Prozess gegen Wohnungskündigung: Ein Raucher wehrt sich

Weil ein Rentner nach Angaben seiner Vermieterin mit seinem Qualm andere Mieter belästigt, soll er seine Wohnung verlieren.

Hauptsache, es qualmt: Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung. Bild: dpa

DÜSSELDORF taz | Friedhelm Adolfs genießt die Aufmerksamkeit. Lächelnd steht er vor dem Düsseldorfer Justizzentrum. Und raucht. Was sonst? Jedes Mal , wenn der 75-jährige Rentner Qualm ausstößt, klicken die Kameras. „Wir können uns doch nicht alles verbieten lassen“, sagt er. „Wir“ – das sind die Raucher dieser Republik.

Für sie steht Adolfs an diesem Mittwochvormittag vor Gericht. Jedenfalls ist er davon überzeugt. „Wir müssen alle zusammenhalten“, sagt Adolfs. „Ich will mal hoffen, dass es gut ausgeht für uns Raucher.“

Wenn es schlecht ausgeht, verliert Adolfs die Wohnung, in der er seit vierzig Jahren wohnt. Seine Vermieterin hat eine „Räumungsklage aufgrund einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung“ eingereicht, wie es Richter Tobias Rundel juristisch korrekt formuliert. Dass ein Zivilprozess, wie er am Düsseldorfer Amtsgericht alle Tage vorkommt, für so ein Medieninteresse sorgt, ist der akkurat gescheitelte Richter nicht gewöhnt.

Es ist die Begründung der Räumungsklage, die bundesweit für Aufregung sorgt: Friedhelm Adolfs rauche zu viel und lüfte zu wenig. Der frühere Hausmeister habe „die Grenzen des vertragsmäßigen Gebrauchs und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“ erheblich überschritten, weil seit eineinhalb Jahren aus seiner Wohnung „permanent ein im gesamten Treppenhaus wahrnehmbarer unerträglicher und gesundheitsschädlicher Zigarettenrauch herausströmt“, lässt die Vermieterin Brunhilde L. über ihre Anwältin Vanessa Griesel mitteilen.

Angegilbter Vollbart

Der Grund dafür sei, dass seine Fenster ständig geschlossen seien, die Aschenbecher nicht entleert würden und „aus den an der Innentür der Wohnung hängenden Anziehsachen ständig kalter Rauch herausströmt“. Auf Beschwerden habe er nicht reagiert.

Adolfs bestreitet die Vorwürfe. Er würde ausreichend lüften, sein Fenster sei ständig gekippt, beteuert der hagere Mann mit dem angegilbten grauen Vollbart. Dass er ein starker Raucher ist, bestreitet Adolfs nicht. Aber das sei er schon immer gewesen. Bis zum Tod seiner Frau vor wenigen Jahren hätten sie sogar gemeinsam kräftig in der kleinen Parterrewohnung gequalmt, ohne dass sich jemand daran gestört hätte.

Adolfs vermutet einen ganz anderen Hintergrund für die Kündigung: Er solle entmietet werden, um Platz für Büroraum zu machen. Außer ihm wohnt nur noch eine andere Mietpartei in dem fünfgeschossigen Haus, der Rest besteht bereits aus Büros. Für seine 42 Quadratmeter zahlt Adolfs 250 Euro Miete plus 100 Euro Nebenkosten. So günstig dürfte er kaum ein neues Zuhause finden: Auf der Liste der Städte mit den höchsten Mietpreisen in Deutschland liegt Düsseldorf auf Platz 5.

Zwei Mieteinheiten leer

Anwältin Griesel widerspricht: Adolfs Spekulation entbehre „jeglicher Grundlage“. Ihre Mandantin sei „vielmehr zum Schutz der übrigen Mieter zu einem Eingreifen verpflichtet“. Andere Mieter hätten sich über den Zigarettenrauch im Treppenhaus beschwert und selbst mit Kündigung gedroht. Zwei Mieteinheiten stünden „bereits leer und eine Neuvermietung als Wohnung oder Büro gestaltet sich als schwierig“.

Was auch immer stimmt: Angesichts der aufgeheizten Diskussion um den Nichtraucherschutz hat der Fall längst Symbolcharakter. Daran hat Amtsrichter Rundel eine entscheidenden Anteil. Er hatte Anfang Juli Adolfs Antrag auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ halte er die Kündigung für berechtigt. Doch die nächsthöhere Instanz kippte seine Entscheidung unter Berufung auf den Bundesgerichtshof, der Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zähle.

Ob sich Richter Rundel von der Auffassung des Landgerichts beeindrucken lässt, ist ungewiss. Erst am 31. Juli will er mitteilen, ob er die Räumung der Wohnung anordnen, die Klage abweisen oder in die Beweisaufnahme einsteigen will. In der Verhandlung am Mittwoch lässt sich Rundel nicht anmerken, in welche Richtung seine Entscheidung gehen wird.

Adolfs junge Anwältin Nina Plein sagt, sie könne sich „sehr gut vorstellen, dass der Richter bei seiner Meinung bleibt“. Klein beigeben will Friedhelm Adolf jedoch auf keinen Fall. Zur Not gehe er in die nächste Instanz. „Ich gebe nicht auf“, sagte er beim Verlassen des Gerichtsgebäudes. Dann zündete er sich erst mal eine Zigarette an.

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