Prozess gegen linken Anwalt
Viel Wirbel um ein Stück Plastik
Das Zeigen einer Signalgeber-Halterung erfordert keinen Waffenschein: Amtsgericht spricht Hamburger Strafverteidiger Andreas Beuth vom Vorwurf frei, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.von Kai Von Appen
Leserkommentare
24.03.2012 13:54 Uhr
von Hauke Laging:
"Indes hat die Anklagebehörde schon vor dem gestrigen Urteil angekündigt, das Verfahren bis zum Oberlandesgericht führen zu wollen"
Genau das sollte der Angeklagte auch tun. Man muss sich in Deutschland solchen Justizmissbrauch nämlich nicht bieten lassen. Die Stichworte dafür lauten Verfolgung Unschuldiger (darauf steht als Mindeststrafe Knast) und Anklageerzwingung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/344.html
http://dejure.org/gesetze/StPO/172.html
Das kann auch für die weisungsbefugten Untätigen noch unangenehm werden.
08.11.2011 14:07 Uhr
von Hauke Laging:
"Indes hat die Anklagebehörde schon vor dem gestrigen Urteil angekündigt, das Verfahren bis zum Oberlandesgericht führen zu wollen"
Genau das sollte der Angeklagte auch tun. Man muss sich in Deutschland solchen Justizmissbrauch nämlich nicht bieten lassen. Die Stichworte dafür lauten Verfolgung Unschuldiger (darauf steht als Mindeststrafe Knast) und Anklageerzwingung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/344.html
http://dejure.org/gesetze/StPO/172.html
Das kann auch für die weisungsbefugten Untätigen noch unangenehm werden.