• 09.04.2010

Protest gegen Rechtsextremisten

Berliner Blockade-Appell bleibt straffrei

Der Aufruf zur Blockade der Nazidemos ist für die Berliner Staatsanwaltschaft unbedenklich. Ein Freibrief für Teilnehmer ist das nicht. Verfahren gegen Linke in Dresden.von Gereon Asmuth

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