Das Parlament in Athen billigt ein Gesetz, dass den Schuldenschnitt mit Privatgläubigern regelt. Für das Rettungspaket müssen 107 Milliarden Euro Schulden erlassen werden.

Was da drin vor sich geht, versteht wohl niemand mehr so richtig: Demonstranten vor dem Parlament in Athen. Bild: dapd
ATHEN afp | Das griechische Parlament hat einem Gesetz zugestimmt, das den Weg für den mit den Privatgläubigern vereinbarten Schuldenschnitt ebnet. Die Abgeordneten in Athen nahmen die Vorlage zu den Modalitäten der geplanten Umschuldung im Eilverfahren am Donnerstagnachmittag an. Das internationale Rettungspaket für das von der Pleite bedrohte Land sieht vor, dass die Gläubiger Griechenland Schulden in Höhe von 107 Milliarden Euro erlassen.
Die Finanzminister der Eurozone hatten sich in der Nacht zum Dienstag auf ein zweites Rettungspaket für Griechenland verständigt. Neben dem Schuldenschnitt sieht es neue Hilfen für Athen in Höhe von 130 Milliarden Euro bis zum Jahr 2014 vor. Ziel ist es, den griechischen Schuldenstand bis 2020 von derzeit 160 Prozent der Wirtschaftsleistung auf 120,5 Prozent zu drücken.
Die privaten Gläubiger sollen dabei nach Nennwert auf rund 53,5 Prozent ihrer Schulden verzichten. Dazu muss Athen in den kommenden Wochen einen Anleihenumtausch auf den Weg bringen. Durch niedrigere Zinsen für die neuen Papiere liegt der Verzicht der Privatgläubiger de facto höher.
Die griechische Regierung hofft, dass mindestens 66 Prozent der Gläubiger dem Schuldenschnitt freiwillig zustimmen. Dann könnnte sie die übrigen zum Umtausch zwingen.
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Es ist ein echtes großes Drama, das sich da in Griechenland abspielt. Ein Drama über die Demokratie, die Unregierbarkeit. Dieses Wort muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und das Drama genießen.

Leserkommentare
24.02.2012 12:58 | markus
Um ein Mitglied eines Euro-Zone gibt es recht komplizierten Regeln, nehme ich an. Auf der anderen Seite gibt es Länder in E ...
23.02.2012 22:40 | deutscherExportWAHN
Um die Wirtschaftsleistung zu steigern, kann gesetzlich auch die griechische Lebensarbeitszeit und die Jahresarbeitszeit er ...