Pink Floyd haben gegen den Verkauf einzelner Mp3s ihrer Songs geklagt - und gewonnen. Jetzt darf man nur noch ganze Alben digital erwerben.von KIRSTEN REINHARDT

Pink Floyd: Ob sie damals auch so streng gewesen wären? Bild: emi
Es gibt Leute, die meinen, unkontrollierter Internet-Konsum, ständiges Herumgesimse und Dauerfummeln am iPod führe zu einer zerfaserten Denkstruktur und erschwere ein Konzentrieren auf Dinge wie Dostojewski-Romane oder den Genuss eines vollständigen Musikalbums (Tatsächlich: Es gibt ein Musikhören außerhalb von Mp3s: CDs! Und Schallplatten!)
Zu diesen Menschen gehören offenbar auch die noch lebenden Mitglieder der Band Pink Floyd. Jetzt hat sich die Band vor Gericht gegen das Auseinandergezerre ihrer Alben im Netz gewehrt - und das mit Erfolg. Kein ihrer Lieder darf mehr als einzelnes Mp3 übers Internet verkauft werden. Schließlich machen sie Konzeptalben! Und diese "nahtlosen" Kunstwerke sollen nur als Gesamtwerk verkauft werden, argumentierte der Pink-Floyd-Anwalt. Die Plattenfirma EMI, die Pink Floyd seit 1967 unter Vertrag hat, muss den Einzelverkauf von Pink-Floyd-Songs jetzt stoppen. Wer also "Wish you were here" haben will, kommt um "Welcome to the Machine nicht herum".
Aber vielleicht geht es Pink Floyd ja auch gar nicht bloß darum, dass ihren Fans die geistige Aufnahmefähigkeit nicht abhanden kommt - ein Album kostet schließlich auch mehr als ein Song. Und, hey: Selbst zu Zeiten des Vinyl wurde der Musikgenuss auf unmögliche Weise unterbrochen. Und zwar beim Umdrehen der Platte.
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Leserkommentare
14.03.2010 13:38 | Thomas Fluhr
Interessant wie sehr alles nach kapitalistischen Massstäbchen beurteilt wird, angeblich geht's den einen nur um mehr Kohle ...
12.03.2010 16:09 | W.B.
Verkauf von Alben nur noch "am Stück" - das kann man jetzt gaaaanz toll finden. ...
12.03.2010 10:03 | Oliver
Recherche (und Rechtschreibkontrolle) sind bei der taz wohl erneut im Urlaub. ...