Prozess in Plauen: Lebenslange Haft für den Brandstifter

Ein Mann, der ein Plauener Wohnhaus anzündete, wurde wegen Mordes verurteilt. Ob er Kontakte im Nazi-Milieu hat, konnte nicht geklärt werden.

Feuermann auf Leiter vor qualmendem Haus

Brand in der Plauener Dürerstraße im Februar 2018 Foto: dpa

BERLIN taz | Weil er in einer Plauener Dachgeschosswohnung ein Feuer gelegt und so zwei seiner Freunde getötet hat, ist ein 27-Jähriger am Mittwoch wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 5. Februar in einer Dachgeschosswohnung vorsätzlich ein Stück Stoff anzündete und die Wohnung an zwei verschiedenen Stellen in Brand setze.

Eine 22-Jährige und ein 25-Jähriger – beide Freunde des Angeklagten aus dem Drogenmilieu – starben an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Ein weiterer Mann erlitt schwere Verbrennungen, eine Frau wurde leicht verletzt. Zudem mussten rund 15 Bewohner des Mehrfamilienhauses in Sicherheit gebracht werden, unter ihnen viele Roma.

Die genauen Hintergründe der Tat blieben auch nach zehn Verhandlungstagen größtenteils im Dunkeln. Vermutlich sei es aus Enttäuschung und Verärgerung zu der Brandstiftung gekommen, weil der beste Freund dem 27-Jährigen nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt habe, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann in seiner Urteilsbegründung. Der zuletzt in Dresden lebende Angeklagte konsumierte seit seiner Jugend Alkohol und Drogen und wurde früh straffällig.

Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an, weil er alkohol- und rauschgiftabhängig sei und im berauschten Zustand zu erheblichen rechtswidrigen Taten neige.

„Lasst die brennen!“

Die Zusammenhänge zu einem weiteren Brand in Plauen waren vor Gericht nicht geklärt worden, ebenso wenig wie mögliche Verbindungen des Angeklagten ins Nazimilieu (die taz berichtete). In beiden Brandhäusern lebten viele Roma. Bei dem ersten Brand in Plauen hatten mehrere Neonazis die Feuerwehr beim Löschen behindert. „Lasst die brennen!“, rief einer. Und: „Sieg Heil!“

Die Ermittlungen zum ersten Brand waren eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hielt die Verbindungen zwischen den beiden Bränden für Zufall.

Das Gericht folgte mit seinem Urteilsspruch dem Antrag der Anklage, der Verteidiger hatte hingegen einen Freispruch gefordert. Entweder habe sein Mandant im Drogenwahn gehandelt oder sei zu einem „falschen Geständnis“ verleitet worden, das damit nicht verwertbar sei, sagte Rechtsanwalt Andreas Boine in seinem Schlussvortrag. Er hatte den ermittelnden Polizisten schwere Versäumnisse vorgeworfen.

Fehler bei der Vernehmung

Es sei nicht zu beschönigen, dass bei der Vernehmung des Mannes Fehler gemacht wurden, räumte der Richter ein. Dennoch halte das Gericht das Geständnis für verwertbar. Es war außerdem nicht die einzige Grundlage für die Überführung des Angeklagten. Dieser habe sich unter anderem in der Nähe des Tatortes aufgehalten, verfügte über Täterwissen, habe sich neue Kleidung besorgt und die laut einer Zeugin nach Rauch riechenden Kleidung versteckt. „Das sind weitere belastende Indizien.“

Zudem habe der Beschuldigte an zwei Geldautomaten sein gesamtes verfügbares Geld abgehoben, um damit vermutlich seine Flucht zu finanzieren. Anschließend fuhr er mit dem Zug nach Pirna, wo er sich bei der dortigen Polizeidienststelle nach dem Brand in Plauen erkundigte und nach Verdächtigen fragte. Dies alles spreche gegen eine Tat im Drogenwahn. Darüber hinaus sei die Wohnung von innen abgeschlossen gewesen, ein alternativer Täter von außen daher nicht plausibel.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, beim Bundesgerichtshof in Revision gehen zu wollen. (mit dpa)

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