Oppositionsrechte im Parlament: Testfall NSA-Untersuchungsausschuss

Grüne und Linke drohen, notfalls nach Karlsruhe zu gehen, um ihre Oppositionsrechte einzuklagen, wenn es zur großen Koalition kommt.

Das neue Parlament: Noch steht die Aufteilung zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien nicht fest. Bild: dpa

BERLIN afp | Im Falle einer großen Koalition wollen die Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen ihre Oppositionsrechte notfalls einklagen. Dies kündigten die Fraktionschefs Gregor Gysi und Anton Hofreiter in der Bild-Zeitung an. „Wenn wir unsere Oppositionsrechte nicht einvernehmlich mit Union und SPD klären können, ziehen wir vors Bundesverfassungsgericht“, sagte Gysi.

„Die erste Klage reichen wir Grünen ein, wenn Schwarz-Rot uns einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre verweigert“, sagte Hofreiter. Die Kontrolle der Regierung durch die Opposition gehöre zu einer funktionierenden Demokratie dazu. „Wie nötig diese Kontrolle ist, zeigt ja, wie Schwarz-Rot schon jetzt mit dem Parlament umgeht. Der geplante Hauptausschuss, der jetzt eingesetzt werden soll, ist ein Notbehelf für Union und SPD, weil sie bei der Regierungsbildung nicht in die Pötte kommen.“

Wenn bei den derzeit laufenden Verhandlungen von SPD und Union eine große Koalition zustande kommt, hätte die aus Linken und Grünen bestehende Opposition nur noch einen Anteil von etwa 20 Prozent an den Abgeordneten im Bundestag.

Eine Reihe von Instrumenten der Opposition – etwa die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht – ist aber an das Quorum von einem Viertel gebunden.

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