Prüfung des Bundesverfassungsgerichts: NPD-Verbot nimmt erste Hürde

Anfang März wird über den Verbotsantrag gegen die NPD verhandelt. Der Antrag sei zulässig, sagen die Verfassungsrichter.

Viele Männer stehen in einem Saal

Die Fahnen hoch, die Reihen fest geschlossen: NPD-Bundesparteitag in Weinheim. Foto: dpa

FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat das Vorverfahren um das beantragte NPD-Verbot abgeschlossen. Das Verfahren wird nicht eingestellt. Vielmehr findet Anfang März in Karlsruhe eine mindestens dreitägige Verhandlung statt.

Das Verbot der rechtsradikalen NPD war Ende 2013 nach langen Diskussionen vom Bundesrat beantragt worden. Begründung: Die NPD wolle die parlamentarische Demokratie abschaffen und durch einen rassistischen Volksstaat ersetzen. Außerdem weise sie eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus auf. Die Bundesregierung und der Bundestag schlossen sich dem Verbotsantrag der Länder freilich nicht an. Intern zweifelte man wohl an den Erfolgsaussichten.

Zwei Mal hatte das Gericht inzwischen den Bundesrat um weitere Informationen gebeten. So forderten die Richter von den Ländern Beweise, dass die V-Leute in der NPD-Führung wirklich abgeschaltet wurden und dass man nicht auf anderem Wege die Prozessstrategie der NPD ausforscht. Außerdem sollte der Bundesrat seine Behauptung ausführlicher belegen, dass in manchen Gegenden Deutschlands echte Gefahren von der NPD ausgehen.

Die Nachlieferungen halfen dem Antrag über die erste Hürde. Im Vorverfahren wird geprüft, ob der Antrag auf ein Parteiverbot „unzulässig“ oder „nicht hinreichend begründet“ ist. Beides hat Karlsruhe nun implizit verneint, indem es den Termin für eine mündliche Verhandlung ansetzte. Eine Begründung sucht man in dem Beschluss freilich vergebens.

Unklar ist, welchen Maßstab das Gericht anlegen wird

Die NPD hat sich im Verfahren bisher noch nicht inhaltlich geäußert. Sie hatte nur geltend gemacht, es gebe ein Verfahrenshindernis. Da niemand wisse, ob die NPD weiterhin von Geheimdiensten überwacht werde, könne sie sich nicht auf den Prozess vorbereiten. Der Einstellungsantrag der NPD scheint nun implizit auch abgelehnt worden zu sein.

Drei Prozesstage angesetzt

Das Gericht hat zunächst drei Prozesstage festgelegt, den 1., 2. und 3. März. Dann werden in Karlsruhe auch Wissenschaftler als Sachverständige gehört. Sollte das Gericht mehr Zeit benötigen, können kurzfristig auch mehr Verhandlungstage anberaumt werden. Über das Verbot der KPD in den 50er Jahren wurde mehrere Monate verhandelt.

Ursprünglich wollte das Gericht schon Ende 2015 über den Verbotsantrag verhandeln. Der zuständige Zweite Senat steht unter gewissem Zeitdruck, weil die Amtszeit des Richters Herbert Landau im April endet.

Nach wie vor ist unklar, welchen Maßstab das Gericht für ein Verbot anlegen wird. Wenn Karlsruhe eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie verlangt, wird ein Verbot scheitern. Falls eine abstrakte Gefahr genügt, wird der Antrag Erfolg haben.

Die Richter wollten sich eigentlich im Rahmen des Vorverfahrens auf den Maßstab einigen. Offensichtlich sollen Öffentlichkeit und Verfahrensbeteiligte aber nichts vom Ergebnis dieser Beratungen mitbekommen.

Ein erster Anlauf auf ein NPD-Verbot war 2003 gescheitert, nachdem bekannt wurde, wie stark die NPD-Führung mit Verfassungsschutz-Spitzeln durchsetzt war. Der Staat hätte die Spitzel rechtzeitig abschalten müssen, weil diese sonst doppelten Loyalitäten ausgesetzt seien. Außerdem hätten in den Anträgen die zitierten Äußerungen von V-Leuten als solche gekennzeichnet oder weggelassen werden müssen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.