Polizei gegen Sitzblockaden
Der unmittelbare Zwang
Luft abdrücken, an den Haaren ziehen, ins Gesicht schlagen: Bei Räumungen von Sitzblockaden ist die Polizei nicht zimperlich. Aber darf sie das auch? Experten erklären die Rechtslage. von Gereon Asmuth
Leserkommentare
21.07.2010 15:10 Uhr
von 888imp:
http://www.youtube.com/watch?v=rbLMWunbgxA
21.07.2010 10:29 Uhr
von Hmm...:
"So soll es erst mal nicht sein." Die Gewaltanwendung ist entweder rechtmäßig oder eben rechtswidrig, ein "lieber nicht" oder ähnliches gibt es hier nicht. Und wenn die Gewalt nicht (mehr) durch die Eingriffsbefugnisse gerechtfertigt ist, handelt es sich um Körperverletzung (im Amt, und wenn's mit Waffen oder gemeinschaftlich begangen ist: gefährliche Körperverletzung). Dass die Vorgesetzten und KollegInnen in solchen Fällen nicht mal auf die Idee kommen, einzuschreiten, ist mal wieder sehr bezeichnend. Wäre mir jedenfalls neu, dass die Polizei auf Körperverletzungen seitens DemonstrantInnen mit einem gelassenen "So soll es erstmal nicht sein." reagieren.
20.07.2010 19:42 Uhr
von foo:
Der Herr Polizeiausbilder sollte mal raus aus seiner Zuckerwattewelt und rein in die reale Welt, und seine Kollegen mal ein bisschen "nachschulen". Was nützt es, wenn ein Polizeiausbilder im wesentlichen dieselbe Meinung hat wie sie ein durchschnittlicher Demo-Teilnahmer aus dem "common sense" ableitet, wenn diese Ansichten keine Konsequenzen bei den prügelnden Polizeieinheiten haben?