Range nach dem „Landesverrat“-Skandal: „Wollte nicht vom Hof schleichen“

Ex-Generalbundesanwalt Range hat sein Vorgehen gegen netzpolitik.org und gegenüber dem Justizministerium verteidigt. Er habe sich nicht strafbar machen wollen.

Älterer Herr mit weißen Haaren, weißem Bart und Brille

Wollte kein „geprügelter Hund“ sein: Ex-Generalbundesanwalt Harald Range. Foto: dpa

BERLIN dpa | Der im Zuge der Landesverrat-Affäre gefeuerte Generalbundesanwalt Harald Range hat seine Ermittlungen gegen kritische Journalisten und seine öffentlichen Attacken gegen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigt. „Ich wollte nicht wie ein geprügelter Hund vom Hof schleichen, sondern aufrecht durchs Tor gehen – auch um mich nicht strafbar zu machen“, sagte Range der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Man könne nicht einfach ein Beweismittel austauschen, fügte er mit Blick auf ein externes Gutachten hinzu, das auf Veranlassung von Maas gestoppt wurde. Darin war ein externer Fachmann zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass es sich bei Veröffentlichungen des Blogs netzpolitik.org über Aktivitäten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Internetüberwachung um den Verrat von Staatsgeheimnissen handelt.

Range hatte ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen Redakteure von netzpolitik.org eingeleitet. Das wurde vielfach als Angriff auf die Pressefreiheit kritisiert, die Regierung distanzierte sich. Am Dienstag griff Range Minister Maas frontal an und erklärte: „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.“ Noch am selben Tag beantragte Maas Ranges Versetzung in den Ruhestand.

Nach Informationen der FAZ war der Bundesanwaltschaft schnell klar, dass sich der Verdacht des Verrats eher gegen Mitarbeiter im Verfassungsschutz richten würde als gegen die Redakteure. Die habe Range von dem Verfahren unterrichtet, um eine mögliche Verjährung von Vorwürfen wegen Bestimmungen des Presserechts zu verhindern. Range habe angedeutet, dass er sich ansonsten womöglich wegen Strafvereitelung strafbar gemacht hätte, schreibt die Zeitung.

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