Neuer Verfassungsrichter Josef Christ: Akribischer Familienmensch

Der von der CDU/CSU nominierte Christ wechselt vom Bundesverwaltungsgericht nach Karlsruhe. Er gilt als fleißiger Richter, nicht als Parteisoldat.

Vier Männer in roten Richterroben

Mann ersetzt Mann: Wilhelm Schluckebier (rechts) scheidet aus dem Bundesverfassungsgericht aus Foto: dpa

FREIBURG taz | Zum ersten Mal wählt am kommenden Dienstag das Plenum des Bundestags einen Verfassungsrichter. Einziger Kandidat ist Josef Christ, bislang Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Vorgeschlagen hat ihn die CDU/CSU-Fraktion.

Die 16 Karlsruher Verfassungsrichter werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Im Bundestag war dafür bisher ein Wahlausschuss zuständig. Seit einer Reform 2015 muss die Wahl aber im Plenum stattfinden.

Josef Christ ist seit 2008 Richter am Bundesverwaltungsgericht, seit 2014 als dessen Vizepräsident. Christ setzte sich dabei überraschend gegen starke interne Konkurrenz durch. Dabei hat ihm wohl geholfen, dass er politisch gut vernetzt ist, seit er 2007 in der Föderalismuskommission II unter Günther Oettinger (CDU) arbeitete. Christ galt in Leipzig aber nicht als Parteisoldat, sondern als fleißiger, akribischer Richter und Senatsvorsitzender.

Daneben hat Christ viel publiziert und insbesondere an Gesetzeskommentaren mitgearbeitet. So hat er sich in einem Kommentar zum Ausländerrecht mit der Aufenthaltserlaubnis beschäftigt. Großzügig zeigte er sich immer dann, wenn es dem „Wirtschaftsstandort Deutschland“ nützt.

Gerüchte um Voßkuhle-Nachfolge

Christ stammt aus der Bodenseeregion und gilt als ein Familienmensch. Weil Frau und Kinder aus Baden-Württemberg nicht nach Leipzig mitzogen, war er dort oft nur an drei Tagen in der Woche anwesend. Die Wahl zum Verfassungsrichter in Karlsruhe soll für ihn deshalb auch aus familiären Gründen attraktiv sein.

Vor seiner Nominierung gab es in Karlsruhe Gerüchte, dass Christ in drei Jahren Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts ablösen soll, wenn dessen Amtszeit endet. Das klingt aber wenig plausibel, weil der 1956 geborene Christ schon relativ alt ist und nur vier Jahre Präsident sein könnte.

Sicher aber ist, dass Christ im Ersten Senat des Gerichts auf den ebenfalls von der Union benannten Wilhelm Schluckebier folgt. Dessen letztes großes Verfahren wird die Verhandlung über die Ausgestaltung des Numerus clausus für Medizinstudierende sein.

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