Verletzen Fernsehaufnahmen von der Geburt die Persönlichkeitsrechte des Kindes? Der Berliner Senat will das prüfen. Vorher bleiben die RTL-Kameras aus.
Früher gab es das geflügelte Wort: " ... BILD sprach zuerst mit der Frikadelle ... " im Zusammenhang mit der Sensationsgier dieses Printmediums. Heute "filmt RTL/ SAT1 zuerst die Frikadelle".
27.02.2013 09:51 Uhr
von anke:
So weit sind wir schon, ja? Muss ein Mensch, der 2013 geboren wird, wirklich damit rechnen, 25 Jahre später beim Einstellungsgespräch durchzufallen, weil der Arbeitgeber per Live-Konserve dabei sein konnte, als er Aspirant den 5-Punkte-Apgar-Test vermasselt hat?
Ich denke, das Problem liegt ganz wo anders. Eine Geburt ist nach wie vor ein Naturereignis und als solches noch immer nicht ganz planbar. Ärzte, die behaupten, sie hätten "alles im Griff" lügen. Oder sie haben keinerlei Erfahrung in ihrem Job. Wenn also "Mütter und Familien ihre Einverständnis zu den Filmaufnahmen erklären", dann ist dieses "Ja" das Papier nicht wert, auf dem es dokumentiert ist. Dass nämlich während des Vorgangs Dinge geschehen könnten, die man nachher lieber nicht für die Ewigkeit im Netz wissen möchte, wollen und sollten sich die Beteiligten vorher besser nicht vorstellen. Weil nämlich sonst die Geburt selbst zur Nebensache verkommt, die Filmaufnahmen hingegen zur Hauptsache werden. Und das wäre dann wirklich schlecht. Auch und gerade für die Kinder. Den Juristen aber, der die persönliche Haftung übernimmt, wenn auf Grund falscher Prioritätensetzung ein Geburtsschaden entsteht, möchte ich erst mal sehen.
26.02.2013 19:32 Uhr
von Grrramsci:
Jetzt muss man hier das Privatfernsehen verteidigen, soweit sind wir in Berlin! Die Dokumentation des natürlichsten Vorgangs der Welt verletzt Persönlichkeitsrechte? Weil man da nackt ist? Unglaublich. Was hat die inkompetenteste Landsregierung seit Stadtgründung eigentlich in den privaten Angelegenheiten souveräner Erziehungsberechtigter verloren? Ich sag's: mit einer möglichst populistischen Schaunschlägerdebatte vom umfassenden eigenen Versagen ablenken.
26.02.2013 18:55 Uhr
von AntonGorodezky:
In Anbetracht der Tatsache, dass das elterliche Sorgerecht nach deutscher Rechtsprechung die Möglichkeit umfasst, am eigenen Kind gewisse Amputationen vornehmen zu lassen, kann ich mir kaum vorstellen, dass das Ausstrahlen solcher Geburtsvideos verboten wird - jedenfalls nicht mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der Kinder. Falls doch, könnte man aber auch gleich noch Formate wie Frauentausch, Supernanny oder ähnliches auf den Prüfstand stellen.
Bei den anderen Krankenhausmitarbeitern könnten die Persönlichkeitsrechte aber stechen.
Leserkommentare
27.02.2013 12:31 Uhr
von akw40229:
Früher gab es das geflügelte Wort: " ... BILD sprach zuerst mit der Frikadelle ... " im Zusammenhang mit der Sensationsgier dieses Printmediums. Heute "filmt RTL/ SAT1 zuerst die Frikadelle".
27.02.2013 09:51 Uhr
von anke:
So weit sind wir schon, ja? Muss ein Mensch, der 2013 geboren wird, wirklich damit rechnen, 25 Jahre später beim Einstellungsgespräch durchzufallen, weil der Arbeitgeber per Live-Konserve dabei sein konnte, als er Aspirant den 5-Punkte-Apgar-Test vermasselt hat?
Ich denke, das Problem liegt ganz wo anders. Eine Geburt ist nach wie vor ein Naturereignis und als solches noch immer nicht ganz planbar. Ärzte, die behaupten, sie hätten "alles im Griff" lügen. Oder sie haben keinerlei Erfahrung in ihrem Job. Wenn also "Mütter und Familien ihre Einverständnis zu den Filmaufnahmen erklären", dann ist dieses "Ja" das Papier nicht wert, auf dem es dokumentiert ist. Dass nämlich während des Vorgangs Dinge geschehen könnten, die man nachher lieber nicht für die Ewigkeit im Netz wissen möchte, wollen und sollten sich die Beteiligten vorher besser nicht vorstellen. Weil nämlich sonst die Geburt selbst zur Nebensache verkommt, die Filmaufnahmen hingegen zur Hauptsache werden. Und das wäre dann wirklich schlecht. Auch und gerade für die Kinder. Den Juristen aber, der die persönliche Haftung übernimmt, wenn auf Grund falscher Prioritätensetzung ein Geburtsschaden entsteht, möchte ich erst mal sehen.
26.02.2013 19:32 Uhr
von Grrramsci:
Jetzt muss man hier das Privatfernsehen verteidigen, soweit sind wir in Berlin! Die Dokumentation des natürlichsten Vorgangs der Welt verletzt Persönlichkeitsrechte? Weil man da nackt ist? Unglaublich. Was hat die inkompetenteste Landsregierung seit Stadtgründung eigentlich in den privaten Angelegenheiten souveräner Erziehungsberechtigter verloren? Ich sag's: mit einer möglichst populistischen Schaunschlägerdebatte vom umfassenden eigenen Versagen ablenken.
26.02.2013 18:55 Uhr
von AntonGorodezky:
In Anbetracht der Tatsache, dass das elterliche Sorgerecht nach deutscher Rechtsprechung die Möglichkeit umfasst, am eigenen Kind gewisse Amputationen vornehmen zu lassen, kann ich mir kaum vorstellen, dass das Ausstrahlen solcher Geburtsvideos verboten wird - jedenfalls nicht mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der Kinder. Falls doch, könnte man aber auch gleich noch Formate wie Frauentausch, Supernanny oder ähnliches auf den Prüfstand stellen.
Bei den anderen Krankenhausmitarbeitern könnten die Persönlichkeitsrechte aber stechen.