  • 14.12.2008 22:15 Uhr

    von Andi Ypsilon:

    Auf dem politisch korrekten Auge blind?

    "In dem Supermarkt habe niemand geholfen, als sie mehrmals zu Boden gestoßen und ins Gesicht geschlagen worden sei. Auch ihr Fotograf sei gestoßen und gewürgt worden. "Diese Erfahrung war schon erschütternd", sagt die Journalistin Röpke."

    Dazu "wolf": "der gesetzgeber hat dafür eine mindeststrafe von 6 monaten freiheitsstrafe vorgesehen, im ausnahmefall auch geldstrafe von mindestens 180 tagessätzen."

    Welche Strafe wäre demnach dann im folgenden Fall angemessen?

    "Die Tat, um die es geht, geschah am Abend des 15. Februar 2007 im Kölner Stadtteil Ostheim. Zusammen mit den vier Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin befand sich der Erwerbslose Waldemar W. auf dem Heimweg von einer Karnevalsfeier, als er an einer Telefonzelle auf Erdinc S. und seine Kumpels traf. [...] Dann schlug Erdinc S. plötzlich zu. Die Wucht seines Schlages ließ Waldemar W. gegen die Glasscheibe der Zelle stürzen. Dabei verletzte er sich so schwer, dass er wochenlang im Koma lag. Die Ärzte attestierten ein "Schädelhirntrauma mit Gehirneinblutungen". Seit der Tat, an die er sich nicht mehr erinnern kann, ist Waldemar W. zu sechzig Prozent schwer behindert. In den medizinischen Gutachten ist von "dauerhaften hirnorganischen Schäden“ die Rede. Er ist arbeitsunfähig und seine Freundin hat ihn verlassen. Von der "Katastrophe eines zerstörten Lebens", spricht sein Anwalt Bernd Neunzig."

    In der ersten Instanz ging der Täter Erdinc S. straffrei aus. Die taz spricht von einem "vermeintlich milden Urteil."

    Gerecht?

  • 14.12.2008 15:11 Uhr

    von wolf:

    sollte am ende der beweisaufnahme tatsächlich eine gefährliche körperverletzung zu beweisen gewesen sein, ist das urteil unvertretbar milde. der gesetzgeber hat dafür eine mindeststrafe von 6 monaten freiheitsstrafe vorgesehen, im ausnahmefall auch geldstrafe von mindestens 180 tagessätzen.

  • 13.12.2008 17:13 Uhr

    von Bichette:


    Nur wenn sich die Demokratie glaubhaft und deutlich sichtbar wehrt, kann den rechten Demagogen, Mitläufern und den brutalen Gewalttätern Einhalt geboten werden. Milde ist gegenüber solchen Demokratiefeinden nicht angebracht. Die Jahre vor 1933 lassen herzlich grüßen, wo eine zu milde und z.T. blinde Justiz, eine meist auf der falschen Seite stehende Polizei und vor allem zerstrittene Parteien den Nazis dummerweise zuarbeiteten.

  • 12.12.2008 21:23 Uhr

    von Pas Materski:

    so getz darf der mann nicht mehr bei behörden
    oder post oder so arbeiten, knallhart.
    da gibt es nichts.
    voll harte strafe, das.
    digga fall ma nen bild-heini an, mal sehen wieviel das bringt...!

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