Polizeigewalt bei S21-Demonstration: Das Vorgehen war „überzogen“

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat bestätigt: Die brutale Räumung des Schlossgartens war rechtswidrig. Mehr als 100 Menschen wurden verletzt.

Wasserwerfer zielen auf DemonstrantInnen, die versuchen, sich mit Planen zu schützen

Wasserwerfereinsatz am „Schwarzen Donnerstag“ im Herbst 2010. Foto: dpa

STUTTGART dpa | Der überharte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor gut fünf Jahren mit weit mehr als 100 Verletzen war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch.

Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im Grundgesetz hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden. Ohnehin sei das Vorgehen überzogen gewesen.

Geklagt hatten sieben Opfer von damals. Darunter ist der heute nahezu erblindete Dietrich Wagner, der am „Schwarzen Donnerstag“ nach heftigen Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete.

Mit der Entscheidung des Gerichts steigen die Chancen der Opfer von damals auf Schadenersatz. Diesen müssen sie sich aber vor dem Landgericht erstreiten.

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