Parlamentarische Kontrolle: Facebook-Diskussion abgewürgt

Der Sprecher des Senats, Christoph Holstein, weist auf Facebook auf eine CDU-Anfrage zu seinen Social-Media-Aktivitäten hin. Unsicher ist, ob er das durfte.

Privatmeinung oder Wahlkampf? Christoph Holstein und seine Facebookseite. Bild: Screenshot: taz

Der CDU-Politiker Robert Heinemann bekam auf Facebook einiges zu hören, nachdem am vergangenen Montag publik wurde, dass er eine Anfrage zu den Facebook-Aktivitäten des Bürgermeisters und des Senatssprecher Christoph Holstein gestellt hatte. Er sei eine „Spaßbremse“, seine Partei „fortschrittsfeindlich“, solche Anfragen verschwendeten Steuergeld, und der Opposition falle wohl nichts anderes ein, schrieben die Facebook-Freunde. Dass darunter viele SPD-Genossen waren, lässt es rückblickend nach bestelltem Volkszorn wirken.

Ausgelöst wurde dieser Sturm durch Holstein selbst. Er war in die Offensive gegangen und hatte auf Facebook geschrieben: „Mein Facebook-Freund Robert Heinemann befragt den Senat in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs.20/13810) nach den Facebook-Aktivitäten des Senatssprechers bzw. der Privatperson C.H.“ Er würde gern wie gewohnt humorvoll antworten „fürchte aber, das wird mir nicht erlaubt. Na, dann eben nicht“.

„Darf ein Senatssprecher im Internet Bier trinken?“, fragte das Abendblatt und berichtete vom großen Echo eines Streits im Netz, bei dem Heinemann „den Kürzeren“ ziehe. Und nachdem Holstein tags drauf vor der Landespressekonferenz erklärte: „Facebook ist mein Privatvergnügen, das ich gern mit anderen teile“, fragte ein Journalist auf Facebook sogar, ob Heinemann seine Anfrage nicht zurückziehe.

„Hier wurde versucht, parlamentarische Kontrollarbeit lächerlich zu machen“, sagt Heinemann zur taz. „Man hat die Diskussion abgewürgt, bevor sie begann.“ Es sei bislang nicht üblich gewesen, dass der Senat die Anfragen der Abgeordneten veröffentlicht. „Die Regel ist, dass der Abgeordnete es selber tut.“ Holstein aber habe schon am Montagabend offenbar die Drucksachennummer erfahren „bevor ich selber sie hatte“.

Aus Heinemanns Sicht wäre es zudem sinnvoll gewesen, erst mal die Antwort abzuwarten. „Ich hatte ein paar Fragen gestellt. Je nach Antwort hätte ich da vielleicht gar nichts draus gemacht.“ Ihm sei an mehreren Beispielen aufgefallen, dass Holstein seine Facebookseite einerseits für Senatskommunikation nutze, andererseits in der Wahlkampfzeit das Handeln anderer Parteien kommentiere. „Letzteres darf er nur als Privatperson, nicht aber als Pressesprecher des Senats“, sagt Heinemann.

Diese Trennung zwischen Parteiarbeit und Regierungsarbeit haben die Verfassungsgerichte mehrfach eingefordert. Zuletzt 2010, als im Saarland die SPD die CDU verklagte. Die Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung muss sich stets der offenen oder versteckten Werbung für einzelne Parteien enthalten.

„In dem Augenblick, wo Herr Holstein erklärt, dass es sich um einen privaten Account handelt, ist die Sache für mich geklärt“, sagt Heinemann. Der Privatmann Holstein dürfte dann dort weiter Parteihandeln kommentieren, „aber keine Senatskommunikation mehr betreiben“. Auch eine Handreichung der Stadt „Social Media in der Hamburgischen Verwaltung“ empfiehlt den Mitarbeitern: „Trennen Sie zwischen dienstlicher und privater Nutzung.“

Holstein selbst sagte in der Landespressekonferenz, die Anfrage werde ordentlich beantwortet, wie es sich gehört und fügte witzig an: „Es besteht die Gefahr, dass jetzt rauskommt, wer weiß, wie Social Media funktioniert, und wer das nicht weiß.“

Für Heinemann bleibt ein Problem: Holstein habe von der Anfrage 20/13810 dienstlich erfahren und dies auf seinem nun als privat bezeichneten Account öffentlich gemacht. Laut Handreichung ist es Mitarbeitern der Stadt „generell verboten dienstliche Daten zu kommunizieren“.

Die taz fragte Holstein, ob es ihm gestattet ist, dienstlich erhaltene Dokumente privat zu veröffentlichen. Darauf erklärte Holstein, das sei falsch. Er habe die Anfrage nicht veröffentlicht. Weder dienstlich noch privat.

Heinemann hofft, dass der Vorgang nicht Schule macht. Sonst würden Abgeordnete abgeschreckt, Fragen zu stellen.

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